Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerung: Steuer (Gelesen: 1.688 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerung: Steuer
shddr1110
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 22
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Chinesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung: Steuer
09.01.2017 um 10:20:37
 
Liebe Leute,

ich kann in einige Tagen die Einbürgerungsurkunde bekommen. Aber ich habe noch eine Frage. Wenn ein Deutscher im Ausland arbeitet und das Einkommen im Ausland bekommt, muss er die Deutsche Regierung sein Einkommen im Ausland informieren und Steuer zahlen?

z.B., wenn ein Deutscher in der USA als Ingenieur arbeitet, und hat 150000 USD/Jahr Einkommen von der USA. Und er hat noch in DE eine Wohnung und 12000 UER/Jahr als Miete in Deutschland. Muss er viele Steuer die Deutsche Regierung zahlen?

Danke!!!

Mit freundlichen Grüßen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung: Steuer
Antwort #1 - 09.01.2017 um 12:30:58
 
Willst Du hier eine kostenlose Steuerberatung?
Warum fragst Du nicht Dein dt. Finanzamt oder hast Du dort etwas zu verbergen?
Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
shddr1110
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 22
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Chinesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung: Steuer
Antwort #2 - 09.01.2017 um 13:14:16
 
LOL. ich arbeite nun in DE und hat nix zu verbergen. Aber was passiert, wenn ich in et was Jahren im Ausland arbeiten wolle?
Ich habe zur Zeit kein Steuerberater...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung: Steuer
Antwort #3 - 09.01.2017 um 13:47:48
 
In Deutschland wärst du nur beschränkt einkommensteuerpflichtig und musst die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuern (§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG).

Allerdings gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA nachdem diese Einkünfte auch in den USA versteuert werden können (Art. 6 im DBA).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
shddr1110
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 22
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Chinesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung: Steuer
Antwort #4 - 09.01.2017 um 14:44:47
 
Danke!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema