Nadjenka schrieb am 09.01.2017 um 21:16:28:Wir haben das Gefühl dass unsere Rechte verletzt bzw nicht berücksichtigt werden.
Das Gefühl trügt. Da allerdings nicht nur Eure (= 2 Gefühle) zu berücksichtigen sind, sondern auch die Gefühle der anderen 80 Millionen Einwohner Deutschlands und deren Bedürfnis nach Sicherheit vor Hochkriminellen (5,5 J. Haft!), muss eine gewisse Abwägung zwischen den verschiedenen Interessenlagen stattfinden.
Dem wird Rechnung getragen, denn:
Nadjenka schrieb am 09.01.2017 um 21:39:34:lt.
GG ja die Ehe und Familie im besonderen Schutze stehen... Davon merken wir irgendwie nichts..
Doch, davon merkt Ihr insoweit etwas, dass einem Schwerkriminellen (5,5 J. Haft!), trotz der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die er darstellt, mittelfristig die Einreise und der Aufenthalt in DEU erlaubt werden wird.
Nadjenka schrieb am 09.01.2017 um 21:16:28:...müsste diese in unserem Fall nicht sofort auf null reduziert werden ?
Nein.
Nadjenka schrieb am 09.01.2017 um 22:14:14:Wenn unsere Rechte allerdings nicht berücksichtigt werden, so sehe ich keinen Grund in Deutschland zu bleiben.
Es ist immer gut, eine alternative Lebensplanung als Plan B zu besitzen. Dies erleichtert dann auch die Umsetzung Eures geplanten Zusammenlebens auf kurze Sicht - dann eben nicht in DEU.
Nadjenka schrieb am 09.01.2017 um 22:14:14:Ich wollte keine Grundsatz Diskussion entfachen
Ok. Dann sollte man aber auch keine steilen Thesen aufstellen und auf die böse, böse Gesellschaft schimpfen, wenn man selbst die Ursache für sämtliche Probleme gesetzt hat.
Ein schlichtes Benennen der Fakten hätte dann gereicht, wenn man keinen Widerspruch möchte...
Zitat:Ich wollte nur wissen, inwieweit die Bearbeitungszeiten der
ABH in Ordnung sind und welche Befristung in so einem Fall ansetzt wird..
Zur eigentlichen Sache:
Der zeitliche Ablauf scheint auf den ersten Blick (Antrag Anfang SEP, Termin zur Befragung Ende FEB) schon etwas grenzwertig.
Kurz nach Antragstellung haben sich mit der Schwangerschaft die Rahmenbedingungen nicht unerheblich (zu Euren Gunsten) verändert - und damit auch die zu beachtenden Tatsachen zur Befristungsentscheidung.
Nimmt man dies mit in die Betrachtung auf (ABH musste also fast den gesamten Vorgang wieder auf "0" drehen), ist das meiner subjektiven Meinung nach vom zeitlichen Ablauf grundsätzlich i.O.
Allerdings: Mit einer ärztlich bestätigten Schwangerschaft kann regelmäßig ein Scheineheverdacht als erledigt betrachtet werden. Damit entfiele die gleichzeitige Befragung - womit dann die Befristungsentscheidung jetzt schon getroffen werden könnte.
Diesen Umstand solltet Ihr mit der
ABH mal erörtern - am besten aber sachlich, faktenorientiert und ohne unsubstantiierte Beschuldigungen.
Sein Aufenthaltsverbot (Einreisesperre) ist ja bereits befristet (5 Jahre vermutlich? - Steht in Eurem Bescheid).
Eine weitere Befristung aufgrund schutzwürdiger Belange (Kind + dessen Rechte (sic!), Eure Ehe) steht im pflichtgemäßen Ermessen der
ABH und ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Insofern ist da nur schwer eine Prognose möglich, zwischen ein paar Monaten und 3 Jahren scheint hier m.W. alles möglich zu sein.
Im Hinterkopf solltet Ihr auch haben, dass m. W. möglicherweise Nachweise zur Straf- und Drogenfreiheit Deines Ehemannes (seit Haftentlassung) zur Entscheidungsfindung herangezogen werden könnten.
Und - falls Dein Mann aus der Haft unter Aussetzung einer Reststrafe abgeschoben worden sein sollte - auch noch ein offener Haftbefehl hier bestehen könnte.