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Keine Einreisesperre bei Abschiebung ohne vorangegangene befristungsbescheid (Gelesen: 4.169 mal)
Tomford
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12.01.2017 um 18:36:33
 
Nabend

Ich würde gern wissen   Was Teil 1 in dem schreiben hier bedeutet?

Vielen Dank
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #1 - 12.01.2017 um 23:43:14
 
Hallo,

dies bedeutet, dass Dein Anwalt die Meinung vertritt, dass Deine Abschiebung rechtswidrig gewesen sei.

Grund für diese Meinung ist (lt. Anwalt), dass es angeblich vor dem Vollzug der Abschiebung keine Entscheidung seitens der ABH über die Dauer des Aufenthaltsverbots / die Einreisesperre gegeben haben soll.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Tomford
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Antwort #2 - 13.01.2017 um 11:08:00
 
Hallo Smiley

ok das höre ich jetzt zum ersten Mal ich dachte immer dass die Dauer der Befristung  erst nach Antrag  Stellung  entschieden werden kann.
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reinhard
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Antwort #3 - 13.01.2017 um 12:58:44
 
Tomford schrieb am 13.01.2017 um 11:08:00:
Hallo Smiley

ok das höre ich jetzt zum ersten Mal ich dachte immer dass die Dauer der Befristung  erst nach Antrag  Stellung  entschieden werden kann.


Das war so, bis die EU-Rückführungsrichtlinie etwas anderes vorschrieb. In der EU werden immer mehr Verfahren vereinheitlicht, so auch dieses.
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blubb


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Antwort #4 - 13.01.2017 um 14:54:47
 
Umgesetzt in deutsches Recht im §11 Abs. 2 AufenthG.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Tomford
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Antwort #5 - 13.01.2017 um 22:36:31
 

Und was passiert dann wenn das nicht der Fall ist?  Fällt dann die Sperre ganz weg oder?
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reinhard
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Antwort #6 - 14.01.2017 um 12:29:29
 
T.P.2013 schrieb am 13.01.2017 um 14:54:47:
Umgesetzt in deutsches Recht im §11 Abs. 2 AufenthG.


Was passieren wird, wissen wir natürlich noch nicht.

Das wird Dir Dein Anwalt in einem oder eineinhalb Jahren sagen können.

Du solltest parallel die Befristung der Sperre beantragen, das könnte schneller gehen als die Klärung der Grundsatzfrage.
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Antwort #7 - 14.01.2017 um 12:44:26
 
@
reinhard

Wir haben nur Seite 5 gelesen. Es scheint sogar so, dass der Anwalt auf den Folgeseiten die Befristung beanträgt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 15.01.2017 um 11:39:32
 
Ja das hat er, nur diese Seite hab ich nicht so kapiert deshalb die Frage. Danke die Aufklärung
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