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FZF - Zeitspanne von Visumerhalt bis Einreise? (Gelesen: 1.026 mal)
Themen Beschreibung: FZF - Zeitspanne von Visumerhalt bis Einreise?
Nicoletta2012
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i4a rocks!


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10.01.2017 um 20:32:21
 
Hallo zusammen!
Ich habe schon fleißig in dem Forum mitgelesen, jedoch finde ich keine Antwort auf meine Frage.
Wir planen eine FZF für meinen Mann - nicht EU Bürger - zu seinem deutschen Kind zu beantragen.
Mein Mann arbeitet in den VAE und hat drei Monate Kündigungsfrist.
Wie lange hat man Zeit von dem Erhalt des Visums bis zur Einreise nach DE?
Er will nicht kündigen bevor das Visum gestattet ist, jedoch macht uns seine lange Kündigungsfrist Kopfzerbrechen wenn man zB innerhalb von 4-6 Wochen nach Erhalt einreisen müsste.
Kennt jemand den zeitlichen Spielraum?
Herzlichen Dank!
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Petersburger
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RUS
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Antwort #1 - 10.01.2017 um 20:43:00
 
Den gibt man selbst an.

Man kann z.B. in den entsprechenden Punkt des Visumantrags durchaus schreiben "acht Wochen nach Visumerteilung", wenn man eine solche Kündigungsfrist hat.

Es schadet nicht, eine solche logische, aber ungewöhnliche Angabe auf einem Zusatzblatt (oder auch neben dem entsprechenden Feld im Formular, wenn der Platz dort ausreicht) kurz zu erläutern.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Nicoletta2012
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.01.2017 um 20:56:21
 
Vielen Dank Petersburger!
Das klingt ja nun sehr einfach und logisch!
Das müsste dann bei dem Punkt "Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland von... bis..." angegeben werden?
Die schriftliche Erläuterung legen wir auf jeden Fall bei und erwähnen es auch noch beim Termin! Danke für den Tipp!
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mikkaelneu
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i4a rocks!


Beiträge: 62

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 11.01.2017 um 09:59:56
 
Hallo NicoleK,

Zitat:
Das müsste dann bei dem Punkt "Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland von... bis..." angegeben werden?


dort sollte eingetragen werden, wie lange ihr in Deutschland zusammen leben wollt.

Ich hatte dort eingetragen ,,für immer,,

LG

Michael

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