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DARF DT. EHEFRAU MIT ZUM TERMIN BEI DER BOTSCHAFT IN NAIROBI? (Gelesen: 6.032 mal)
Selinakenya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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12.01.2017 um 14:12:33
 
Guten Tag,

Mein Mann (kenianischer Staatsbürger) hat am Montag einen Termin bei der deutschen Botschaft in Nairobi zur Antragstellung eines Visas zur Familienzusammenführung zum ungeborenen deutschen Kind.

Nun sind wir uns unsicher ob ich bei diesem Termin dabei sein darf oder draußen bleiben muss.
Da ich schwanger bin möchte ich nicht unnötig die Reise von Mombasa nach Nairobi auf mich nehmen.

Vielen Dank für jeglichen Rat! Smiley

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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 12.01.2017 um 14:33:15
 
Noramlerweise darf nur der Antragsteller rein.

Ich würde die Botschaft mal direkt fragen wie es die sehen.
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mikkaelneu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 12.01.2017 um 14:36:43
 
Hallo Selinakenya,

niemand darf dir als Deutscher den Zutritt zu einer AV verweigeren.

Du könntest dich ja in einer Notlage befinden. Zwinkernd

Soviel ich weiss, darf dein Freund, Verlobter auch einen Beistand oder Bevollmächtigen mitbringen. Du vielleicht?

Wichtig! Lass dir von deinem Freund , Verlobtem eine Vollmacht ausstellen, und gib sie persönlich in der AV ab.

Michael



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reinhard
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Antwort #3 - 12.01.2017 um 14:46:29
 
mikkaelneu schrieb am 12.01.2017 um 14:36:43:
Soviel ich weiss, darf dein Freund, Verlobter auch einen Beistand oder Bevollmächtigen mitbringen.


Nein, das ist falsch. Das gilt nur bei deutschen Behörden in Deutschland, nicht für Auslandsvertretungen. Dort darf nur der Antragsteller rein.

http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__2.html

Welche Anweisungen der Wachdienst hat, erfährst Du nur von der Botschaft.

"Notfall" gibt es natürlich nicht: Als Deutsche kannst Du niemals in einer Not sein, die Dir Zugang zur Visumabteilung geben würde.
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Antwort #4 - 12.01.2017 um 14:54:36
 
Frag einfach per Mail vorab in der Visastelle nach.

Wenn Du einen Grund gibt, warum Dein Mann das nicht alleine schultert, sollte es möglich sein.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Selinakenya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 12.01.2017 um 14:56:47
 
Vielen Dank für die Antworten!

Leider hat die Botschaft bis jetzt auf entsprechende Email nicht geantwortet und telefonisch ist auch zu den angegebenen Zeiten keiner zu erreichen...

Die Sache mit dem Notfall bezieht sich bestimmt nur auf andere Sektionen der Botschaft...

Wären wir nicht verheiratet oder würde es sich um ein Besuchsvisum handeln hätte ich sowieso gar keine Hoffnung.
Ich dachte nur als Ehefrau wird mir vielleicht doch der Zutritt zur Visaabteilung gestattet...

Hat vielleicht jemand konkret auf diesen Fall bezogen Erfahrungen?
Also im Hinblick auf den Zutritt von Ehegatten bei einem Antrag auf Familienzusammenführung?

Das wäre toll!  Smiley

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mikkaelneu
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Antwort #6 - 12.01.2017 um 15:40:50
 
Hi,

Zitat:
Nein, das ist falsch. Das gilt nur bei deutschen Behörden in Deutschland, nicht für Auslandsvertretungen. Dort darf nur der Antragsteller rein.


Ok, glaub ich mal

Zitat:


Mit dem Link kann ich nix anfangen, kapier ich nicht.

Zitat:
Welche Anweisungen der Wachdienst hat, erfährst Du nur von der Botschaft.


Guter Tipp, wenn die AV zeitnah antwortet.

Zitat:
"Notfall" gibt es natürlich nicht: Als Deutsche kannst Du niemals in einer Not sein, die Dir Zugang zur Visumabteilung geben würde.


Richtig, es könnte sich aber um einen anderen ,,Notfall,, handeln, Hauptsache an dem Wachdienst vorbei.

Zitat:
Wenn Du einen Grund gibt, warum Dein Mann das nicht alleine schultert, sollte es möglich sein.


100% Zustimmung!

Zitat:
Hat vielleicht jemand konkret auf diesen Fall bezogen Erfahrungen?
Also im Hinblick auf den Zutritt von Ehegatten bei einem Antrag auf Familienzusammenführung?


Deutsche Botschaft Bangkok, Oktober 2015/Januar 2016 FZ-Visas

Ich war bei allen Visa-Terminen meiner Frau und Stieftochter anwesend, in der Visasektion. Meine Ehefrau hat vor der Abgabe des Visumsantrag eine Vollmacht für mich abgegeben. Diese wurde akzeptiert, und ich konnte für meine Frau sprechen, falls es nötig war.

Michael







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Selinakenya
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Antwort #7 - 12.01.2017 um 15:59:50
 
Danke Michael für deine weiteren Ausführungen!

Den Hinweis mit der Vollmacht werden wir auf jeden Fall befolgen. Läuft in diesem Fall dann das Gespräch in der gemeinsamen Sprache (in unserem Fall Englisch) ab oder?


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Antwort #8 - 12.01.2017 um 16:18:22
 
Hi Selinakenya,

wenn ihr es gemeinsam in die Visasektion geschaffft hab, und die Vollmacht abgegeben hab, würde ich freundlichst und höflichst nachfragen, ob ein deutscher Botschaftsmitarbeiter zur Verfügung steht, euren Antrag anzunehmen.

Dann ist die Verständigung null Problemo.

mikkael
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Antwort #9 - 12.01.2017 um 16:23:38
 
Ob du die Reise unnötig antreten würdest kann dir trotzdem nur die Botschaft in Nairobi selber beantworten.

Es gibt wie gesagt keinen Rechtsanspruch auf Begleitung, und je nach dem wie die Botschaft sich intern organisiert hilft die Vollmacht und Bitten auf Einlass im Zweifel garnichts.
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Saxonicus
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Antwort #10 - 12.01.2017 um 19:09:01
 
Selinakenya schrieb am 12.01.2017 um 14:56:47:
Ich dachte nur als Ehefrau wird mir vielleicht doch der Zutritt zur Visaabteilung gestattet...

okatomy schrieb am 12.01.2017 um 14:33:15:
Normalerweise darf nur der Antragsteller rein.

mikkaelneu schrieb am 12.01.2017 um 14:36:43:
niemand darf dir als Deutscher den Zutritt zu einer AV verweigeren.

Die Botschaften haben getrennte Abteilungen (manche sogar getrennte Eingänge) für Belange deutscher Staatsbürger oder Ausländer und als Deutsche hast Du in der Visumsabteilung definitiv nichts zu erledigen.

Oftmals hängt das auch von den räumlichen Gegebenheiten ab.
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mikkaelneu
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Antwort #11 - 12.01.2017 um 21:12:18
 
hi, an alle,

gibt es da einen § oder so, das man seine Ehefrau/mann als Bevollmächtigter nicht bei der Abgabe des Visumsantrages begleiten kann?

Vielen Dank im Voraus

Michael

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Aras
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Antwort #12 - 12.01.2017 um 22:15:52
 
Nö. Gibt es nicht. Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Auslandsvertretung Begleiter reinzulassen. Also beispielsweise bei Kindern oder Alten, welche Betreuung brauchen. Wenn jeder Antragsteller einen Begleiter mitbringen kann, dann kann es bei kleinen AVs schnell zu Platzproblemen kommen, sodass man es von vornherein aufs Minimum notwendige beschränkt.

Also da solltest du Argumente liefern, wieso dein Ehegatte nicht in der Lage ist den vorausgefüllten Antrag und die dazugehörigen Unterlagen alleine abgeben zu können.

Bei bevollmächtigen Rechtsanwälten würde ich einen Anspruch bejahen(Bauchgefühl). Aber normaler Bevollmächtigter??

Also ich sehe da schwarz.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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blubb


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Antwort #13 - 12.01.2017 um 23:22:39
 
Also meine Erfahrung, als Privatmann, bei der AV Nairobi aus 2011, 2013, 2014 ist:
Begleitpersonen werden nicht eingelassen.

Meine Erfahrung, dienstlich, bei 4 anderen AVen ist:
Begleitpersonen werden nicht eingelassen.

Meine Infos, dienstlich, zu diversen anderen AVen ist:
Begleitpersonen werden nicht eingelassen.

Sollte es zu Friktionen kommen, wird maximal der HOD (deutscher Sicherheitsbeamter, in Nairobi vorhanden) zur Entscheidungsfindung herangezogen.
Der wird i.d.R. nach Weisungslage, durch die AV festgelegt, handeln. Ergebnis wird i.d.R. sein:
Begleitpersonen werden nicht eingelassen.

Um ausnahmsweise begleiten zu dürfen, wird man schon ein solideres Argument haben müssen, als das, dass man den Ehemann für zu doof hält, um das selbst zu managen oder dass man als Deutscher doch "seine" Behörde betreten dürfen müsse (btw: Darf man nicht, versucht es doch mal in DEU z.B. in einem Ministerium...).

Fazit: Klär das vorher. Ist es vorher nicht zu klären, wäre mein Tipp: Spar Dir den Trip. Wäre nur Stress für Dich (Reise + Diskussionen vor Ort + Warterei).

Und was das angeht:

mikkaelneu schrieb am 12.01.2017 um 16:18:22:
würde ich freundlichst und höflichst nachfragen, ob ein deutscher Botschaftsmitarbeiter zur Verfügung steht, euren Antrag anzunehmen


Steht in Nairobi auch ohne Nachfrage zur Verfügung (deutsche Ortskraft).
Die (Stand:2012) allerdings weitaus freundlichere, kompetentere, kooperativere Ortskraft (bzw. mittlerweile nicht Ortskraft, sondern "Lokal Beschäftigte(r)") ist allerdings meiner Meinung nach die kenianische dort.
Die Nachfrage nach der deutschen OK / LB wäre m.E. daher ein Schuss ins eigene Knie...
Einen Entsandten wird der Antragsteller ohne sehr guten Grund sowieso nicht zu Gesicht bekommen (mit Ausnahme ggf. des o.a. HOD).
Das dazu, Schlauberger.

Gruß

PS: Und mal ganz allgemein, von mir immer wieder gerne angebracht: Die AV in Nairobi ist sowieso... schwierig...
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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mikkaelneu
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Antwort #14 - 13.01.2017 um 00:13:29
 
hi Aras und T.P.2013

Zitat:
Also da solltest du Argumente liefern, wieso dein Ehegatte nicht in der Lage ist den vorausgefüllten Antrag und die dazugehörigen Unterlagen alleine abgeben zu können.



Zwischen 2014-2016 hat meine Ehefrau(Philippina) 4 mal versucht in der deutschen Botschaft in Bangkok einen Visumsantrag abzugeben. Meine Ehefrau spricht englisch und tagalog. Die Ortskraft oder Lokal Beschäfigte sprach deutsch und thailändisch. Vorgelegt wurde immer die thailändische HU und die thailändische Aufenthaltserlaubnis. Als die Ortskraft oder Lokal Beschäfigte den philippinische Pass sah, kam immer, also 4 mal der Spruch ,,You must go to German Embassy in Manila,, Die Ortskraft oder Lokal Beschäfigte wollte unter keinen Umständen den Antrag entgegennehmen. Wenn ich nicht anwesend gewesen wäre, hätte meine Ehefrau nie ein Visum bekommen. Nachdem ich nach einem deutschen Mitarbeiter verlangt habe, ging alles ruck zuck, und alle Visas wurden zackig erteilt.

T.P.2013

BKK Begleitperson kein Problem.

Beim 4. Visumsantrag in BKK war der HOD ständig in meiner nähe, netter Kerl.

Bei der Abholung des letzten Visums, wurde ich von einem hochrangigen Mitarbeiter der Botschaft am Eingang mit Handschlag begrüßt.

Deutsche Botschaft Myanmar 2001, Visumsantrag im Office vom Botschafter gestellt.

Michael


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