jrk schrieb am 10.01.2017 um 17:27:06:Nun ist uns aufgefallen, dass in der Geburtsurkunde ihres 20jährigen Sohnes steht, das Sie verheiratet war. Dieses ist damals aber nur auf dieGeburtsurkunde des Sohnes geschrieben worden, damit er den Nachnahmen des Vater bekommt.
deerhunter schrieb am 10.01.2017 um 18:21:45:Ihr müsstet dann die Geburtsurkunde des Kindes gerichtlich ändern lassen!
Ich denke nicht, dass man das unbedingt machen muss, denn
1 ) Bei einer Änderung der Geb-Urkunde des Sohnes müsste der Nachname des Sohnes angepasst werden; denn richtigerweise hätte er den Nachnamen der Mutter annehmen müssen. d.h. eine geänderte Geb-Urkunde würde nicht mehr auf die weitere Biographie des Sohnes passen.
2 ) Der Sohn hat nicht direkt mit dem Antrag der Mutter zu tun; seine Geb-Urkunde muss nur als unterstützendes Dokument vorgelegt werden. Die Erklärung, warum früher bei unehelichen Kindern die Eltern als verheiratet angegeben wurden, weiss die DBM zur Genüge. Daher kann ich mir auch nicht vorstellen, dass die Botschaft eine Änderung der Geb-Urkunde des Sohnes ausdrücklich verlangt. (da hätte ja dann auch der "Besitzer" dieser Urkunde ein Wörtchen mitzureden und gegen dessen Willen wird nichts machbar sein.)
mikkaelneu schrieb am 11.01.2017 um 09:51:18:Ob man unbedingt den Sohn auf dem Visumsantrag angeben muss, können dir andere beantworten
Auf dem Antrag wird die Angabe der Kinder verlangt, auch wenn sie nicht mit einreisen sollen. Also sehe ich diese Angabe als Pflicht an.