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nach Deutschland zurückkehren (Gelesen: 3.844 mal)
med_louizario
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18.01.2017 um 14:51:35
 
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage:
ich war 9 Jahre lang in Deutschland (ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit seit 2015), jetzt lebe und arbeite ich im Ausland (in Deutschland bin ich schon seit 4 Monaten abgemeldet). ich habe vor im Ausland zu heiraten und wieder in 2 Jahren mit meiner frau nach Deutschland zurückkehren. Sie ist Fach Ärztin und macht grade A1.
Welches Visum soll die später beantragen? da wir beide in Ausland leben würden.
FZF kommt nicht im Frage oder?
@ arbeiten in Deutschland; wie sieht es mit ausländischen Ärzte in Deutschland aus. müssen sie weiter studieren? Ist die Approbation einfach zu bekommen?
Danke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 18.01.2017 um 15:24:35
 
Ganz normal FZF zum Ehegatten, wenn ihr gemeinsam nach Deutschland übersiedeln werdet (oder sie dir folgt).
Auch ohne Wohnsitz in Dtl. ist das möglich, ihr müsst lediglich eine Adresse angeben können (z.B. bei Verwandten etc.), weil es sich nach dem Wohnort richtet, welche ABH am Verfahren beteiligt wird.
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med_louizario
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.01.2017 um 15:35:14
 
ja wir möchten gemeinsam nach Deutschland reisen. sind sie sicher dass, funktionieren würde auch wenn ich kein Wohnsitz in Deutschland habe? gibt es keinen anderem Visum Antrag die wir machen können außer FZF?
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Antwort #3 - 18.01.2017 um 16:03:17
 
med_louizario schrieb am 18.01.2017 um 15:35:14:
sind sie sicher dass, funktionieren würde auch wenn ich kein Wohnsitz in Deutschland habe?

Ja.

med_louizario schrieb am 18.01.2017 um 15:35:14:
gibt es keinen anderem Visum Antrag die wir machen können außer FZF?

Keinen sinnvollen, außer sie kann alles Erforderliche für eine Approbation/Berufserlaubnis + eine Stelle vor der Übersiedlung organisieren.

Das kann sie aber auch nach der Einreise zur FZF in Ruhe erledigen ...
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Antwort #4 - 18.01.2017 um 18:00:38
 
med_louizario schrieb am 18.01.2017 um 14:51:35:
ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit seit 2015

....und in Deinem Profil steht:
Ich bin selbst Ausländer

Was stimmt denn nun ?
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blubb


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Antwort #5 - 18.01.2017 um 19:44:14
 
med_louizario schrieb am 18.01.2017 um 14:51:35:
jetzt lebe und arbeite ich im Ausland


Hallo,

im europäischen Ausland (EU) oder außerhalb?

Hast Du nur die DEU Staatsangehörigkeit oder auch eine eines anderen EU-Staates (bezugnehmend auf Dein Profil)?

Gruß
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med_louizario
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Antwort #6 - 19.01.2017 um 08:39:27
 
@Saxonicus sorry mein pofile habe ich vor paar Jahren gemacht und nicht geändert.
@T.P.2013 nein Außerhalb EU, ja ich habe 2 Staatsangehörigkeit.

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blubb


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Antwort #7 - 19.01.2017 um 15:31:29
 
Hallo,

welche 2. Staatsangehörigkeit hast Du? EU-Staatsangehörigkeit?

Gruß
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med_louizario
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Antwort #8 - 19.01.2017 um 19:45:46
 
Hallo nochmal,
Nein ich habe DE und algerische Staatsangehörigkeit.
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Antwort #9 - 19.01.2017 um 20:31:03
 
med_louizario schrieb am 18.01.2017 um 14:51:35:
in 2 Jahren mit meiner frau nach Deutschland zurückkehren. Sie ist Fach Ärztin und macht grade A1


dann wird sie aber beim FZF Antrag ihre "einfachen" Deutschkenntnisse unter Beweis stellen dürfen oder ein neueres A1 Zertifikat vorlegen (und nat. vorher den Test machen),
A1 Zertifikate, die älter als 1 Jahr alt sind, können vermuten lassen, dass die "einfachen Deutschkenntnisse" perdü sind.
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Antwort #10 - 19.01.2017 um 22:15:01
 
Ich bin bei meiner früheren Antwort im Thema davon ausgegangen, dass eine Ärztin mit dem Wunsch, eine Berufserlaubnis in Deutschland zu erhalten, um das Erfordernis von Deutschkenntnissen dafür weiß.

Die sind B2.

Daher wird sie wohl kaum jetzt A1 machen und dann "stehenbleiben" - womit der Hinweis auf "alte Zertifikate" wohl keine praktische Bedeutung im Fall des TS haben sollte.
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Antwort #11 - 20.01.2017 um 17:15:56
 
med_louizario schrieb am 19.01.2017 um 19:45:46:
Nein ich habe DE und algerische Staatsangehörigkeit.


Hallo,

dann gibt es keinen "einfachen" Weg, sondern nur den, der in Antwort #1 genannt ist.

Gruß
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Antwort #12 - 21.01.2017 um 20:31:37
 
med_louizario schrieb am 18.01.2017 um 15:35:14:
gibt es keinen anderem Visum Antrag die wir machen können außer FZF


Sie lässt ihre ärtztliche Ausbildung in Deutschland anerkennen. Macht Sprachnachweis B2, bewirbt sich um eine Stelle mit einem Bruttogehalt von mindestens 39.624 Euro.

Damit kann sie dann ein Visum für eine Blaue Karte EU bekommen. Problem dürfte die Anerkennung der ärtzlichen Ausbildung sein. Das ohne ständigen Wohnsitz in DEU wird schwer werden.
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med_louizario
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Antwort #13 - 24.01.2017 um 09:08:02
 
vielen Dank
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