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Neugeborene in D (Gelesen: 1.264 mal)
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Beiträge: 22

Hamburg, Germany
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Neugeborene in D
11.01.2017 um 11:45:21
 
Ich betreue mehrere Flüchtlingsfamilien in Schleswig Holstein. In den letzten Wochen sind in drei Familien drei Kinder geboren worden. Die Eltern besitzen keine eigene Geburtsurkunden, deswegen haben die Kinder auch keine Geburtsurkunde, sondern einen Eintrag im Geburtenregister vom Standesamt erhalten.

Meine Frage ist:
Welche Anträge ich an das BAMF und an die ABH stellen sollte.
In jedem Fall Antrag auf Familienasyl (§26 AsylG) oder reicht bei den anerkannten Flüchtlingen ein formloser Hinweis auf (§33 AufenthG)? Kann es zu Problemen kommen? Bestehen Fristen?

1.      Fall:
Beide Eltern (Syrer) sind bereits anerkannte Flüchtlinge und besitzen eine AE.

2.      Fall:
Die Eltern (afgh.) sind noch im Asylverfahren.

3.      Fall:
Das Verfahren der Eltern (afgh.) wurde abgelehnt. Die Eltern haben Widerspruch eingelegt.

Vielen lieben Dank im Voraus.
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Anyonne
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Beiträge: 64

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.01.2017 um 12:24:11
 
Ich würde in allen drei Fällen für die Kinder Asylanträge stellen.

Fall 1: die Eltern müssen beim BAMF selber einen Asylantrag stellen. Vorteil ist, dass das Kind bestenfalls auch als Flüchtling anerkannt wird und so einen Reiseausweis für Flüchtlinge erhält. Parallel würde ich einen Antrag auf AE nach § 33 AufenthG stellen. Diese beiden Anträge können gleichzeitig gestellt werden.

Falls 2 und 3: da können die Eltern Asylanträge stellen. Es kann aber auch sein, dass die Ausländerbehörde nach § 14a AsylG von Amts wegen Asylanträge stellt.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 11.01.2017 um 13:09:38
 
Und im 3. Fall nochmal nachsehen, ob wirklich Widerspruch eingelegt wurde. Es gibt nämlich kein Widerspruchsverfahren.

Unten auf dem Bescheid steht das Rechtsmittel. Es müsste normalerweise eine Klage in Schleswig innerhalb von zwei Wochen sein. Nur das könnte eine Chance sein, ein Widerspruch nicht.
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traute
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Beiträge: 368

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 11.01.2017 um 16:50:24
 
zu Fall 1:
bei der ABH mit der Geburtsbescheinigung einen Aufenthaltstitel beantragen. Wurde hier in HL sofort ausgestellt.
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TG
 
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Daddy
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 12.01.2017 um 15:31:36
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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