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drohende Abschiebung (Gelesen: 4.882 mal)
bümade
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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12.01.2017 um 17:43:18
 
Hallo zusammen,
ich habe mich schon ein wenig eingelesen und meine Hoffnungen sinken weiter...
kurze Faktenlage:
meine Freund (kubanisch) ist im August 2012 auf Grund von Familienzusammenführung eingereist, diese Ehe scheiterte kurz danach. Seit 2014 hangelt er sich von Duldung zu Duldung und hat im Dezember 2016 die Aufforderung zur freiwilligen Ausreise erhalten mit Androhung der Abschiebung.
Die Frist zur freiwilligen Ausreise ist morgen verstrichen.
Wir haben gegen jede Verfügung Widerspruch eingelegt. Es wird jetzt wohl zu Klage kommen.
Meine Fragen: Stehen die wirklich vor der Tür und nehmen ihn mit? Was können wir noch tun um der drohenden Abschiebung zu entgehen?
Er hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag, hat ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis, keine Schulden, ist bestens integriert und spricht mehrere Sprachen (darunter deutsch) in Wort und Schrift, festen Wohnsitz (wir leben seit ca 3 Jahren zusammen), meldet sich ordnungsgemäß bei den Behörden, etc

Danke fürs lesen und evtl fürs helfen

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« Zuletzt geändert: 12.01.2017 um 17:53:40 von bümade »  
 
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deerhunter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 12.01.2017 um 17:57:50
 
bümade schrieb am 12.01.2017 um 17:43:18:
Stehen die wirklich vor der Tür und nehmen ihn mit?


Das ist zum. theoretisch möglich!

bümade schrieb am 12.01.2017 um 17:43:18:
Was können wir noch tun um der drohenden Abschiebung zu entgehen?


Freiwillig ausreisen und dann entsprechend mit einem neuen Visum wieder einreisen und dich heiraten, wenn gewünscht!

bümade schrieb am 12.01.2017 um 17:43:18:
Er hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag, hat ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis, keine Schulden, ist bestens integriert und spricht mehrere Sprachen (darunter deutsch) in Wort und Schrift, festen Wohnsitz (wir leben seit ca 3 Jahren zusammen), meldet sich ordnungsgemäß bei den Behörden, etc


Bei einer Abschiebung wären alle diese "guten" Punkte weg! Warum reist er nicht aus? Wollt ihr heiraten? Was ist euer Ziel?
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bümade
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.01.2017 um 18:04:10
 
ausreisen müsste er dann morgen...
er reist nicht aus, weil ich es nicht möchte... (vll ist das egoistisch von mir)
wir waren beide schon mal verheiratet und ich wollte es eigentlich nicht noch einmal...
unser Ziel ist es noch ein paar Jahre in Deutschland bleiben und dann nach Cuba gehen

warum sind die guten Punkte dann alle weg?
Der Arbeitgeber würde auch ein Arbeitsvisum beantragen (will ihn unbedingt behalten)
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 12.01.2017 um 18:11:19
 
bümade schrieb am 12.01.2017 um 18:04:10:
er reist nicht aus, weil ich es nicht möchte... (vll ist das egoistisch von mir)

ja, damit hast du ihm eine Rückkehr nach Deutschland nach einer Abschiebung für eine gewisse Zeit unmöglich gemacht. Glückwunsch

bümade schrieb am 12.01.2017 um 18:04:10:
warum sind die guten Punkte dann alle weg?

Weil er keinen AT hat, damit ausreisepflichtig ist, der Ausreiseaufforderung nicht nachkommt und nun die Abschiebung ansteht.

bümade schrieb am 12.01.2017 um 18:04:10:
Der Arbeitgeber würde auch ein Arbeitsvisum beantragen (will ihn unbedingt behalten) 


Ein "Visum" gibt es nur im Ausland, er hätte also ausreisen müssen.
kann er jetzt vergessen, wenn er nach der ABschiebung eine Einreisesperre bekommt


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bümade
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.01.2017 um 18:13:05
 
ok...danke trotzdem fürs lesen
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Saxonicus
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Antwort #5 - 12.01.2017 um 19:24:20
 
bümade schrieb am 12.01.2017 um 17:43:18:
meine Freund (kubanisch) ist im August 2012 auf Grund von Familienzusammenführung eingereist, diese Ehe scheiterte kurz danach

Mit der Trennung von seiner Ehefrau ist kein Grund für einen weiteren Aufenthalt mehr gegeben, weil der Aufenthaltszweck nach §28 entfallen ist.
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Aras
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Antwort #6 - 12.01.2017 um 19:40:39
 
Ich sehe im Sachverhalt nicht, dass der Kubaner mit der TE verheiratet wäre. Andere Anspruchsgrundlagen sehe ich nicht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 12.01.2017 um 19:48:56
 
nein, wir sind nicht verheiratet

aber gefühlt...was ja keine Rolle spielt....jemanden abzuschieben, der jeden morgen früh aufsteht, Steuern zahlt, sich nichts zu Schulden kommen hat...im Gegenteil...sozial engagiert ist...niemals Transferleistungen bezogen hat, von seinem Gehalt leben kann, etc...

andere wiederum 14 Identitäten haben kann und alle anderen Straftaten möchte ich nicht ausführen... ich verstehe es nicht!!!
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Aras
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Antwort #8 - 12.01.2017 um 19:53:57
 
Heul doch?
Anis Amri war kurz vor der Abschiebung, genau wie dein Partner. Und ihn als Argument zu nutzen ist ein Verhöhnen der Opfer.

Also: dein Partner hat soweit ersichtlich keinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis.

Zum prüfen ob er einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit hat brauchen wir mehr Informationen.

Als was arbeitet er? Wieviel verdient er?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #9 - 12.01.2017 um 20:02:14
 
Aras schrieb am 12.01.2017 um 19:53:57:
Heul doch?

hm...werde ich dann wohl machen..
.

Anis Amri war kurz vor der Abschiebung, genau wie dein Partner. Und ihn als Argument zu nutzen ist ein Verhöhnen der Opfer.

oh mein Gott...Du hast nichts begriffen..
.

Also: dein Partner hat soweit ersichtlich keinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis.

Zum prüfen ob er einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit hat brauchen wir mehr Informationen.

Als was arbeitet er? Wieviel verdient er?


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Antwort #10 - 12.01.2017 um 20:06:45
 
60.000 € brutto => Antrag auf Bluecard gestellt?

PS: ich hab schon verstanden, aber manchmal muss ich kotzen wenn ich die unverfrorenen Argumente mancher Personen lese.
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Antwort #11 - 12.01.2017 um 20:09:49
 
ne...hat uns noch niemand gesagt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #12 - 12.01.2017 um 20:10:33
 
Aras schrieb am 12.01.2017 um 20:06:45:
60.000 € brutto => Antrag auf Bluecard gestellt?

PS: ich hab schon verstanden, aber manchmal muss ich kotzen wenn ich die unverfrorenen Argumente mancher Personen lese.


passt schon
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Aras
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Antwort #13 - 12.01.2017 um 20:30:15
 
Der Anspruch auf die BC besteht. Man kann eine BC sogar mit einem Schengenvisum beantragen. Sollte die Ausländerbehörde auf das nachholen des Visums bestehen, dann muss die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung gemäß § 41 Abs. 3 AufenthV erteilen, da dies der Wille des Gesetzgebers bei Aufenthaltserlaubnissen ist. Zudem wird dann die Visumnachholung ggf. zur reinen Frömmelei und ggf. Unangemessen.
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