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Ausweisung der Mutter (Gelesen: 10.224 mal)
okatomy
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i4a rocks!


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Antwort #30 - 20.01.2017 um 09:18:43
 
Naja dass muss halt ärztlich geklärt werden ggf. Mit einem neuen Gutachten ob sie AU ist.

Ist sie denn in Therapie wegen der Probleme?
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Antwort #31 - 20.01.2017 um 09:28:09
 
okatomy schrieb am 20.01.2017 um 09:18:43:
Naja dass muss halt ärztlich geklärt werden ggf. Mit einem neuen Gutachten ob sie AU ist.

Ist sie denn in Therapie wegen der Probleme?


ja, darum möchten wir die HFK bitten.

Sie war seit dem Gutachten bei einem Psychiater in Beobachtung. Medikamente (welche weiss ich nicht, nehme an Antidepressanten) wurden auch verschrieben. Meine Mutter hält sich halt für 100% gesund, deswegen verschweigt sie auch das meiste. Wie gesagt, wir wussten nicht mal, dass die HFK bereits vor Jahren eingeschaltet wurde.
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Aras
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Antwort #32 - 20.01.2017 um 09:37:18
 
Vor Jahren eingeschaltet? Wahrscheinlich vor einem Jahr.

Wer hat denn den Antrag gestellt?
Hol dir mal eine Vollmacht von deiner Mutter und beantragte einen Termin zur Akteneinsicht bei der Ausländerbehörde und finde mal alle Details heraus.
Mit Vermutungen kann man nicht arbeiten. Vielleicht gibt es weitere Gutachten in der Akte.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #33 - 20.01.2017 um 10:20:07
 
Aras schrieb am 20.01.2017 um 09:37:18:
Vor Jahren eingeschaltet? Wahrscheinlich vor einem Jahr.

Wer hat denn den Antrag gestellt?
Hol dir mal eine Vollmacht von deiner Mutter und beantragte einen Termin zur Akteneinsicht bei der Ausländerbehörde und finde mal alle Details heraus.
Mit Vermutungen kann man nicht arbeiten. Vielleicht gibt es weitere Gutachten in der Akte.


Ja, danke für den Hinweis! Darf denn die ABH mir die Akteneinsicht gewähren?

Das Gutachten veranlsasst von der HFK war vom Jahr 2010.
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Aras
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Antwort #34 - 20.01.2017 um 10:24:49
 
Zumindest bei Vorlage einer Vollmacht von deiner Mutter kriegst du Einsicht in die Ausländerakte deiner Mutter. Und da wird es bestimmt auch mehr Angaben zur HFK-Verfahren geben.
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« Zuletzt geändert: 20.01.2017 um 10:40:27 von Aras »  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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