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Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt (Gelesen: 10.751 mal)
deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #30 - 13.01.2017 um 04:25:35
 
Aras schrieb am 12.01.2017 um 21:58:43:
Woran erkennt man einen umgeschriebenen Führerschein? 


An der Codenummer, der das ursprüngliche Ausstellungsland beinhaltet

Aras schrieb am 12.01.2017 um 21:58:43:
mE ist aber der Führerschein nur in Deutschland ungültig und nicht in den anderen Mitgliedstaaten.


Das kommt auf das jeweilige Gesetz des Landes an
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mgb
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i4a rocks!


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Antwort #31 - 13.01.2017 um 12:40:17
 
Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG

Artikel 2 Gegenseitige Anerkennung
1. Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt.

Artikel 11 Bestimmungen über den Umtausch, den Entzug, die Ersetzung und die Anerkennung der Führerscheine
.
.
6. Tauscht ein Mitgliedstaat einen von einem Drittland ausgestellten Führerschein gegen einen EG-Muster-Führerschein um, so wird der Umtausch in dem EG-Muster-Führerschein vermerkt; dies gilt auch für jede spätere Erneuerung oder Ersetzung.

Der Umtausch darf nur dann vorgenommen werden, wenn der von einem Drittland ausgestellte Führerschein den zuständigen Behörden des umtauschenden Mitgliedstaats ausgehändigt worden ist. Verlegt der Inhaber dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat, so braucht dieser Mitgliedstaat den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gemäß Artikel 2 nicht anzuwenden.
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Nidasachse
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Antwort #32 - 13.01.2017 um 14:04:45
 
Vielen Dank mgb!
Somit ist alles geklärt; „braucht nicht“ ist eine nette Formulierung – wenn man wollte so könnte man.
Meine Frau wird also in D nicht mehr fahren.
Dank auch allen anderen, die bei der Klärung konstruktiv mitgeholfen haben.
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tiggger
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Antwort #33 - 13.01.2017 um 14:18:14
 
Nidasachse schrieb am 13.01.2017 um 14:04:45:
„braucht nicht“ ist eine nette Formulierung – wenn man wollte so könnte man.


Nicht ganz, sondern eher: 'wenn man gewollt hätte'.

Der Ablauf ist so: sobald es eine EU-Richtlinie gibt, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet sie in nationales Recht (also hier: deutsches Recht) umzusetzen. Umzusetzen bedeutet der Bundestag verabschiedet ein entsprechendes Gesetz. Sollte dies nicht passieren, kann die EU ein Strafverfahren gegen Deutschland einleiten. Die Formulierung 'braucht nicht' bedeutet, dass der deutsche Gesetzgeber hier die Freiheit hat zu entscheiden (und dies in dem Gesetz festzuschreiben) wie er dies handhaben möchte.
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Nidasachse
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Antwort #34 - 13.01.2017 um 14:29:58
 
… und wo kann nun geklagt werden, dass Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG zum Teil wischiwaschi formuliert ist?

Zwinkernd Ich werde es nicht, denn der Führerschein läuft eh bald ab.
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mgb
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i4a rocks!


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Antwort #35 - 13.01.2017 um 16:41:01
 
Wenn der Führerschein vor Inkrafttreten der Richtlinie ausgestellt wurde, dann könnte man noch prüfen ob ein Bestandschutz bzw. Rückwirkungsverbot zieht.
Diese Frage könntest du an die Rechtsabteilung des ADAC stellen.
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