Bricks schrieb am 11.01.2017 um 18:07:06:Ist es allgemein möglich dass sie hier einen Kurs für die
A1 Stufe belegen kann
ja, es ist nicht verboten hier einen Kurs zu belegen
Bricks schrieb am 11.01.2017 um 18:07:06: und für die Dauer zumindest eine Aufenthaltsgenehmigung erhält bzw die Qualifikation im Anschluss nachgewiesen werden kann?
das wäre dann eine
AE zum Sprachelernen, dazu müsste sie genau diese beantragen.
Für
A1 braucht man aber nicht so lange, dass man als US Amerikaner das nicht in der Visafreien Zeit schafft
In der Regel kann es so ablaufen:
sie reist ein, lernt nebenbei *intensiv* (ja ich weiss, ist mit nebenbei ein Widerspruch) deutsch, nachdem Ihr geheiratet habt und vor Ablauf von 90 Tagen nach Einreise beantragt sie die
AE als Ehegatte eines Deutschen.
Kann sie gleich ein
A1 Zertifikat vorlegen kann die
ABH gleich entscheiden und die
AE bestellen.
Hat sie noch kein
A1 Zertifikat fällt sie unter die Fiktion der weiteren Fortgeltung des Visums bis die
ABH entscheidet und kann
A1 nachreichen ... das Nachreichen des Zertifikats sollte sie aber erledigen, bevor die
ABH ablehnt.
Bricks schrieb am 11.01.2017 um 18:07:06:Götheinstitut
Goehte, nicht Göthe
Bricks schrieb am 11.01.2017 um 18:07:06:Sind solche Grundkurse ungefähr gleichauf mit dem Institut, was die Ergebnisse betrifft, oder hinken Kursteilnehmer häufiger hinterher was die anschließenden Prüfungen angeht?
Ich kenne Beispiele, da haben die Nachzugswilligen bei der VHS 8 Wochen gelernt und bei Gothe den Test gemacht und bestanden. Direkten Vergleich gibt es nicht.
Bricks schrieb am 11.01.2017 um 18:07:06:dass die A1-Vorlage bei nachziehenden Ehepartnern wegfällt, die Staatsbürger der USA, Australien, Kanada etc sind. Wäre das hier nicht der Fall?
richtig, DU als Ehegatte einer US-Amerikanerin, die bereist in D lebt, brauchst kein
A1 ... ups, du bist Deutscher, du brauchst auch so keinen
A1.
Aber deine Frau ist US-Amerikanerin und nicht der Ehegatte eines US-AMerikaners, sie braucht
A1