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Einreisesperre befristen (Gelesen: 7.942 mal)
Themen Beschreibung: Sperrbefristung Eheschließung und bevorstehende Geburt unseres Kindes
grisu1000
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Antwort #15 - 11.01.2017 um 01:56:05
 
cabrio schrieb am 11.01.2017 um 00:01:06:
Das reicht nur eben nicht, §6 Abs. 2 FreizügigG:


FreizügG/EU wird die Niederlande nicht interessieren, eher

Artikel 27ff der EU-Freizügigkeit, wobei deine zitierten Abschnitte gegen den Ehemann des TS sprechen. Es darf nur nicht pauschal abgelehnt werden, sondern muss eine Einzelfallprüfung gemacht werden, was ja im Konsultatsverfahren geschieht. Und danach wird abgelehnt.

Bei Verurteilung zu über 7 Jahren wegen BtMG ist eine Einreiseverweigerung IMHO allemal zulässig. Insbesondere weil eine Grenzgängertätigkeit auch noch nach bewußter Umgehung der EU-Freizügigkeit riecht. Dann kann man sich einen niederländischen Anwalt nehmen und dort vor Gericht gehen.

Asonsten als Lektüre KOM(2009) 313 endgültig.

Bessere Chancen gebieten IMHO das Recht des deutschen Kindes auf seinen Vater, und das ist in DEU am Besten durchzusetzen.


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cabrio
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Antwort #16 - 11.01.2017 um 03:21:21
 
HeFi schrieb am 11.01.2017 um 01:38:59:
Sorry, Cabrio, Du argumentiert mit dem deutschen FreizügG und dessen AVV,

Ach, nee...

Meine Kenntnisse des Niederländischen sind leider eher rudimentär...

Deshalb hab ich als Anhaltspunkt für die TS die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht samt der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift verlinkt. Die Richtlinie gilt - egal, in welcher Sprache. Und die AVV konkretisieren die Anwendung für die Verwaltungsmitarbeiter unter Einbeziehung der Rechtsprechung bis hin zum EUGH. Bei der Einreise nach Freizügigkeitsrecht gibt es da keinen Spielraum für den nationalen Gesetzgeber. Insofern völlig wurscht.
WTF...ist los in diesem Forum?
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grisu1000
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Antwort #17 - 11.01.2017 um 04:11:01
 
cabrio schrieb am 11.01.2017 um 03:21:21:
Bei der Einreise nach Freizügigkeitsrecht gibt es da keinen Spielraum für den nationalen Gesetzgeber. Insofern völlig wurscht.


Den gibt es. Les dir den KOM dazu durch. Es darf nur keine pauschale Ablehnung geben, sondern eine Einzelfallprüfung und bei Ablehnung ein dezierte Begründung, warum die spezielle Person eine Gefährdung für Sicherheit und Ordnung darstellt.

Punkte wären z.B Wiederholungsgefahr bei Tätern die einschlägig mehrfach Vorbestraft sind.
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cabrio
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Antwort #18 - 11.01.2017 um 04:40:25
 
grisu1000 schrieb am 11.01.2017 um 04:11:01:
Es darf nur keine pauschale Ablehnung geben, sondern eine Einzelfallprüfung und bei Ablehnung ein dezierte Begründung, warum die spezielle Person eine Gefährdung für Sicherheit und Ordnung darstellt.


Genau. Und die Entscheidung kann dann gerichtlich daraufhin überprüft werden, ob sie das Primärrecht auf Freizügigkeit seiner praktischen Wirksamkeit beraubt, also Verhältnismäßigkeitsprüfung. Und da darf der nationale Gesetzgeber die Mindestanforderungen eben nicht unterschreiten.

Ich habe übrigens keine Ahnung, wie die Erfolgsaussichten der Aufhebung/Umgehung der Einreisesperre über Freizügigkeit in diesem Fall einzuschätzen sind. Das muss die TS selbst rausfinden. Vermutlich hast du recht damit, dass es über das Recht des deutschen Kindes auf seinen Vater am schnellsten gehen könnte. Da die TS aber von einem Umzug in die NL sprach, habe ich sie auf die Möglichkeit hingewiesen. Ich habe aber keine Lust noch halte ich es für sinnvoll, den Leuten hier jeden einzelnen Schritt vorzubeten und dann auch noch die Abwägung zu treffen, welcher Weg der beste für ihren Fall ist. Damit sind in der Regel sogar Anwälte überfordert, deren Spezialgebiet das ist.
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Nadjenka
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Antwort #19 - 11.01.2017 um 05:47:34
 
Vielen vielen Dank für die ausführlichen Antworten!

Gibt es denn eine Möglichkeit, dass wir jetzt schon in die NL Botschaft hier in Aserbaidschan gehen um ein Visum zu beantragen, mit der Begründung, dass wir ein zukünftiges Leben in NL begehren? Noch bin ich ja in Köln gemeldet und so hochschwanger kann ich jetzt auf die schnelle auch keinen Umzug in die NL (wg. Meldebescheinigung) organisieren.. Uns ist es wichtig, dass wir eben gerade bei der Geburt unseres ersten Kindes, so nah wie möglich beieinander sein können. NL ist ja nur ein Katzensprung von Köln im Vergleich zu Aserbaidschan..
Ich habe gelesen, für 3 Monate könne ein normales Visum ausgestellt werden für NL. Muss ich hierzu schon dort gemeldet sein?
Dann könnte er wenigstens schon einmal im Mai bei der Geburt des Kindes in der Nähe sein....
Bis zum 31.1. bin ich noch hier bei meinem Mann, sodass wir gemeinsam in der NL Botschaft vorsprechen könnten, insofern das Sinn macht
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Antwort #20 - 11.01.2017 um 06:32:38
 
Nadjenka schrieb am 11.01.2017 um 05:47:34:
Gibt es denn eine Möglichkeit, dass wir jetzt schon in die NL Botschaft hier in Aserbaidschan gehen um ein Visum zu beantragen, mit der Begründung, dass wir ein zukünftiges Leben in NL begehren? 

Fern von jeden theoretischen Spielereien - die sind zwar gedanklich korrekt, aber ...

Meine niederländischen Kollegen in Aserbaidschan werden sich heftig die Augen reiben, wenn sie einen solchen Antrag auf den Tisch bekommen. Und sie werden vermutlich darauf verweisen, dass man nach Deinem Umzug in die Niederlande gern über den Antrag entscheidet, er aber derzeit keinerlei Grundlage hätte.


Macht Euch bitte mit dem Gedanken vertraut, dass der Vater die Geburt seines Kindes höchstwahrscheinlich nicht aus nächster Nähe miterleben wird.

Ich möchte die Ausführungen von T.P.2013 in Antwort #6 hier nicht wiederholen.
Nur wenn alles optimal klappt und er nicht nach der Einreise wieder in Haft muss, besteht eine solche Chance.
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« Zuletzt geändert: 11.01.2017 um 06:47:39 von Petersburger »  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Mick
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Antwort #21 - 11.01.2017 um 07:07:10
 
Bevor es hier erneut ....

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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