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frühzeitige Verlängerung der AE wg Abwesenheit (Gelesen: 699 mal)
Eins
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Beiträge: 293

Eins, Zimbabwe
Eins
Zimbabwe

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag frühzeitige Verlängerung der AE wg Abwesenheit
17.01.2017 um 12:26:14
 
AE von +1 nach §28 1 1 1 läuft im Juli ab.

Anfrage auf Verlängerung im Jan/Feb wurde abgelehnt, dies würde technisch bedingt erst 3 Monate vor Ablauf der AE ermöglicht. Vorher können keine Termin vergeben werden.

Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage oder ist es nur eine Standard-Aussage aufgrund interner Arbeitsanweisungen des SB?

Mein deutscher Ausweis und Reisepass zB wurde vor kurzem problemlos 6+ Monate vor Ablauf erneuert.

Hintergrund:
Einbürgerungszusicherung von +1 liegt vor.
Ausbürgerungsverfahren läuft und dauert noch ca. 8 Monate.
Es ist eine mehrmonatige aussereuropäische Reise geplant, daher wird es schwierig die Verlängerung vor Ort zu beantragen und neue AE abzuholen.

Es entsteht kein Mehraufwand und es muss so oder so gemacht werden da die Einbürgerung bis dahin nicht vollzogen sein wird. Daher sehe ich hier keinen Unterschied zwischen Beantragung im Februar oder im Mai, auch geht es nur um die paar fehlenden Monate bis zur Einbürgerungsurkunde.

Sofern rechtlich nichts dagegen spricht würde ich es per Eskalation durchsetzen; bitte daher um Verweis auf die Arbeitsanweisungen, Vorschriften oder rechtliche Grundlage in der das definiert ist (bzw. falls es überhaupt definiert ist).
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reinhard
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Antwort #1 - 17.01.2017 um 12:42:33
 
Es gibt da keine gesetzliche Vorschrift, es betrifft wohl die "übliche Arbeitsweise".

Ich würde es mit einem freundlichen Brief an die Chefin oder den Chef nochmal versuchen, dort ausführlich begründen, weshalb man eine "Extra-Behandlung" will.
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Seoman305
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 20.01.2017 um 10:16:18
 
Also bei uns war AE-Verlängerung 6 Monate vor Ablauf kein Thema.
(Ähnlicher Grund: Einbürgerung noch nicht abgeschlossen, längere AE nötig wg. Visum-Antrag Drittstaat der Nachweis über Rückkehrrecht erfordert, sonst kein Visum)
ABh wollte Nachweis über die geplante Reise (hier Bestätigung AG) und fertig.
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