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Mit Ehemann seit 2014 verheiratet aber ohne Deutschtest bitte um Hilfe! (Gelesen: 9.942 mal)
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Mit Ehemann seit 2014 verheiratet aber ohne Deutschtest bitte um Hilfe!
09.01.2017 um 00:08:06
 
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Hallo liebe leute, ich bin seit heute erst neu hier und habe einige Probleme.

Ich bin schon seit 2014 ratlos und verzweifelt und ich weiß nicht mehr was ich tun soll. Es geht um meinen Mann ich(Ehefrau) kenne Ihn schon seit der Kindheit(erste Liebe) davor war ich mit meinem Ex-Mann verheiratet und habe mich 2013 trennen lassen. Ich(Ehefrau) bin seit 1995 in Deutschland ich bin Deutsche und habe auch die Deutsche Staatsangehörigkeit mein Ehemann lebt in Russland und ist von der Nationalität her auch Deutscher.                           Er war bereits 2013 schonmal in Deutschland mit einem Besuchsvisum für 3 Monate er ist zu Besuch zur seiner Tante gekommen die er auch lange nicht gesehen hat, seitdem haben wir uns auch wieder nach über 25 Jahren kennengelernt, danach musste er wieder nach 3 Monaten ausreisen. Danach war ich im Juli 2014 bei Ihm in Russland und von dort aus sind wir dann gemeinsam nach Deutschland im August 2014 eingereist. Er hat hier in Hamburg dann sofort eine Sprachschule besucht. Im September haben wir dann in Dänemark geheiratet.                                                                          Er hat am 10.12.2016 seine erste Prüfung Start Deutsch 1 gehabt diese hat er nicht bestanden nur 37 von 100 Punkten hat er erreicht. Die 2. Prüfung war am 28.01.2015 die hat er mit 34 Punkten auch nicht bestanden. Zuletzt waren wir noch einmal in Frankfurt und haben dort den Test ausprobiert aber auch dort hat er ihn nicht bestanden. Ihm fällt es schwer den Deutschtest zu bestehen er hat 3 Monate lang eine Sprachschule besucht 3 mal den Test versucht zu bestehen aber trotzdem klappt es nicht. Da mein Ehemann am 29.10.2014 eigentlich wieder ausreisen musste, sind wir zu einem Juristen gegangen da wir dachten das vielleicht das Visum verlängert wird und er eine Aufenthaltserlaubnis bekommt. Leider hat dieser Jurist uns nicht weiterhelfen können bzw. er hat davon wirklich keine Ahnung gehabt und das Geld war nachdem auch schon weg, danach hatte er den Fall an einen Rechtsanwalt gegeben dieser hatte beim Bezirksamt versucht das mein Mann eine Aufenthaltserlaubnis bekommt und das Visum verlängert wird aber das war auch alles erfolglos, danach waren wir bei einem Facharzt, weil mein Mann früher in Russland zusammengeschlagen worden ist hat er seitdem Schmerzen im Kopf und im Rücken wir dachten das eine Ärztliches Attest auch vielleicht etwas bringen könnte aber das war auch erfolglos. Zu allerletzt sind wir nochmal bei einem anderen Rechtsanwalt gewesen dieser konnte uns auch nicht weiter helfen er konnte nur etwas Zeit gewinnen, aber im Juni 2015 musste er nach knapp einem Jahr trotzdem ausreisen da er schon die Grenzübertrittsbescheinigung erhalten hatte, seitdem war ich mehr bei keinem Anwalt die Anwälte helfen wirklich auch nicht weiter die Gesetze sind menschverachtend und diskriminerend. Nun ist mein Ehemann seit Juni 2015 in Russland. Es fällt ihm sehr sehr schwer die Deutsche Sprache zu erlernen, da ihm die Finanziellen Mittel nicht ausreichen und das nächste Goethe Institut liegt zu weit entfernt. Aber das möchte das Bezirksamt ja nicht verstehen dennen ist alles egal wie es einem Menschen geht.
Da mein Ehemann nun schon seit über 1,5 Jahren in Russland ist kann ich da etwas machen? Gibt es eine Lösung wie er hierher kommen kann? Ich habe davor soviel Geld in die Anwälte investiert aber am Ende hat es wirklich nichts gebracht nur das er hier knapp noch 1 Jahr bleiben konnte das war das einzige aber das hat uns soviele Sorgen und Probleme bereitet. Bitte helft mir vielleicht kennt ihr da einen Ausweg?

Danke im voraus!

MfG


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Antwort #1 - 09.01.2017 um 00:42:45
 
Die Gesetze sind nicht menschenverachtend. Es gibt in der Regel immer eine Härtefallklausel. Die lautet in eurem Fall:Nach einem Jahr des Lernens der deutschen Sprache hätte dein Mann ein Sprachlern-Aufenthaltstitel (also hier:ein Visum) beantragen können.

Dein Mann hätte also bereits im Juni 2015 den Antrag beim Konsulat/der Botschaft stellen können und hätte das einjährige bemühen nachweisen müssen.

Was hat er denn in den letzten 1,5 Jahren gemacht?

Und Anwälte können keine Gesetze wegdiskutieren....

Ansonsten:
Käme für dich Auswandern in einen anderen EU-Staat in Frage?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 09.01.2017 um 01:26:03
 
Aras schrieb am 09.01.2017 um 00:42:45:
Die Gesetze sind nicht menschenverachtend. Es gibt in der Regel immer eine Härtefallklausel. Die lautet in eurem Fall:Nach einem Jahr des Lernens der deutschen Sprache hätte dein Mann ein Sprachlern-Aufenthaltstitel (also hier:ein Visum) beantragen können.

Dein Mann hätte also bereits im Juni 2015 den Antrag beim Konsulat/der Botschaft stellen können und hätte das einjährige bemühen nachweisen müssen.

Was hat er denn in den letzten 1,5 Jahren gemacht?

Und Anwälte können keine Gesetze wegdiskutieren....

Ansonsten:
Käme für dich Auswandern in einen anderen EU-Staat in Frage?


Ja ich habe viele Beiträge über die Härtefallregel gelesen aber in den meisten Fällen wird der Härtefall von dem Konsulat einfach ignoriert und es gibt ja auch garkeine Statistik über die Härtefälle. Wir waren ja auch schon hier bei einem Facharzt aber das Attest interessiert das Bezirksamt garnicht.
Er hat in den 1,5 Jahren selbst deutsch gelernt bzw. versucht einiges zu lernen. In ein anderes EU-Land auszureisen Nein! sowas kommt nicht in Frage ich hatte schon soviele Probleme und nochmal in ein anderes Land das möchte ich nicht. Ich bin Deutsche und er ist Deutscher wir sind verheiratet aber leben darf er hier nicht das ist traurig  weinend
Außer dieser Härtefallregel gibt es da noch etwas anderes was man tun könnte?

Was müsste man den für den Härtefall alles tun bzw. was für Nachweise braucht man da und wo soll man diese dinge nachweisen?
Mein Ehemann war ja hier 3 Monate in einem Sprachkurs hat hier 3 mal den Test versucht zu bestehen und dann musste er wieder nach Russland ausreisen dort ist das nächste Goethe-Institut über 150 km entfernt und finanziell hat er kein Geld da er auch keinen Arbeitsplatz bekommt und er ist auch schon über 50 Jahre alt. Der Test A1 in so einem Alter das ist schon sehr schwer, dazu kommt noch das er früher in der Kindheit eine Sprachstörung hatte und er früher beim Logopäden war und deshalb spricht er auch einiges im russischen schlecht und im Deutschen ist es noch schlimmer.

MfG

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Antwort #3 - 09.01.2017 um 01:47:40
 
Wenn ihr natürlich nachweisen könnt, dass er (durch die Schlägerei damals) geistig behindert ist, dann braucht er natürlich keine Sprachkenntnisse nachweisen.

Und nur weil vielleicht im Inlandspass als Nationalität nemetzki steht bedeutet nicht, dass er Deutscher im Sinne des Artikel 116 GG ist.

Wenn du nicht für sagen wir mal 6 Monate z.b. in Österreich bleiben könnt, dann ist auch EU-Freizügigkeit keine Option. Denn sonst würde dss Visum ohne Sprachkenntnisse erteilt.
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Antwort #4 - 09.01.2017 um 01:57:10
 
Er ist Deutscher weil er auch in Kasachstan und in der gleichen Stadt bzw. im gleichen Dorf gelebt hat und ich bin als Spätaussiedler 1995 nach Deutschland gekommen.

Ja das Problem liegt darin das er damals nicht Anzeige erstattet hat, weil er nachher nicht aus Russland rausgelassen wird deshalb hat er es gelassen aber wenn wir jetzt wegen der Schlägerei damals das als Härtefall nachweisen dann braucht das Bezirksamt ja Ärztliche Nachweise und alles und das hat er nicht.
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Antwort #5 - 09.01.2017 um 02:26:46
 
Ist das ein Witz?
Nicht die Schlägerei ist relevant sondern wenn dann die geistige Behinderung. Ärzte gibt es auch in Russland.
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Antwort #6 - 09.01.2017 um 02:32:25
 
Es gibt überall Ärzte das ist ja klar aber ich glaube nicht das dass Bezirksamt wegen 1-2 Schlägerein gleich sofort ihm erlauben ohne Sprachkenntnisse einzureisen. Ich habe ja bereits in dem Verfahren schon vom Gericht die Antwort erhalten dann soll er in eine andere Stadt fahren und dort leben. Das sind immer wieder neue Aussagen die uns nicht helfen sondern noch mehr Probleme bereiten.

Wie ich sehe gibt es da keinen Ausweg nur den A1 Test lernen?
Wenn er den A1 Test schaffen sollte und einreisen darf darf er dann auch für immer hier bleiben oder muss er dafür einen A2 Sprachtest lernen?

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Antwort #7 - 09.01.2017 um 02:40:30
 
Die Frage ist nicht ob er in Schlägereien involviert war, sondern ob er dadurch geistig behindert ist. Verstehst du den Unterschied?

Ansonsten ja. A1 reicht aus.

Alternative wäre wie gesagt für 6 monate in ein anderes EU Land zu ziehen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 09.01.2017 um 03:01:37
 
Ja das verstehe ich natürlich
Ich habe gehört das der A1 nicht reicht da man nur eine Aufenthaltserlaubnis erhält und wenn man den A2 hat dann bekommt man erst die Niederlassungserlaubnis oder ist das nicht so? Gibt es da die Gesetze wo man das nachschauen kann?

Ja dann wird nur eins bleiben den Test zu lernen es sind jetzt schon über 3 Jahre vergangen einfach so nur wegen einem blöden Test.

Könnte mein Mann auch mit einem Besuchsvisum nochmal einreisen für 3 Monate und wenn er den dann bestehen würde könnte er ja wieder zurück und müsste nur den Antrag auf Ehegattennachzug stellen oder geht das nicht mehr?
Er hat ja eigentlich schon einen Deutsch Sprachtest Intensivkurs gemacht und er hat ja nachweise das er es versucht hat sollten wir vielleicht doch versuchen alle Nachweise das heißt alle Kursbestätigungen dann die Telc Tests zusammenlegen und dazu noch ein Schreiben fertig machen und dann hier in das Bezirksamt oder wo genau soll das hingeschickt werden?
Ich wäre dankbar wenn du mir damit helfen könntest

MfG

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 09.01.2017 um 06:17:13
 
Ob er nochmal ein Besuchsvisum bekommt ist fraglich da er ja damals nicht fristgemäß ausgereist ist. Versuchen könnt ihr es natürlich.

Ansonsten muss man in der Regel 1 Jahr lückenlose ernsthafte Bemühungen nachweisen um vom Test befreit zu werden. Das beinhaltet dauerhafte Teilnahme an einem Sprachkurs, zusätzlicher Privat/Einzelunterricht und mindestens quartalsweise Prüfungsteilnahme.

Das gilt zumindest für Kandidaten die geistig fit sind es aber trotzdem nicht schaffen.

In euren Fall sollte man tatsächlich die Frage der eventuellen Behinderung ärztlich weiter untersuchen.


Für eine NE sind B1 Kenntnisse nötig die bekommt der Ausländer sobald er hier ist in der Regel per Verpflichtung zum Integrationskurs beigebracht. Hat er keine B1 Kenntnisse zum nachweisen wird seine AE zwar trotzdem verlängert solange die Ehe besteht, aber immer nur von Jahr zu Jahr. Ausnahmen gibt es natürlich wenn tatsächlich eine Behinderung vorliegt.
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Antwort #10 - 09.01.2017 um 09:20:52
 
Dein Ehemann sollte wirklich einen Neurologen aufsuchen, dort alles relevante berichten und sich (nach gründlicher Untersuchung) ein Gutachten erstellen lassen. Dadurch könnte er, je nach Befund, von den erforderlichen Sprachkenntnissen befreit werden.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 09.01.2017 um 15:25:44
 
okatomy schrieb am 09.01.2017 um 06:17:13:
Ob er nochmal ein Besuchsvisum bekommt ist fraglich da er ja damals nicht fristgemäß ausgereist ist. Versuchen könnt ihr es natürlich.

Ansonsten muss man in der Regel 1 Jahr lückenlose ernsthafte Bemühungen nachweisen um vom Test befreit zu werden. Das beinhaltet dauerhafte Teilnahme an einem Sprachkurs, zusätzlicher Privat/Einzelunterricht und mindestens quartalsweise Prüfungsteilnahme.

Das gilt zumindest für Kandidaten die geistig fit sind es aber trotzdem nicht schaffen.

In euren Fall sollte man tatsächlich die Frage der eventuellen Behinderung ärztlich weiter untersuchen.


Für eine NE sind B1 Kenntnisse nötig die bekommt der Ausländer sobald er hier ist in der Regel per Verpflichtung zum Integrationskurs beigebracht. Hat er keine B1 Kenntnisse zum nachweisen wird seine AE zwar trotzdem verlängert solange die Ehe besteht, aber immer nur von Jahr zu Jahr. Ausnahmen gibt es natürlich wenn tatsächlich eine Behinderung vorliegt.


Ja da er ja wie schon gesagt keine finanziellen Mitteln hat kann er auch keinen Sprachkurs besuchen er hat zu Hause gelernt, aber das würde dann sicherlich nicht ausreichen so wie ich dich verstehe oder?

Ich hatte gedacht das er nachdem A1 Sprachtest hier eine Aufenthaltserlaubnis bekommt und auch hier bleiben darf also muss man für eine AE A2 haben?

Ja das mit den Ärzten das wird hier wieder nicht anerkannt gerade auch noch die Politik mit Russland das spielt alles eine Rolle er kann sich schon Untersuchen lassen und was dabei rauskommen wird weiß ich nicht.
Gibt es einen anderen Ausweg ohne Test einzureisen?
Das ist ja ein Hindernis für soviele Menschen früher durfe man in der UDSSR kein Deutsch sprechen und nun darf er auch ohne Test nicht einreisen das ist doch ein diskriminierendes Gesetz die Amerikaner und weitere Staaten können ohne Test einreisen aber Menschen aus Russland nicht.

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Antwort #12 - 09.01.2017 um 15:28:38
 
atomizer schrieb am 09.01.2017 um 01:57:10:
Er ist Deutscher 

Dann dürfte er doch problemlos auch einen deutschen Pass erhalten.
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Antwort #13 - 09.01.2017 um 15:51:12
 
Keine Finanziellen Mittel für den Deutschkurs ist keine akzeptierte Begründung. Und zu hause lernen gilt nicht als intensive Bemühung.

Ich sehe da keine Chance unter diesem Umständen.  Und wenn er mit Besuchervisum einreisen hier den Test macht und vielleicht sogar besteht muss er trotzdem wieder ausreisen und per Visum zum Daueraufenthalt wiederkommen ( FZF ).

Einzig die medizinische Untersuchung sowie wenn du in ein anderes EU Land gehtst und Ihn so per EU Freizügigkeit holen kannst erscheint sinnvoll.

Die Diskussion über Diskriminierung bitte hier nicht weiter versuchen. Das hilft euch auch nicht und hier im Forum wird dir die mit der rechtliche Seite der Dinge geholfen anhand Gesetz und Rechtssprechung und nicht unbedingt mit dem persönlichen Empfinden.
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Antwort #14 - 09.01.2017 um 15:55:12
 
atomizer schrieb am 09.01.2017 um 15:25:44:
Ja da er ja wie schon gesagt keine finanziellen Mitteln hat kann er auch keinen Sprachkurs besuchen er hat zu Hause gelernt, aber das würde dann sicherlich nicht ausreichen so wie ich dich verstehe oder?
Doch sicher, oft leben ausländische Ehegatten hunderte von Kilometern vom nächsten Goetheinstitut entfernt. In solchen Fällen helfen viele Bücher, CDs, Sprachlernsoftware, Smartphoneapps und sonstige im Internet verfügbare Materialien, um autodidaktisch zu lernen. Er muss es nur nachweisen. Er kann z. B. jeden Tag eine Lektion im Arbeitsbuch bearbeiten und seine Lösungen mit Datum auf ein Blatt schreiben. Das heftet er dann jeweils ab und nach einem Jahr hat er einen ganzen Hefter mit Übungsaufgaben als Nachweis. Nur die regelmäßigen Tests kann er  nicht zuhause machen. Im übrigen musst du ihn als seine Ehegattin unterstützen, wenn er kein Geld hat.

atomizer schrieb am 09.01.2017 um 15:25:44:
Ich hatte gedacht das er nachdem A1 Sprachtest hier eine Aufenthaltserlaubnis bekommt und auch hier bleiben darf also muss man für eine AE A2 haben?
Für eine AE reicht A1, er kann sie aber immer nur jeweils um ein Jahr verlängern, solange er noch kein B1 hat. Das ist aber nur mehr bürokratischer Aufwand und er muss häufiger die Gebühr für die Verlängerung bezahlen. Sein Aufenthalt ist deswegen nicht gefährdet.

atomizer schrieb am 09.01.2017 um 15:25:44:
Gibt es einen anderen Ausweg ohne Test einzureisen?
Ja, wie vorgeschlagen kannst du in ein anderes EU Land ziehen, dann darf er dort sofort einreisen ohne Test.
Oder du wirst schwanger und bekommst ein Kind. Unabhängig von der biologischen Vaterschaft wäre er dann Vater eines deutschen Kindes und dürfte ohne Test einreisen.
Oder er ist tatsächlich Deutscher, dann sollte er sich einen Reisepass ausstellen lassen.

atomizer schrieb am 09.01.2017 um 15:25:44:
Das ist ja ein Hindernis für soviele Menschen früher durfe man in der UDSSR kein Deutsch sprechen und nun darf er auch ohne Test nicht einreisen das ist doch ein diskriminierendes Gesetz die Amerikaner und weitere Staaten können ohne Test einreisen aber Menschen aus Russland nicht.
Vor dem Gesetz sind wir alle verschieden.
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Antwort #15 - 09.01.2017 um 18:09:40
 
okatomy schrieb am 09.01.2017 um 15:51:12:
Und zu hause lernen gilt nicht als intensive Bemühung.

So pauschal ist das falsch.
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Antwort #16 - 09.01.2017 um 21:59:56
 
Saxonicus schrieb am 09.01.2017 um 15:28:38:
Dann dürfte er doch problemlos auch einen deutschen Pass erhalten.


Bei meinem Ehemann steht in der Geburtsurkunde Deutsch und seine Eltern sind auch Deutsche. Einfach so bekommt er ja den deutschen Pass nicht dafür braucht er den B1 Sprachtest finde ich wirklich nicht in Ordnung um 1800 wurden viele Deutsche nach Russland geschickt haben dort gearbeitet alles aufgebaut und nun muss man noch den B1 Sprachtest absolvieren damit man einen Deutschen Pass erhält und hier bleiben darf  Ärgerlich
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Antwort #17 - 09.01.2017 um 22:04:42
 
Alacrity schrieb am 09.01.2017 um 15:55:12:
Doch sicher, oft leben ausländische Ehegatten hunderte von Kilometern vom nächsten Goetheinstitut entfernt. In solchen Fällen helfen viele Bücher, CDs, Sprachlernsoftware, Smartphoneapps und sonstige im Internet verfügbare Materialien, um autodidaktisch zu lernen. Er muss es nur nachweisen. Er kann z. B. jeden Tag eine Lektion im Arbeitsbuch bearbeiten und seine Lösungen mit Datum auf ein Blatt schreiben. Das heftet er dann jeweils ab und nach einem Jahr hat er einen ganzen Hefter mit Übungsaufgaben als Nachweis. Nur die regelmäßigen Tests kann er  nicht zuhause machen. Im übrigen musst du ihn als seine Ehegattin unterstützen, wenn er kein Geld hat.

Für eine AE reicht A1, er kann sie aber immer nur jeweils um ein Jahr verlängern, solange er noch kein B1 hat. Das ist aber nur mehr bürokratischer Aufwand und er muss häufiger die Gebühr für die Verlängerung bezahlen. Sein Aufenthalt ist deswegen nicht gefährdet.

Ja, wie vorgeschlagen kannst du in ein anderes EU Land ziehen, dann darf er dort sofort einreisen ohne Test.
Oder du wirst schwanger und bekommst ein Kind. Unabhängig von der biologischen Vaterschaft wäre er dann Vater eines deutschen Kindes und dürfte ohne Test einreisen.
Oder er ist tatsächlich Deutscher, dann sollte er sich einen Reisepass ausstellen lassen.

Vor dem Gesetz sind wir alle verschieden.


Er hat ja Bücher die er hier im Sprachkurs erhalten hat. Es fällt ihm schwer Deutsch zu lernen, weil er auch früher eine Sprachstörung hatte. Ein Smartphone hat er nicht. Wenn man über 50 Jahre in Russland lebt nur zwischen Russen und Kasachen da vergisst man seine deutsche Muttersprache schnell und früher war es verboten auf deutsch zu sprechen. Das mit dem A1 Sprachtest ist wirklich bekloppt es wäre sinnvoller hier die Sprache zu lernen. Das Gesetz wurde doch schonmal als rechtswidrig anerkannt aber niemand macht dagegen etwas.
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Antwort #18 - 09.01.2017 um 22:17:30
 
atomizer schrieb am 09.01.2017 um 22:04:42:
Das mit dem A1 Sprachtest ist wirklich bekloppt es wäre sinnvoller hier die Sprache zu lernen. Das Gesetz wurde doch schonmal als rechtswidrig anerkannt aber niemand macht dagegen etwas.



Ach bitte! Den Weg über den Neurologen seid ihr noch nicht gegangen. Also bißchen mehr Initiative.
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Antwort #19 - 09.01.2017 um 22:23:36
 
atomizer schrieb am 09.01.2017 um 22:04:42:
Das mit dem A1 Sprachtest ist wirklich bekloppt es wäre sinnvoller hier die Sprache zu lernen. 

Leider hat das in Vergangenheit nicht funktioniert. Sonst gäbe es hier nicht so viele Ausländer, die nach einer Anwesenheit von 20, 30 Jahren immer noch kein Deutsch verstehen.
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Antwort #20 - 09.01.2017 um 22:51:11
 
atomizer schrieb am 09.01.2017 um 15:25:44:
Ich hatte gedacht das er nachdem A1 Sprachtest hier eine Aufenthaltserlaubnis bekommt

ja (wenn er auch mit FZF Visum einreist)

atomizer schrieb am 09.01.2017 um 15:25:44:
also muss man für eine AE A2 haben?


nein

atomizer schrieb am 09.01.2017 um 15:25:44:
die Amerikaner und weitere Staaten können ohne Test einreisen aber Menschen aus Russland nicht.

auch Amerikaner brauchen in einem solchen Fall A1 Kentnisse.



atomizer schrieb am 09.01.2017 um 21:59:56:
Bei meinem Ehemann steht in der Geburtsurkunde Deutsch und seine Eltern sind auch Deutsche. Einfach so bekommt er ja den deutschen Pass nicht dafür braucht er den B1 Sprachtest


Blödsinn

Der Vermerk in seinem Rus. Pass oder Geb.Urkunde, dass er dt. Nationalität ist, heisst nicht, dass er auch eine dt. Staatsangehörigkeit hat.


atomizer schrieb am 09.01.2017 um 22:04:42:
Das Gesetz wurde doch schonmal als rechtswidrig anerkannt 


nein


Siehmal: einfach nur zu behaupten, dass man nicht in der Lage ist, deutsch zu lernen, genügt nicht ... das wäre zu einfach.
Er muss nachweisen, dass er sich bemüht hat, deutsch zu lernen --- und sorry, aber nach all dem, was du geschrieben hast, glaube ich nicht, dass er intensiv versucht hat, deutsch zu lernen ... er sass vielleicht in einem Kurs, aber das wars schon, und das genügt nicht.
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Antwort #21 - 10.01.2017 um 00:01:34
 
erne schrieb am 09.01.2017 um 22:51:11:
Blödsinn

Der Vermerk in seinem Rus. Pass oder Geb.Urkunde, dass er dt. Nationalität ist, heisst nicht, dass er auch eine dt. Staatsangehörigkeit hat.


Zu unterscheiden wäre noch Statusdeutscher und die deutsche Staatsangehörigkeit. Wenn man aber diesen Weg gehen will. kann er einen Staatsangehörigkeitsausweis bei der EBH beantragen. Kostet 25 Euro. Dann bekommt der den Nachweis, das er die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder ein Schreiben, das er sie nicht besitzt.
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Antwort #22 - 10.01.2017 um 06:40:55
 
erne schrieb am 09.01.2017 um 22:51:11:
HH17 schrieb am Gestern um 15:25:44:
die Amerikaner und weitere Staaten können ohne Test einreisen aber Menschen aus Russland nicht.

auch Amerikaner brauchen in einem solchen Fall A1 Kentnisse.



Das ist nicht ganz richtig erne, siehe § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 AufenthG i.V.m. § 41 Abs. 1 AufenthV
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Antwort #23 - 10.01.2017 um 06:45:01
 
Es ist doch egal. Hier in dieser FallKonstellation sind A1 Kenntnisse gefordert, wenn nicht eine geistige Beeinträchtigung vorliegt.
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Antwort #24 - 10.01.2017 um 06:47:34
 
Doch, dass ist so richtig.

Ein nachziehender Ehegatte (egal welcher Staatsangehörigkeit) eines zB Amerikaners (§ 41 Staaters) benötigt nach § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 AufenthG kein A1!

Der Amerkianer selbst benötigt sehr wohl A1 Sprachkenntnisse.
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Antwort #25 - 10.01.2017 um 08:41:40
 
Aber der nachziehende Amerikaner könnte ohne Visum einreisen und A1 hier machen. Bringt aber nichts, immerhin war der Ehegatte der TS auch ein knappes Jahr in Deutschland und hat es in der Zeit nicht geschafft A1 zu erreichen.
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Antwort #26 - 10.01.2017 um 10:14:00
 
Zurück zum Fall der TS:

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Antwort #27 - 10.01.2017 um 10:25:08
 
Und auf welcher Basis beruht deine Aussage, dass ein russisches neurologisches Gutachten hier nicht anerkannt wird?

Habt ihr bei der AbH bereits eines eingereicht und einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid erhalten? Auf welchen § beruft sich diese Ablehnung durch die AbH? Das interessiert mich wirklich, vor allem weil dieser Weg einer der wenigen Wege ist, die euch zum Ziel bringen können.

Habt ihr nach Erhalt der Ablehnung des Gutachtens rechtsmittel eingelegt?
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Antwort #28 - 10.01.2017 um 11:09:50
 
Der Ehemann lebt seit 2015 in Russland.
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Antwort #29 - 10.01.2017 um 15:30:43
 
Petersburger schrieb am 10.01.2017 um 10:14:00:
Zurück zum Fall der TS:

Wo lebt Dein Mann jetzt?


Mein Mann lebt seit Juli 2015 in Russland.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 10.01.2017 um 15:34:21
 
Nein manche verstehen das wohl falsch.
Mein Ehemann ist von der Nationalität her deutscher auch wie seine Eltern. Es wurden doch früher viele deutsche nach Kasachstan und anderen Ländern deportiert und von da bin ich nach Deutschland gekommen, aber er ist mit seiner Familie dort geblieben und nach Russland umgesiedelt.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #31 - 10.01.2017 um 15:53:29
 
Mein Ehemann ist bereits über 50 da ist es schon sehr schwer noch eine andere Sprach zu erlernen gibt es den nicht eine Ausnahme das es etwas leichtere Tests für über 50 Jährige gibt?
Also ich meine damit das ältere zum Beispiel etwas leichtere Tests bekommen.
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Antwort #32 - 10.01.2017 um 16:05:49
 
atomizer schrieb am 10.01.2017 um 15:53:29:
Mein Ehemann ist bereits über 50 da ist es schon sehr schwer noch eine andere Sprach zu erlernen gibt es den nicht eine Ausnahme das es etwas leichtere Tests für über 50 Jährige gibt?
Also ich meine damit das ältere zum Beispiel etwas leichtere Tests bekommen. 


Nein, gibt es nicht...A1 ist schon leicht!
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Antwort #33 - 10.01.2017 um 16:23:00
 
ninnschen schrieb am 10.01.2017 um 06:40:55:
Das ist nicht ganz richtig erne, siehe § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 AufenthG

das bezieht sich wieder auf die Ehegatten von Amerikanern, nicht auf amerikanische Ehegatten von Deutschen.
Und TS ist Deutsche, daher wird A1 nötig sein, auch wenn ihr Mann (US)Amerikaner wäre.

atomizer schrieb am 10.01.2017 um 15:53:29:
gibt es den nicht eine Ausnahme das es etwas leichtere Tests für über 50 Jährige gibt? 

nein, mit 50 ist er noch zu jung für eine Ausnahme.
Und "leichter" als A1 gibt es nicht, das ist das absolut niedrigste Niveau ... er kann damit praktisch nichts, hat aber ein bisschen in die deutsche Sprache reingeschnuppert.

atomizer schrieb am 10.01.2017 um 15:34:21:
Mein Ehemann ist von der Nationalität her deutscher auch wie seine Eltern. Es wurden doch früher viele deutsche nach Kasachstan und anderen Ländern deportiert und von da bin ich nach Deutschland gekommen, aber er ist mit seiner Familie dort geblieben und nach Russland umgesiedelt. 

ja, aber ohne deutsche Staatsangehörigkeit bringt das für ihn erstmal nichts.



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Antwort #34 - 10.01.2017 um 20:22:59
 
atomizer schrieb am 10.01.2017 um 15:30:43:
Mein Mann lebt seit Juli 2015 in Russland.

Das hatte ich gelesen.

Ich wollte es etwas genauer wissen ...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #35 - 21.04.2017 um 00:46:39
 
Hallo an alle!

ich habe da nochmal eine Frage ich habe mit meinem Mann 2014 in Dänemark geheiratet in der Heiratsurkunde steht noch mein alter Familienname da die Namensänderung erst 2015 war, muss ich die Heiratsurkunde nun ändern oder reicht es wenn ich die Namensänderung in Kopie dazulege?

MfG

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Antwort #36 - 21.04.2017 um 01:11:06
 
Die Eheurkunde kannst du ja nicht mehr ändern. Also Namensänderungsurkunde beilegen.
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Antwort #37 - 23.04.2017 um 22:55:20
 
Alles klar!

Danke Smiley
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Antwort #38 - 27.04.2017 um 00:21:48
 
Guten Abend,

ich habe da noch einige Fragen, welche Unterlagen/Dokumente braucht meine Ehemann bei der Beantragung des Visums für die Familienzusammenführung?

Man braucht da auch noch eine Einladung von mir würde das so gehen: 

Ich, xxxxxx, xxxxxx geboren am xxxxxx, wohnhaft xxxxxx, lade hiermit meinen Ehemann, xxxxxx geboren am xxxxx zwecks der Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft nach Deutschland ein.

Es wird beabsichtigt, die Ehe in xxxxxx zu führen.
Ich erkläre mich dazu bereit, den Lebensunterhalt für meinen Ehegatten zu sichern.

VG und Danke im voraus! Smiley
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Antwort #39 - 27.04.2017 um 01:11:33
 
Hallo,

ja, das ist sehr gut formuliert.

Das "Ich erkläre mich dazu bereit, den Lebensunterhalt für meinen Ehegatten zu sichern." ist zwar unnötig, aber auch völlig unschädlich. Ob Du das drin lässt oder nicht, ist eine reine Geschmacksfrage.

Wie gesagt - sehr gut, kannst Du so übermitteln.

Gruß
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Antwort #40 - 29.04.2017 um 15:50:01
 
Hallo,

welche Dokumente werden noch benötigt für das Visum zur Familienzusammenführung?

VG
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Antwort #41 - 29.04.2017 um 16:06:09
 
Füll das Formular aus und für jede Angabe hat man in der Regel auch einen Nachweis.
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Antwort #42 - 29.04.2017 um 17:29:01
 
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Antwort #43 - 30.04.2017 um 18:30:03
 
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