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Ausweisung der Mutter (Gelesen: 10.228 mal)
KO
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #15 - 14.01.2017 um 18:18:59
 
Aras schrieb am 14.01.2017 um 17:50:59:
Das hat doch nix zu bedeuten. Smiley Auch Eltern von Deutschen können sich illegal in Deutschlnd aufhalten. 


Warum hast du nicht früher daran gedacht?

Ich wünsche dir trotzdem viel Erfolg


danke!
Ich habe auch früher daran gedacht, aber in der Forschung kann man nicht auf einmal das Projekt stoppen und über nacht ein Paper schreiben.
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KO
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #16 - 14.01.2017 um 20:03:13
 
so, jetzt habe ich eine Kopie des Briefes von ABH an meine Mutter. Anscheinend hat der ehemalige Anwalt bereits einen Härtefall beantragt. Ich zittiere hier den Brief:

Sehr geehrte ...

mit Schreiben vom 21.01.2015 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (Nds MI) aufgrund Ihrer Härtefalleingabe angeordnet, Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis gem § 23a AufenthG zu erteilen, wenn die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG erfüllt sind.

Das Nds MI teilte ergänzend mit, dass es abweichend von § 5 Abs 1 Nr1 AufenthG ausreichend sei, wenn der Lebensunterhalt zumindest überwiegend durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gesichert werden könne.
Sofern eine überwiegende Sicherung des Lebensunterhaltes nicht erreicht werden könne, so bestehe die Möglichkeit die Differenz durch eine Verpflichtungserklärung Dritter zu decken.

Mit Schreiben vom 23.11.2016 teilte nun das Nds MI mit, dass die am 21.01.2015 getroffene Anordnung mit den erhaltenen Maßgaben, insbesondere die überwiegende Sicherung des LUs, nun bis zum 28.02.2017 befristet  wurde.

Sollten Sie die Voraussetzungen der Anordnung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachweislich erfüllen, so erlischt die Anordnung des Nds MI und es verbleibt bei Ihrer Ausreisevepflichtung.

Ich sehe folglich den nachfolgend aufgeführten Unterlagen bis spät. zum 28.02.2017 entgegen:
Arbeitsvertrag..
drei verdienstabrechnungen
krankenversicherungsnachweis.


---------

So, am Montag  fährt jetzt eine bekannte Journalistin zur ABH  um die Situation zu besprechen, bzw mittzuteilen, dass auf Grund der psych. Störung meine Mutter nicht arbeiten kann (was meine Mutter aber nicht zugibt). Dann werde ich versuchen die ärztlichen Bescheinigungen zu holen.
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Aras
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Antwort #17 - 14.01.2017 um 20:15:15
 
Warum wird die ABH von der bekannten Journalistin belästigt? Ihr habt also an die Härtefallkommission geschrieben... Wäre gut gewesen das am Anfang zu wissen.

Also schöne Zeitverschwendung für die Journalistin, denn die ABH ist an das Recht und Gesetz gebunden. Deine Mutter hat keine anderen Ansprüche. Wenn dann müsst ihr oder die Journalistin an die Härtefallkommission wenden und dort das Weitere besprechen, denn die Ausländerbehörde ist ja an die Weisung des Innenministeriums gebunden....
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #18 - 14.01.2017 um 20:46:42
 
Aras schrieb am 14.01.2017 um 20:15:15:
Warum wird die ABH von der bekannten Journalistin belästigt? Ihr habt also an die Härtefallkommission geschrieben... Wäre gut gewesen das am Anfang zu wissen.

Also schöne Zeitverschwendung für die Journalistin, denn die ABH ist an das Recht und Gesetz gebunden. Deine Mutter hat keine anderen Ansprüche. Wenn dann müsst ihr oder die Journalistin an die Härtefallkommission wenden und dort das Weitere besprechen, denn die Ausländerbehörde ist ja an die Weisung des Innenministeriums gebunden....


Ich wusste bis heute auch nicht, dass der Anwalt das damals (vor 9 Jahren!!!) an die Härtefallkomission geschickt hat. Ich war im Studium und meine Mutter hat mir nicht über alle Briefe erzählt.

Wegen dem AT meiner Schwester, der ist nach § 25 a Abs 1

Die Journalistin geht auf Eigeninitiative dort hin. Soweit ich verstanden habe was das der ABH überlassen, ob sie einen AT meiner Mutter gewährt oder nicht, ausweisen durfte die ABH aber nicht (bis vor dem Brief von der Komission im November).
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Aras
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Antwort #19 - 14.01.2017 um 20:56:34
 
Die Rechtsgrundlage für die Härtefallkommissionen besteht erst seit dem 26. November 2011.

Ja, die Ausländerbehörde wurde angewiesen nicht die volle Lebensunterhaltssicherung zu fordern sondern dass es ausreicht wenn quasi mehr als die Hälfte der Lebensunterhaltsichetung durch Einkommen gesichert ist.

Wie ich schon schrieb:
Die ABH wird höchstens eure Schreinen an das Innenministerium weiterleiten.
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erne
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Antwort #20 - 14.01.2017 um 22:19:35
 
KO schrieb am 14.01.2017 um 16:00:22:
Meine Mutter erhielt jetzt einen Androhungsbrief von der ABH, dass wenn sie bis Ende Februar keine 3 Gehaltsabrechnungen oder Bürgschaft vorweisst, muss sie Deutschland verlassen.


und wo in dem in Antwort 16 zitierten Brief steht, dass die Mutter Deutschland nun verlassen muss?

KO schrieb am 14.01.2017 um 20:03:13:
Ich zittiere hier den Brief:

Sehr geehrte ...


hier steht nur, dass die Anordnung des Inneministeriums, eine AE nach §23 zu erteilen am 28.2 erlischt, wenn die Voraussetzungen nicht geschaffen werden.
Ich kann dem Schreiben nicht entnehmen, dass sie dann nicht weiterhin geduldet wird.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #21 - 15.01.2017 um 00:14:21
 
erne schrieb am 14.01.2017 um 22:19:35:
und wo in dem in Antwort 16 zitierten Brief steht, dass die Mutter Deutschland nun verlassen muss?


hier steht nur, dass die Anordnung des Inneministeriums, eine AE nach §23 zu erteilen am 28.2 erlischt, wenn die Voraussetzungen nicht geschaffen werden.
Ich kann dem Schreiben nicht entnehmen, dass sie dann nicht weiterhin geduldet wird.



das ist nicht so, dass sie jetzt ohne Papiere hier lebt. Sie kann mit der Duldung und ihrem Pass jederzeit abgeschoben werden wenn sie den Ausreiseanforderungen nicht nachkommt. 2007 kam so eine Androhung, bzw Aufforderung zur Ausreise und ich habe daraufhin die Öffentlichkeit informiert, daraufhin gab es einen Status für meine Schwester und der Umstand meine Mutter. Ein anderer Bekannter von mir, ein  Journalist war vorgestern bei der ABH und ihm wurde mitgeteilt, dass es für meine Mutter schlecht aussieht. Ich weiss, dass das man jetzt viele Gedultete loss werden will (vorallem wenn sie einen gültigen Pass haben), aber das ist halt meine Mutter...
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Antwort #22 - 15.01.2017 um 00:19:26
 
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Sollten Sie die Voraussetzungen der Anordnung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachweislich erfüllen, so erlischt die Anordnung des Nds MI und es verbleibt bei Ihrer Ausreisevepflichtung.''

ich denke hier steht das...




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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #23 - 15.01.2017 um 01:32:32
 
Such beim Deutschen Anwaltverein einen Anwalt mit Schwerpunkt Ausländerrecht - unter dem Stichwort "Arbeitsgemeinschaft Ausländerrecht". Ein Forum kann in dieser Situation nicht helfen.

Und du besorgst ihr einen Job, wo sie mehr als 451 Euro im Monat verdient.
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reinhard
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Antwort #24 - 15.01.2017 um 13:02:01
 
Kann Deine Mutter denn die Härtefallgründe auf deutsch in einem handschriftlichen Brief über mehrere Seiten (ausführlich, Bezugsperson für Bezugsperson) gegenüber der Härtefallkommission begründen?

Über welches Bundesland sprechen wir?

[Nebenbei: Um eine Ausweisung geht es vermutlich gar nicht. Eine Ausweisung ist in der Regel bei Leuten mit Aufenthaltserlaubnis die Reaktion auf eine Verurteilung aufgrund einer Straftat.]
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Antwort #25 - 16.01.2017 um 08:01:46
 
reinhard schrieb am 15.01.2017 um 13:02:01:
Über welches Bundesland sprechen wir?


Niedersachsen, oben wird doch von der Nds. Härtefallkommission geredet.



Wenn die Härtefallkommission schon soweit war, deiner Mutter eine AE zu geben, aber eben nur, wenn sie ein sozialversicherungspflichtige Beschäftigung findet, kann ich nicht nachvollziehen, wieso scheinbar nichts passiert ist. Hat deine Mutter Bewerbungen geschrieben? Wenn ja, wie viele? Falls nicht, warum hat sie sich nicht beworben? Diese Psyche allein begründet nicht zwingend eine Erwerbsunfähigkeit. Denn spinnen wir den Fall mal weiter: sollte sie die AE bekommen, wechselt sie zum Jobcenter und auch die werden deine Mutter weiter auffordern, mehr zu arbeiten etc. Wenn tatsächlich erwerbsunfähig wäre und damit die Auflage der Härtefallkommission nicht erfüllen kann, dann wäre dieses durch ein qualifiziertes Gutachten (am besten vom Amtsarzt und nicht vom Hausarzt nebenan) zu belegen. Und eigentlich nicht erst jetzt 5 Minuten vor 12 sondern schon von Anfang an.

Ein Job mit 451 € im Monat erwartet aber nur, dass jemand knapp 15 Stunden die Woche arbeitet. Und im Helferbereich findet man eigentlich immer einen Job, Küche, Reinigung, etc.

Kann deine Mutter bis zur gesetzten Frist diese Auflage der Härtefallkommission nicht erfüllen, dann gilt die Vorgabe nicht mehr. Die ABH kann dann die Abschiebung betreiben - denn ausreisepflichtig ist deine Mutter sowieso, da braucht es keinen neuen Bescheid.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #26 - 16.01.2017 um 13:15:25
 
Erschwerend kommt hier dazu, dass Russland nun kein Syrien ist, wo das Leben unzumutbar ist.

Letztendlich stellt sich die Frage, wer in 10-20 Jahren für die gesundheitliche Versorgung und Pflege ihrer Mutter aufkommen soll. Haben Sie darauf eine Antwort?
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Antwort #27 - 19.01.2017 um 23:46:05
 
vielen Dank für die Kommentare! Hatte viel um die Ohren, deshalb die späte Antwort.

Also ein Gutachten habe ich bei der Mutter gefunden. Und zwar ein Gutachten veranlasst von der HFK im Jahre 2010 (mit Dolmetscher). Die Diagnose war Größenwahn und Inadequates Empfinden der gesellschaftlichten Pflichten. Das Problem ist, dieses Gutachten wurde erstellt um zu prüfen, ob eine Abschiebung möglich ist oder nicht. Der Arzt meinte logischerweise- möglich. Nun ich schreibe gerade ein Brief mit meiner Schwester, dass diese Diagnosen/Symptome eigentlich dadrauf deuten, dass meine Mutter nicht in der Lage ist zu arbeiten. Desahlb möchten wir bitten einen AT nach § 25b zu erteilen. Von der Sicherung des LUs kann nach Absatz 3 abgesehen werden. Damit möchten wir eine Begutachtung veranlassen aber diesmal nicht in Bezug auf Abschiebung, sondern in Bezug auf AU um die Bedingung des Absatzes 3 zu erfüllen.

Ist unsere Vorgehensweise sachgerecht?

Beste Grüße
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Aras
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Antwort #28 - 20.01.2017 um 00:26:11
 
Größenwahn und  Inadequates Empfinden der gesellschaftlichten Pflichten???

Also sie ist grundlos arrogant und kann sich nicht unterordnen??? Und das Gutachten diente dazu zu belegen dass sie nicht abgeschoben werden kann aber es beweist die Abschiebefähigkeit?!

Willst du wirklich so argumentieren!?
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Antwort #29 - 20.01.2017 um 09:04:05
 
Aras schrieb am 20.01.2017 um 00:26:11:
Größenwahn und  Inadequates Empfinden der gesellschaftlichten Pflichten???

Also sie ist grundlos arrogant und kann sich nicht unterordnen??? Und das Gutachten diente dazu zu belegen dass sie nicht abgeschoben werden kann aber es beweist die Abschiebefähigkeit?!

Willst du wirklich so argumentieren!?


Das Gutachten sollte prüfen, ob die psychische Krankeit ein Hinderniss zu Abschiebung darstellt. Stellte laut dem Doktor eben kein Hinderniss, weil sie in RU behandelt werden kann. Die HFK hat aber trotzdem die Verordnung gemacht, sie vorübergehend zu lasse. Wenn man aber dieses Gutachten in Bezug auf die AU ansieht, dann ist es m.E. klar, dass sie AU ist.

Mit Größenwahn ist gemeint, dass sie davon überzeugt ist übernatürliche Kräfte zu besitzen, d.h. Wetter beeinflussen, Katastrophen vorhesagen und verhindern. Hat alles mit Chernobylkatastrophe in den 80en angefangen, wo ich ein Kind war. Wg. gesellschaftlichen Pflichten usw. sie versteht nicht ganz, was man von ihr will, z.b. bezog sie die Sozialhilfe. Das ganze Geld (inkl. Miete) hat sie aber in die ehrenamtliche Arbeit, bzw in die Spenden investiert und sich sogar beim Vermieter verschuldet (bestreitet das aber). Selber hatte sie aber nichts zum essen und ging zum RK um Essen zu holen. Also nicht arrogant, sondern eh das Gegenteil.


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