Obst88 schrieb am 17.01.2017 um 07:49:30:Ihr wurde wohl gesagt, dass sie mit ihrem Visum bestimmten Tätigkeiten nachgehen könnte, wenn sie dies denn bei Antragstellung so angegeben hätte. Hatte sie nicht weil es zum Zeitpunkt der Beantragung diese Aufgabe von ihrem Arbeitgeber noch nicht bekommen hatte und tatsächlich nur als Tourist dahin wollte.
Dann hatte sie ein Arbeitsvisum beantragt, welches aber abgelehnt wurde, da sie kein "Professionell" ist.
Ein Arbeitsvisum braucht sie nur, wenn sie eine Beschäftigung in UK aufnehmen will, vereinfacht gesagt, wenn sie dort für ihre Tätigkeit Geld von einer UK-Firma erhält. Wie ich aus dem folgenden Satz entnehme, hatte sie das nicht vor:
Zitat:Sie arbeitet für eine Reiseagentur und soll in UK Verträge mit Hotels und lokalen Touranbietern schließen. Sie soll dort nicht dauerhaft arbeiten, sondern nur 2, 3 mal im Jahr für ein paar Tage vor Ort sein.
Dies ist eigentlich ein klassischer Fall für ein Business-Visum, welches wie gesagt seit ca. April 2015 mit dem Touristenvisum zum Standard-Visitor-Visa (Class C) zusammengelegt wurde. Wann wurde das Visum denn erteilt? Allerdings wurden wohl auch ältere Visa automatisch in die neue Klasse übertragen:
http://travel.stackexchange.com/questions/46015/can-existing-c-visit-visa-be-use...Ob man es dann für Tourismus oder Business nutzt, sollte eigentlich egal sein. Ich kann mir nur vorstellen, dass der Einreisebeamte Zweifel an dem Reisezweck hatte, und vermutete, dass Deine Bekannte doch in UK einer bezahlten Beschäftigung nachgehen wollte. In diesem Fall wäre kein nuer Visumantrag nötig, sondern stichhaltige Belege für den Reisezweck, idealerweise ein Schreiben der entsendenden Reiseagentur.