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Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt (Gelesen: 10.673 mal)
deerhunter
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Antwort #15 - 11.01.2017 um 08:00:12
 
Nidasachse schrieb am 10.01.2017 um 23:28:24:
Wie sieht es mit der Gültigkeit im EU Raum (durchfahrend/beruflich unterwegs) aus? Kann man sich auf die Aussage der IMT verlassen? 


Wohnsitz in Deutschland über 6 Monate, dann ist dieser portu. Führerschein auch in anderen EU Ländern ungültig. Nur in P. darf Sie damit fahren!
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erne
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Antwort #16 - 11.01.2017 um 13:55:53
 
deerhunter schrieb am 11.01.2017 um 08:00:12:
Führerschein auch in anderen EU Ländern ungültig.


wirklich?
Ich dachte nur in dem Land, in dem sie den Wohnsitz genommen hat.
Gibt es eine Quelle?
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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deerhunter
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Antwort #17 - 11.01.2017 um 14:35:37
 
erne schrieb am 11.01.2017 um 13:55:53:
wirklich?


Nein, meine obige Aussage war nicht ganz richtig!

Es entscheidet jedes EU Land scheinbar etwas anders und muss dann für jedes Land extra ausgearbeitet werden.
Wenn Sie einen EU-Führerschein besitzen, der Ihnen im Austausch gegen einen Nicht-EU-Führerschein ausgestellt wurde, und Sie mit Ihrem eingetauschten Führerschein in ein anderes EU-Land ziehen möchten, dürfen Sie nicht davon ausgehen, dass Ihr neuer Führerschein dort automatisch anerkannt wird. Dafür ist jedes EU-Land selbst zuständig.

Sie müssen sich bei den lokalen Behörden in Ihrem neuen Land erkundigen, welche Bedingungen für die Anerkennung von Nicht-EU-Führerscheinen gelten.

Auf dem EU-Führerschein, der Ihnen im Austausch gegen Ihren Nicht-EU-Führerschein ausgestellt wurde, sollte ein Code vermerkt sein, aus dem das ursprüngliche Ausstellungsland hervorgeht (z. B. 70.0123456789.NL).
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Daddy
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Antwort #18 - 11.01.2017 um 14:44:46
 
Anmerkung am Rande ohne Kommentarbedarf...

Wenn aus einer fremden Quelle (wortwörtlich) zitiert wird, dann kennzeichnet diese Inhalte in eurem Post als Zitat...

Z.B so:
Zitat:
Wenn Sie einen EU-Führerschein besitzen, der Ihnen im Austausch gegen einen Nicht-EU-Führerschein ausgestellt wurde, und Sie mit Ihrem eingetauschten Führerschein in ein anderes EU-Land ziehen möchten, dürfen Sie nicht davon ausgehen, dass Ihr neuer Führerschein dort automatisch anerkannt wird. Dafür ist jedes EU-Land selbst zuständig.

Sie müssen sich bei den lokalen Behörden in Ihrem neuen Land erkundigen, welche Bedingungen für die Anerkennung von Nicht-EU-Führerscheinen gelten.

Auf dem EU-Führerschein, der Ihnen im Austausch gegen Ihren Nicht-EU-Führerschein ausgestellt wurde, sollte ein Code vermerkt sein, aus dem das ursprüngliche Ausstellungsland hervorgeht (z. B. 70.0123456789.NL).


Ferner sollte man dazu noch die entsprechende Quelle angeben, z.B so:
Quelle: http://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/driving-licence/driving-licence-re...

Das ist zum einen fair und zum anderen urheberrechtlich unproblematischer... Das gilt selbstredend für das ganze Forum und nicht nur in diesem Thread!

Daddy
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Antwort #19 - 11.01.2017 um 16:51:07
 
Hallo,
die juristische Zentrale des ADAC, der dieselben Informationen wie hier oben vorlagen, hat sich zur Gültigkeit des portugiesischen Führerscheins geäußert: er ist bis zum 50. Geburtstag meiner Frau EU weit gültig. Bezüglich der Umschreibung kommt man zu demselben Ergebnis wie hier: Theorie und Praxisprüfung sind nötig.

Zitat aus der an mich gerichteten Email:
Da Ihre Frau bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres über einen - gemäß Ihrer Schilderung gültigen EU-Führerschein, ausgestellt in Portugal, verfügt, ist dieser portugiesische Führerschein innerhalb der EU anzuerkennen.

Voraussetzung für die Gültigkeit eines in einem EU- oder EWR-Staat erworbenen Führerscheins ist, dass die Fahrerlaubnis während eines mindestens 185-tägigen zusammenhängenden Aufenthaltes im Ausstellerland nach dem entsprechenden Landesrecht erworben wurde.
Die so erworbene Fahrberechtigung wird nach einem Umzug innerhalb der EU von allen Mitgliedstaaten anerkannt und kann dort entsprechend den erteilten Klassen genutzt werden.

Im Rahmen der Umschreibung in Deutschland ist jedoch nicht auf das nach nationalem portugiesischem Recht umgetauschten Führerschein abzustellen, sondern auf das ursprüngliche algerische Dokument. Da es sich bei Algerien gerade nicht um einen EU- bzw. EWR-Staat, sondern einen Drittstaat handelt, mit dem auch kein Gegenseitigkeitsabkommen gemäß der Staatenliste in Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung besteht, müssen grundsätzlich beide Prüfungen (Theorie und Praxis) in Deutschland absolviert werden.
Die Umschreibung der Fahrerlaubnis erfolgt durch die Führerscheinstelle des deutschen Wohnortes.

Zitatende
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Antwort #20 - 11.01.2017 um 18:08:14
 
Ich denke leider der ADAC liegt falsch bzw. Würde dessen Aussage nur gelten wenn deine Frau
A) Ihren Wohnsitz in Portugal hätte
B) In Portugal eine Fahrprüfung absolviert hätte.

Das Forum hier und deine Fahrerlaubnis Behörde sind ja der Meinung dass deine Frau schon derzeit ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist.

Und der Gesetzestext ist doch in dem Fall absolut eindeutig?!

Zitat:
(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht

7. für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, deren Fahrerlaubnis aufgrund einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates, der nicht in der Anlage 11 aufgeführt ist, prüfungsfrei umgetauscht worden ist, oder deren Fahrerlaubnis aufgrund eines gefälschten Führerscheins eines Drittstaates erteilt wurde" 
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Antwort #21 - 11.01.2017 um 18:10:22
 
Nidasachse schrieb am 11.01.2017 um 16:51:07:
Voraussetzung für die Gültigkeit eines in einem EU- oder EWR-Staat erworbenen Führerscheins ist, dass die Fahrerlaubnis während eines mindestens 185-tägigen zusammenhängenden Aufenthaltes im Ausstellerland nach dem entsprechenden Landesrecht erworben wurde.

Genau das ist der Knackpunkt: Diese Formulierung läßt die Auslegung zu, dass ein Führerschein, der nicht nach Landesrecht erworben wurde - mindestens Prüfung! -, sondern durch Umtausch eines fremden Führerscheins, nicht anerkennungsfähig ist.

Mithin hilft die Aussage, so eindeutig sie auch klingt, nicht zweifelsfrei weiter.
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Antwort #22 - 12.01.2017 um 14:36:05
 
Es erscheint mir sehr abwegig, dass die Führerschein ausstellende Behörde in Portugal (IMT) den Führerschein ausgestellt hat, ohne nach dem entsprechendem Landesrecht verfahren zu haben.

Da es sich um einen EU Dokument handelt, sollte er doch während seiner befristeten Gültigkeit (10 Jahre) EU weit gültig sein. EU Recht steht über nationalem Recht.

Nach Ablauf ist das Recht des Staates anzuwenden, wo sich der Wohnsitz befindet. Das hieße in die Zukunft geschaut:
Nach Theorie- und Praxisprüfung am 50. Geburtstag wird das in D ausgestellte EU Dokument 15 Jahre gültig sein; auch wenn wir wieder in Portugal leben und nach dortigem Recht schon nach 10 Jahren ein neues Dokument benötigten.
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Antwort #23 - 12.01.2017 um 14:56:09
 
Nidasachse schrieb am 12.01.2017 um 14:36:05:
Es erscheint mir sehr abwegig, dass die Führerschein ausstellende Behörde in Portugal (IMT) den Führerschein ausgestellt hat, ohne nach dem entsprechendem Landesrecht verfahren zu haben.


Das nationale portugiesische Recht sieht offenbar vor, dass Ausländer, die in Portugal studieren, ihren Führerschein auch ohne Prüfung umschreiben lassen können. Das ist ein Vorteil für diejenigen, die vielleicht nur ein Jahr dort studieren und danach wieder in den Drittstaat zurückgehen wollen - sie können dann während der Zeit in Portugal und auch in der EU rumfahren. Diese begünstigende Sonderregelung heißt nun aber nicht, dass die Betreffenden auf Dauer und dann auch in anderen EU-Ländern privilegiert sind. Wenn man schon weiß, dass man später in ein anderes EU-Land umziehen will, dann kann man ja auch in Portugal die Prüfung machen, die wohl viel billiger ist als in Deutschland und den meisten anderen EU-Ländern. Dann hat man ja immer noch einen Vorteil. Dumm ist eben nur, wenn man das nicht weiß. Übrigens bekommt ja auch ein Deutscher, der nach dem Abi nach Portugal zum Studieren geht, keinen portugiesischen Führerschein, wenn er nicht die Prüfung macht.
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Antwort #24 - 12.01.2017 um 14:56:44
 
Nidasachse schrieb am 12.01.2017 um 14:36:05:
Es erscheint mir sehr abwegig, dass die Führerschein ausstellende Behörde in Portugal (IMT) den Führerschein ausgestellt hat, ohne nach dem entsprechendem Landesrecht verfahren zu haben.

Das bestreitet auch niemand.
Aber der Führerschein wurde, diese Lesart vorausgesetzt, nicht nach Landesrecht Portugal erworben (=Fahrstunden+Prüfung), sondern nur umgetauscht gegen einen nationalen.
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Antwort #25 - 12.01.2017 um 15:34:33
 
Petersburger schrieb am 12.01.2017 um 14:56:44:
Aber der Führerschein wurde, diese Lesart vorausgesetzt, nicht nach Landesrecht Portugal erworben (=Fahrstunden+Prüfung), sondern nur umgetauscht gegen einen nationalen.


Genau so ist es....wie ich schon am Anfang sagte hat ein Kollege von mir nahezu identische Probleme gehabt und ist dann gerichtlich gegen die Entscheidung der Führerscheinstelle vorgegangen und hat verloren! Führerschein umgeschrieben in EU Führerschein ohne Prüfung ist ungültig bei Wohnsitz in D!
Kann aber relativ einfach mit 1. Hilfe / Sehtest / Theorie und Praxisprüfung in einen deutschen Führerschein umgewandelt werden! Es müssen keine Pflichtstunden nachgewiesen werden, allerdings muss der "Ausländische Führerschein" noch gültig sein bei Antrag
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Antwort #26 - 12.01.2017 um 15:52:18
 
Hallo Deerhunter,

im Moment wird hier nur noch die Eu-weite Gültigkeit des Führerscheins bis zu seinem Ablauf diskutiert; also ob die Positionen der IMT und des ADAC rechtskonform sind oder eben die hier von den meisten vertretene Meinung, wonach ihr Führerschein trotz EU Dokumentenstatus nur Gültigkeit in Portugal habe.

Wurde bei dem ähnlichen Fall der Frau des Kollegen gerichtlich festgestellt, dass sie zuvor ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war oder wurde nur festgestellt, dass es eine Umschreibung ohne Prüfung nicht geben kann?
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Antwort #27 - 12.01.2017 um 16:30:58
 
Nidasachse schrieb am 12.01.2017 um 15:52:18:
Wurde bei dem ähnlichen Fall der Frau des Kollegen gerichtlich festgestellt, dass sie zuvor ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war oder wurde nur festgestellt, dass es eine Umschreibung ohne Prüfung nicht geben kann? 


Hier wurde ein "asiatischer Führerschein" in einen "polnischen" getauscht ohne Prüfung, weil die Frau in Polen studierte! Nach der Hochzeit siedelte sie sich in D an und fuhr auch Auto. Nach kurzer Zeit kam Sie in eine Kontrolle nach einem Unfall. Hier wurde wohl festgestellt, dass sie mit diesem "polnischen" Führerschein in Deutschland nicht fahren darf....da Wohnsitz in D....auch ide Versicherung machte lötzlich Probleme. Also sind die beiden auf die Führerscheinstelle und wollten den "polnischen" in einen "deutschen" tauschen! Hier wurde dann auf die von mir schon angeführten § verwiesen, da der "asiatische" Führerschein ohne Prüfung umgeschrieben wurde und damit keine Gültigkeit hat!
Sie sollte die Prüfung machen, um umschreiben zu können.Dagegen wurde Widerspruch eingelegt und dann geklagt. NAch 2 jahren schließlich verloren!  Laut lachend

Meine Frau selbst kam mit einem "Philippinischen Führerschein" in die UK, um zu studieren, tauschte dort phne irgendetwas in einen UK Schein....hier dann ebenfalls nachgefragt und dann nur mit Prüfung getauscht (anderes Bundesland als  mein Kollege)....wir haben dann nicht geklagt, sondern sind dem gleich gefolgt!
Da es bei meiner Frau erst 2 Jahre her ist, wusste ich auch die Fundstellen!
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Nidasachse
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Antwort #28 - 12.01.2017 um 21:10:38
 
Danke für die ausführliche Erläuterung in #27; damit wird aber nur geklärt, welche Vorschriften bei der Umschreibung angewandt wurden.
Im ersten Fall war man bei der Polizeikontrolle und bei der Versicherung anderer Meinung als IMT und ADAC in meinem Fall.
Im zweiten Fall geht es nur um die Umschreibung.
Für mich ist die jetzige Gültigkeit des Führerscheins bis zum seinem Ablauf nicht zweifelsfrei geklärt. Ein Problem welches wohl nur vor einem europäischen Gericht geklärt werden könnte; ein solches Urteil wird aber nicht einmal bindend für zukünftige innerstaatliche Gesetze und Verordnungen sein.
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Antwort #29 - 12.01.2017 um 21:58:43
 
Was soll denn das europäische Gericht klären?
Internationale Führerscheine werden auch ungültig falls man in einem Vertragsstaat seinen Wohnsitz begründet. Und um die internationalen Führerscheine in europäischen Raum nicht mehr zu brauchen wurden die Führerscheine angeglichen.

mE ist aber der Führerschein nur in Deutschland ungültig und nicht in den anderen Mitgliedstaaten.

Woran erkennt man einen umgeschriebenen Führerschein?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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