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Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt (Gelesen: 10.754 mal)
Nidasachse
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09.01.2017 um 14:01:33
 
Hallo,

Portugiesische Führerscheine haben die Eigenart, dass sie immer zeitlich begrenzt sind. Derjenige meiner Frau läuft mit ihrem 50ten Geburtstag ab. Normalerweise beantragt man dann einen neuen bei der IMT (instituto da mobilidade e dos transportes) – nun ja, das geht, wenn man seinen Wohnsitz in Portugal hat.
Mit Wohnsitz in D geht man zur zuständigen Führerscheinstelle und bittet um Umschreibung des EU Dokuments.
Dort fragte man meine Frau, welche algerische Staatsbürgerin ist, ob sie ihren algerischen Führerschein in Portugal habe umschreiben lassen, was sie bejahte. Daraufhin wurde ihr erklärt, dass sie in Deutschland eine Führerscheinprüfung ablegen muss, da der portugiesische Führerschein nicht gültig ist. Sie fahre ohne Fahrerlaubnis.
Ihr Anruf bei der IMT in Lissabon ergab, dass ihr Führerschein selbstverständlich EU weit gültig sei.
Frage: Fährt meine Frau bis zu ihrem 50ten Geburtstag außerhalb Portugals mit einem gültigen Führerschein? Fährt meine Frau mit einem gültigen EU Führerschein in Deutschland bis zu ihrem 50ten Lebensjahr ohne gültige Fahrerlaubnis? Welche möglichen Bestätigungsschreiben der portugiesischen Behörde könnte man der deutschen Führerscheinstelle vorlegen, um jenes Problem zu klären und um einen Führerschein ab dem 50 Lebensjahr zu haben?

Der zuständige Sachbearbeiter: „Wir erkennen auch keine spanischen Führerscheine von Marokkanern an; die versuchen das alle so.“

Vielen Dank schon einmal für die Hilfe

Gruß
Nidasachse
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Antwort #1 - 09.01.2017 um 14:23:47
 
Die dürften Recht haben! Nach § 28 (4 - 7) Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV ist hier eine Fahrprüfung in Theorie und Praxis zu machen. Alles andere ist Strafbewährt!

"(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht

7. für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, deren Fahrerlaubnis aufgrund einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates, der nicht in der Anlage 11 aufgeführt ist, prüfungsfrei umgetauscht worden ist, oder deren Fahrerlaubnis aufgrund eines gefälschten Führerscheins eines Drittstaates erteilt wurde"

Deine Frau fährt also ohne gültige Fahrerlaubniss, macht sich strafbar und im Fslle eines Unfalls zahlt die Versicherung vermutlich nciht! Also unbedingt Führerschein in Deutschland machen!!!
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Nidasachse
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Antwort #2 - 09.01.2017 um 16:54:39
 
Hallo,

vielen Dank – Deerhunter - für die schnelle Antwort und die Nennung der einschlägigen Gesetzestexte.
Da meine Frau während ihres Studiums (3 Jahre) ihren Führerschein hat umschreiben lassen, müsste doch folgendes zutreffen:

§ 28 FeV
(1) Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Absatz 1 oder 2 in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen – vorbehaltlich der Einschränkungen nach den Absätzen 2 bis 4 – im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen.

(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis,

.... 8. die zum Zeitpunkt der Erteilung einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates, die in eine ausländische EU- oder EWR-Fahrerlaubnis umgetauscht worden ist, oder zum Zeitpunkt der Erteilung der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis auf Grund einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates ihren Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, dass sie die ausländische Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges als Studierende oder Schüler im Sinne des § 7 Absatz 2 in eine ausländische EU- oder EWR-Fahrerlaubnis während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts umgetauscht haben
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Antwort #3 - 09.01.2017 um 17:43:15
 
Nein, das gilt nicht. Sie hätte einen Portugiesichen Führerschein mit Prüfung machen müssen! Sie hat ihren alten Führerschein aber ohne Prüfung umschreiben lassen....das geht nur bei Führerscheinen der Positivstaaten! Dazu gehört Algerien aber nicht!
Solange der Führerschein gültig ist, kann sie diesen in einen Deutschen umschreiben lassen, muss aber Theorie und Praxisprüfung erneut machen. Sie braucht im Prinzip keine Fahrstunden und auch keine Pflichtfahrten!
1. Hilfe Kurs / Sehtest und dann eine Fahrschule, die sie zur Prüfung betreut. Kostet alles ca. 500 € zusammen!
Fährt Sie mit dem "ungültigen" ist das strafbar und würde ich absolut vermeiden
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Nidasachse
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Antwort #4 - 10.01.2017 um 00:51:04
 
Ihre Antwort erscheint mir nach dem Lesen des Gesetzestextes unlogisch. Dort heiß es doch explizit:

(1) Inhaber einer gültigen EU Fahrerlaubnis (in diesem Fall einer portugiesischen), die ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Absatz 1 oder 2 in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen – vorbehaltlich der Einschränkungen nach den Absätzen 2 bis 4 – im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen.

(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis,
… 8. die zum Zeitpunkt der Erteilung einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates, die in eine ausländische EU-Fahrerlaubnis umgetauscht worden ist, oder zum Zeitpunkt der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis auf Grund einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates ihren Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, dass sie die ausländische Erlaubnis (in diesem Fall algerische) zum Führen eines Kraftfahrzeuges als Studierende oder Schüler im Sinne des § 7 Absatz 2 in eine ausländische EU-Fahrerlaubnis (in diesem Fall portugiesische) während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts umgetauscht haben.

Würde die zuständige Führerscheinstelle den portugiesischen gänzlich aberkennen, so würde sie doch eine komplette Führerscheinprüfung mit Pflichtstunden usw. verlangen.
Der portugiesische Führerschein wird also teilweise anerkannt (solange er gültig ist) wenn man nur eine theoretische und eine praktische Prüfung verlangt. Daraus schließe ich, dass meine Frau bis zum 50. Lebensjahr eine gültige EU Fahrerlaubnis hat, was ihr auch gerade durch die ausstellende Behörde bestätigt wurde. Absatz 1 also zutrifft. Die Ausschlussgründe  treffen nicht zu, da sie bei Umschreibung des Führerscheins Studentin mit mindestens sechsmonatigem Aufenthalt in Portugal war.

Ich wäre froh, wenn hier jemand nähere Informationen zu jenem Studentenstatus und zur Auslegung von 8. hätte oder mir mein Missverständnis von Fev § 28 klar machen könnte.
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Antwort #5 - 10.01.2017 um 01:15:35
 
Ich lese den Paragraf 7 Abs 2 so dass Sie Ihren Wohnsitz hätte im Inland haben müssen also in Deutschland währenddessen sie für mindestens 6 Monate in Portugal studierte und dort den Führerschein tauschte. Ist aber nur meine Lesensweise.  Kann mich da auch irren.

Zitat:
(2) Bewerber, die bislang ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten und die sich ausschließlich zum Zwecke des Besuchs einer Hochschule oder Schule in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aufhalten, behalten ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland.
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Antwort #6 - 10.01.2017 um 03:52:19
 
Nidasachse schrieb am 09.01.2017 um 16:54:39:
ihren Wohnsitz im Inland hatten


"Im Inland" heißt "in Deutschland", also der Fall, dass ein in Deutschland lebender Chinese seinen chinesischen Führerschein in Portugal - ohne Prüfungen - umschreiben lässt. Lässt der Chinese seinen Führerschein umschreiben, während er in Portugal lebt (ob als Student oder als Friseur) und zieht dann irgendwann später nach Deutschland, dann hat er damit eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis.

Hiermit soll der Führerscheintourismus unterbunden werden: In Deutschland lebende Ausländer sollen sich nicht mal eben schnell einen billigen Führerschein ohne Prüfung aus irgendeinem anderen EU-Land holen können. Mit der Ehefrau hier hat das gar nichts zu tun, weil sie ja nicht in Deutschland gelebt hat, als sie den Führerschein umtauschte.
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Antwort #7 - 10.01.2017 um 04:31:03
 
Mmh, ich lese gerade nochmal den Satz 7. Offenbar also doch nicht, wenn Umschreibung ohne Prüfung in Portugal. Da hilft dann auch Satz 8 nicht mehr.

Schwer zu glauben. Vielleicht nur typisch schlampige Formulierung. ADAC fragen. Die wissen das.
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Antwort #8 - 10.01.2017 um 08:23:20
 
Mein Kollege hat dasselbe gerade mit seiner Frau durch...wollte auch nicht glauben, was man (ich) ihm sagte...nun hat er es gerichtlich bestätigt! Wie ich oben erklärte wird es in D gehandhabt!


Nun hat ihn der neue Führerschein 5k € gekostet, anstatt 500 für die Umschreibung mit Prüfung  Laut lachend
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Nidasachse
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Antwort #9 - 10.01.2017 um 12:07:32
 
Hallo,

nun ist auch verständlich warum meine Frau damals bei der IMT in Lissabon den Studentenstatus und den dortigen Aufenthaltsstatus hatte nachweisen müssen. Wenn man dort eine ähnliche FeV wie in D hat, und davon sollte man doch bei EU weit gültigen Dokumenten ausgehen, so wird es dort auch jenen Sonderfall "Student" (4) 8. gegeben haben. Zudem - und das wahrscheinlich analog zu (4) 7. gefälschter Führerschein - wurde auch eine Legalisierung des originalen algerischen Führerscheins durch das algerische Konsulat verlangt. Eine amtsärztliche Untersuchung war ebenfalls Pflicht.
Portugal ist ein sehr bürokratisiertes Land!

In jenes Dilemma wären wir nicht gekommen, wenn Portugal unbefristete Führerscheine ausstellen würde.
„Begründet der Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis (d.h. aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem § 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Führerscheine aus EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten werden in Deutschland unbeschränkt anerkannt und brauchen, auch bei Wohnsitzbegründung in Deutschland, nicht umgeschrieben werden.“

Ich schätze, dass jener Sonderfall bei der hiesigen zuständigen Behörde bisher noch nicht vorgekommen ist. Das zeigte auch der Vergleich mit marokkanischen/spanischen Führerscheinen. Oder vielleicht schreibt Spanien wirklich marokkanische Führerscheine von Nicht Studenten um.
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Antwort #10 - 10.01.2017 um 16:08:49
 
Deutschland stellt auch keine unbefristeten Führerscheine mehr aus und auch die vorhandenen müssen nach übergangsfrist ersetzt werden.
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Antwort #11 - 10.01.2017 um 16:19:01
 
Nidasachse schrieb am 10.01.2017 um 12:07:32:
In jenes Dilemma wären wir nicht gekommen, wenn Portugal unbefristete Führerscheine ausstellen würde.


Falsch. Der Führerschein deiner Frau gilt schon jetzt nicht mehr - §28 Abs. 4 Satz 7. Das Grundprinzip lautet: Wer einen Führerschein aus einem nicht in Anlage 11 aufgeführten Drittstaat ohne Prüfung hat umschreiben lassen, hat in Deutschland keine Fahrerlaubnis mehr, sobald er seinen Wohnsitz hierher verlegt.

Das ist so gewollt, und da kann leider auch der ADAC nicht mehr helfen. Übrigens trifft das nicht nur Ausländer, sondern auch Deutsche: Macht ein Deutscher in Algerien seinen Führerschein und lässt ihn dann später in Portugal ohne Prüfung umschreiben und zieht dann wieder nach Deutschland, dann muss er hier auch die Prüfung machen. Damit kann er nicht warten, bis der portugiesische Führerschein abläuft. Der Gesetzgeber wertet das als strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis.
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Antwort #12 - 10.01.2017 um 18:24:27
 
cabrio schrieb am 10.01.2017 um 16:19:01:
Falsch. Der Führerschein deiner Frau gilt schon jetzt nicht mehr -


Genau so ist es
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Antwort #13 - 10.01.2017 um 23:28:24
 
Hallo,

mittlerweile habe ich § 28 FeV doch verstanden. Das heißt: neue Führerscheinprüfung in D. (Theorie & Praxis, Sehtest, 1. Hilfe, aber keine nachzuweisenden Pflichtstunden, wie bei Fahranfängern, sofern dies vor Ablauf des portugiesischen Führerscheins passiert)  ...  kann das bitte jemand hier bestätigen?

... oder Führerscheinprüfung in einem anderen EU Land während eines mindestens 6-monatigen Studiums  Zwinkernd

... oder Führerscheinprüfung in einem der Länder gemäß Anlage 11 und spätere Umschreibung Zwinkernd

Solange es keine neuen Erkenntnisse gibt, wird meine Frau den jetzigen portugiesischen Führerschein in D nicht nutzen! Danke für die Info, die ist wirklich Gold wert.
Wie sieht es mit der Gültigkeit im EU Raum (durchfahrend/beruflich unterwegs) aus? Kann man sich auf die Aussage der IMT verlassen?
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Antwort #14 - 10.01.2017 um 23:39:23
 
Nidasachse schrieb am 10.01.2017 um 23:28:24:
Wie sieht es mit der Gültigkeit im EU Raum (durchfahrend/beruflich unterwegs) aus? Kann man sich auf die Aussage der IMT verlassen?


Das weiß man nicht. Vielleicht ist Portugal das einzige EU-Land, das überhaupt eine Umschreibung ohne Prüfung für Nicht-Anlage 11-Führerscheine zulässt, vielleicht auch nicht. Es kommt auf die Regelung im jeweiligen EU-Land an, ob ihr Führerschein dort gültig ist. Die Aussage des IMT gilt eben nur, solange sie ihren Hauptwohnsitz in Portugal hatte.

Übrigens hätte man das alles wohl mit einem Dreiminutenanruf beim ADAC rausbekommen.
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