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Bescheinigung zur Erstellung einen elektronischen Aufehaltstitels (Gelesen: 1.412 mal)
Didadups
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bescheinigung zur Erstellung einen elektronischen Aufehaltstitels
15.01.2017 um 07:04:14
 
Hallo an Alle,

meine Frau hat eine Bescheinigung ueber die Erstellung eines elektronischen Aufenhaltstitels erhalten.

Sie hat gefragt ob sie mit der Bescheinigung schon Reisen kann, aber ihr wurde wohl gesagt das sie warten muss bis der Titel/Karte erstellt wurde.

Was mich nur wundert:

1. auf der Bescheinigung steht Art des Aufenhalts: Aufenhaltserlaubnis, gueltig von: 12.01.17, Aufenhalt/Karte gueltig bis: 11.01.20. So eigentlich sollte der Aufenhalt schon gueltig sein.
2. dann ganz unten steht aber gestempelt: die Herstellung des Titels kann ca 4-6 Wochen in Anspruch nehmen.

So die Frage ist, ist der Titel schon gueltig und die meinen nur, dass die Karte 4 bis 6 Wochen braucht? Der Aufenhalt ist ja schon im System, und an der Grenze muesste man das ja beim scannen dann doch sehen?

Sie wollte mich jetzt eigenlich in Australien besuchen aber es ist jetzt nich so klar ob die Bescheinigung fuer die Grenzpolizei am Flughafen ausreicht um sie wieder reinzulassen.

Vielen Dank im Voraus,
Christian
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Petersburger
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Beiträge: 6.384

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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bescheinigung zur Erstellung einen elektronischen Aufehaltstitels
Antwort #1 - 15.01.2017 um 08:03:21
 
Die Bescheinigung reicht nicht.

Wenn sie reisen will, dann sollte sie sich für 20 € eine Fiktionsbescheinigung ausstellen lassen.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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dgstein
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Quod non est in actis
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Beiträge: 291

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Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 15.01.2017 um 10:39:29
 
Hallo Didadups,

Didadups schrieb am 15.01.2017 um 07:04:14:
Der Aufenhalt ist ja schon im System, und an der Grenze muesste man das ja beim scannen dann doch sehen?

genau darin liegt die Krux, denn bisher ist der eAT nur bestellt. Aber erst mit der Aushändigung wird er aber an das "System" (das AZR) übermittelt. Mit der Bescheinigung sind daher nur Reisen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland problemlos möglich.

Zitat:
Sie wollte mich jetzt eigenlich in Australien besuchen aber es ist jetzt nich so klar ob die Bescheinigung fuer die Grenzpolizei am Flughafen ausreicht um sie wieder reinzulassen.

Manchmal ist die Bundesdruckerei auch schneller als die angegebenen 4-6 Wochen. Teilweise ist der eAT schon nach 3 Wochen da. Ein sicheres Zeichen dafür, dass der eAT hergestellt wurde, ist der Erhalt des PIN-Briefes. Danach müsst ihr noch ein paar Tage für die übliche Postlaufzeit dazugeben, und dann kann deine Frau einfach mal nachfragen. Oder, wie Petersburger schon geschrieben hat, kann sie sich eine Fiktionsbescheinigung oder eine kurfristige Aufenthaltserlaubnis als Klebeetikett besorgen.

Viele Grüße

dgstein
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Quod non est in actis non est in mundo
 
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Didadups
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bescheinigung zur Erstellung einen elektronischen Aufehaltstitels
Antwort #3 - 16.01.2017 um 00:48:08
 
Super. Vielen Dank.
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