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UK Grenze zurückgewiesen da falsches Visum (Gelesen: 3.583 mal)
Obst88
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16.01.2017 um 08:16:25
 
Eine Bekannte wurde Gestern am Flughafen von den UK Grenzbehörden abgewiesen und zurück nach Frankreich geschickt (von dort wollte sie nach UK einreisen). Für den Schengen Raum hat sie ein Geschäftsvisum, für UK nur ein Touristenvisum. Da hat man ihr unterstellt, dass sie in UK Arbeiten will. In ihrem Fall stimmt das auch, die Leute haben ihren Job also richtig gemacht.
Wisst ihr ob sie nun erstmal eine Sperre für UK bekommt oder kann sie sofort, von ihrem Heimatland aus (von Frankreich aus wohl eher nicht?), ein Geschäftsvisum für UK beantragen?
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Mike65
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Antwort #1 - 16.01.2017 um 21:55:02
 
Eine Unterscheidung zwischen Touristen- und Geschäftsvisa gibt es doch gar nicht mehr, sie wurden durch das Standard-Visitor-Visa ersetzt:
https://www.gov.uhttps://www.gov.uk/standard-visitor-visa

Arbeiten darf man damit natürlich nicht, dafür muss sie ein Work-Visa beantragen. Welche Tätigkeit möchte sie denn ausüben und für welchen Zeitraum?
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Obst88
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Antwort #2 - 17.01.2017 um 07:49:30
 
Ihr wurde wohl gesagt, dass sie mit ihrem Visum bestimmten Tätigkeiten nachgehen könnte, wenn sie dies denn bei Antragstellung so angegeben hätte. Hatte sie nicht weil es zum Zeitpunkt der Beantragung diese Aufgabe von ihrem Arbeitgeber noch nicht bekommen hatte und tatsächlich nur als Tourist dahin wollte.
Dann hatte sie ein Arbeitsvisum beantragt, welches aber abgelehnt wurde, da sie kein "Professionell" ist.

Sie arbeitet für eine Reiseagentur und soll in UK Verträge mit Hotels und lokalen Touranbietern schließen. Sie soll dort nicht dauerhaft arbeiten, sondern nur 2, 3 mal im Jahr für ein paar Tage vor Ort sein.
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Mike65
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Antwort #3 - 17.01.2017 um 13:36:18
 
Obst88 schrieb am 17.01.2017 um 07:49:30:
Ihr wurde wohl gesagt, dass sie mit ihrem Visum bestimmten Tätigkeiten nachgehen könnte, wenn sie dies denn bei Antragstellung so angegeben hätte. Hatte sie nicht weil es zum Zeitpunkt der Beantragung diese Aufgabe von ihrem Arbeitgeber noch nicht bekommen hatte und tatsächlich nur als Tourist dahin wollte.
Dann hatte sie ein Arbeitsvisum beantragt, welches aber abgelehnt wurde, da sie kein "Professionell" ist.

Ein Arbeitsvisum braucht sie nur, wenn sie eine Beschäftigung in UK aufnehmen will, vereinfacht gesagt, wenn sie dort für ihre Tätigkeit Geld von einer UK-Firma erhält. Wie ich aus dem folgenden Satz entnehme, hatte sie das nicht vor:

Zitat:
Sie arbeitet für eine Reiseagentur und soll in UK Verträge mit Hotels und lokalen Touranbietern schließen. Sie soll dort nicht dauerhaft arbeiten, sondern nur 2, 3 mal im Jahr für ein paar Tage vor Ort sein.

Dies ist eigentlich ein klassischer Fall für ein Business-Visum, welches wie gesagt seit ca. April 2015 mit dem Touristenvisum zum Standard-Visitor-Visa (Class C) zusammengelegt wurde. Wann wurde das Visum denn erteilt? Allerdings wurden wohl auch ältere Visa automatisch in die neue Klasse übertragen:
http://travel.stackexchange.com/questions/46015/can-existing-c-visit-visa-be-use...
Ob man es dann für Tourismus oder Business nutzt, sollte eigentlich egal sein. Ich kann mir nur vorstellen, dass der Einreisebeamte Zweifel an dem Reisezweck hatte, und vermutete, dass Deine Bekannte doch in UK einer bezahlten Beschäftigung nachgehen wollte. In diesem Fall wäre kein nuer Visumantrag nötig, sondern stichhaltige Belege für den Reisezweck, idealerweise ein Schreiben der entsendenden Reiseagentur.


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Obst88
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Antwort #4 - 18.01.2017 um 10:09:22
 
Ihr UK Visum ist ca. 4 Monate alt, wurde also nach der von dir erwähnten Änderung ausgestellt.
Also wenn das alles ist und ihr nur ein Schreiben ihres Arbeitgebers fehlte, hätte man sie ja nicht zurückschicken müssen. Das hätte die Firma sicher "mal eben" ausstellen können. Nun gut, aktuell wartet sie in Frankreich auf einen Termin mit einem UK Anwalt um die Sache zu klären. Der soll wohl erst am Freitag Zeit dafür haben.
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Antwort #5 - 19.01.2017 um 15:01:11
 
Was steht denn in der Zeile "Remarks" des Visums? Normalerweise sollte da nur "C-Visit" stehen, wie in diesem Beispiel:
http://www.britanniaconsultants.com/assets/img/testimonials/uk_00.jpg

Damit sollte sowohl "Tourism" als auch "Business" ein durch das Visum abgedeckter Reisezweck sein. Ich kann mir nur vorstellen, dass sich Deine Bekannte bei der Einreisebefragung verplappert hat, also z.B. "Work" statt "Business" gesagt hat. Wurde denn das Visum bei der verweigerten Einreise ungültig gestempelt? Wenn nein, könnte sie es mit besseren Belegen im Prinzip noch einmal probieren. Wahrscheinlich ist es hier jedoch tatsächlich besser einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um die wahren Gründe für die Zurückweisung herauszufinden.
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Antwort #6 - 01.02.2017 um 13:42:09
 
Zitat:
Eine Bekannte wurde Gestern am Flughafen von den UK Grenzbehörden abgewiesen


Wurde Sie wirklich von UK Grenzbehörden in Großbritannien zurückgewiesen und in den nächsten Flieger nach Frankreich gesteckt?
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Antwort #7 - 01.02.2017 um 18:48:32
 
sarembeti schrieb am 01.02.2017 um 13:42:09:
Wurde Sie wirklich von UK Grenzbehörden in Großbritannien zurückgewiesen und in den nächsten Flieger nach Frankreich gesteckt?


So war es und ihr Visum wurde ungültig gemacht.
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Antwort #8 - 02.02.2017 um 11:24:49
 
Warum hat Sie nicht Widerspruch gegen die Entscheidung an Ort und Stelle eingelegt?
Großbritannien ist ein Rechtsstaat.
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Antwort #9 - 02.02.2017 um 15:32:29
 
sarembeti schrieb am 02.02.2017 um 11:24:49:
Warum hat Sie nicht Widerspruch gegen die Entscheidung an Ort und Stelle eingelegt? Großbritannien ist ein Rechtsstaat.


Weil sie aus einem Staat kommt in dem man sich nicht mit Behörden anlegt  Smiley Und wenn der Grenzer sagt "du darfst nicht rein", dann ist man in dem Moment vielleicht auch nicht immer ganz so rechtssicher.
Hatte das ja ähnlich in UK als ich mit meiner Frau ohne EEA Family Permit einreisen wollte. Wäre ich mir da nicht sicher gewesen, dass sie sie reinlassen müssen und hätte ich unseren Standpunkt da nicht klar gemacht, hätten sie meine Frau auch zurückgewiesen. Das man dann theoretisch klagen kann, ok. Aber wenn du dich nicht 100% auskennst bist du erstmal den Entscheidungen der Grenzer ausgeliefert.
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