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Heiratsvorbereitung (Gelesen: 4.417 mal)
Themen Beschreibung: Wie lange ist was gültig?
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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08.01.2017 um 00:03:37
 
Meine Freundin (aus Russland) und ich sehen uns wieder im Februar, was sollte sie schon mit bringen damit wir es übersetzen lassen und was nicht der 6 Monatsregelung unterliegt? Ich denke mal ihre Geburtsurkunde das Scheidungsurteil ist ok zu bringen, da es ja an eimem bestimmten Datum festgesetzt wurde. Wie sieht es zb. mit ihrem Eintrag auf Seite 14 Inlandspass aus? Braucht sie zusätzlich noch was aktuelles nicht älter als 6 Monate? Was ist noch zu beachten wenn wir im Sommer (Juni) die Heirat anmelden möchten?
Vielen Dank schon mal im voraus für eure Hilfe, habe schon viel gesucht hier aber habe leider nur sehr sehr alte Treats gefunden die leider an meinen Thema vorbei gehen...
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Saxonicus
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Antwort #1 - 08.01.2017 um 08:43:47
 
Glücklichwerden schrieb am 08.01.2017 um 00:03:37:
Was ist noch zu beachten wenn wir im Sommer (Juni) die Heirat anmelden möchten?

Zunächst solltet Ihr euch beim Standesamt erkundigen, welche Papiere in welcher Form für eine Eheschließung notwendig sein werden. Das kann von Standesamt zu Standesamt durchaus unterschiedlich sein. Deshalb solltet Ihr bei dem, für Deinen Wohnsitz zuständigen Standesamt nachfragen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Glücklichwerden
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 08.01.2017 um 19:08:11
 
Da waren wir schon und der druckte uns eine Liste vom OLG Nürnberg aus und sagte wenn wir das haben sollen wir wieder kommen und er leite es dann weiter. Meine Frage hierzu ist eigentlich nur, was wie alt sein darf. Z.B. ihr Scheidungsurteil ist älter, die Geburtsurkunde sowie auch der Eintrag im Inlandspass. Wie funktioniert das mit den 6 Monaten Gültigkeit? Was darf nicht älter als 6 Monate sein?
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Aras
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Antwort #3 - 08.01.2017 um 19:50:19
 
Das was den Familienstand angibt, soll nicht älter als 6 Monate sein.

Das muss in dem Kontext gesehen werden, dass bspw. in Nordafrika auf den Geburtsurkunden der Familienstand geschrieben wird. Dann ist diese Geburtsurkunde in Hinsicht auf den Familienstand nur 6 Monate gültig aber in Hinsicht auf die Abstammung (Mutter und Vater) trotzdem grundsätzlich anerkennbar.

Andere Staaten haben Ledigkeitsbescheinigungen oder Familienstandsbescheinigungen. Diese sind dann 6 Monate ab Erteilung gültig.

Lies dir doch das dazugehörige "Handbuch" durch:
https://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/ba/zustand/verfahren/vf_Ehefaehigkeitsz...

Da steht z.B.:
Zitat:
3. Urkunden im Original; Alter der Urkunden

Personenstandsurkunden sind ausschließlich im Original einzureichen. Beglaubigte Abschriften der Urkunden - auch wenn sie vom Standesamt oder einer Heimatbehörde angefertigt wurden - genügen nicht. Die Beweiskraft einer Urkunde kann nur anhand des Originals geprüft werden.

Urkunden, die den Familienstand nachweisen, dürfen nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Ausstellungsdatum bis zur Vorlage beim Standesamt. Eine Fristüberschreitung aufgrund eines Legalisations- oder Amtshilfeüberprüfungsverfahrens ist unschädlich. Geburtsurkunden unterliegen dieser Befristung nicht, es sei denn, sie gelten gleichzeitig als Familienstandsnachweis.


Das russische Scheidungsurteil hat ja kein "Mindesthaltbarkeitsdatum". Es muss ja nur den Rechtskraftsvermerk haben, apostilliert und anschließend übersetzt werden. Im Inlandspass ist doch die Scheidung dokumentiert?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 08.01.2017 um 20:59:36
 
Danke für die Aufklärung und eine schöne Woche
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Antwort #5 - 26.01.2017 um 16:48:45
 
Es geht jetzt um ihre Heiratsurkunde von Russland sie sagt das diese bei der Scheidung einbehalten wurde. Gibt es da ein Ersatz oder genügt der Eintrag im Pass? Oder wo könnte sie die wieder bekommen wenn dies überhaupt möglich ist?
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Aras
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Antwort #6 - 26.01.2017 um 17:00:09
 
Soweit ich weiß wird tatsächlich die Eheurkunde eingezogen und eine Scheidungsurkunde erteilt. Hat sie die Scheidungsurkunde?
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Antwort #7 - 26.01.2017 um 19:07:19
 
Scheidungsurkunde hat sie, sie fragte dort nach wo sie damals geheiratet hat und die haben gemeint nachträglich kann man keine austellen. Ihre Heirat und Scheidung sind aber im Pass eingetragen.
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Antwort #8 - 26.01.2017 um 21:05:30
 
Eine Heiratsurkunde kann sie tatsächlich nicht nochmal bekommen.

Statt dessen stellt das Heirats-Standesamt eine справка о заключении брака aus, in dem dasselbe steht wie in der Heiratsurkunde stand und zusätzlich, dass die Ehe geschieden wurde.

Der Stempel im Inlandspass sagt nichts über die Namen der Eheleute vor und ab der Eheschließung aus und hat damit klar weniger Informationsgehalt.
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Antwort #9 - 26.01.2017 um 21:12:39
 
Ok danke damit schicke ich sie mal los, werde weiter berichten
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Antwort #10 - 01.03.2017 um 15:12:54
 
Wir haben jetzt alles bis auf die beglaubigte Kopie des Inlandpasses und die Bescheinigung vom Notar. Muss sie die gleiche Erklärung wie hier auch in Russland machen und reicht eine beglaubigte Kopie von Russland von ihrem Pass? Mache die eine Apostille auf die beglaubigte Kopie des Passes? Danke schon mal und hoffe das wir bald alles haben läuft bisher gut..
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Antwort #11 - 01.03.2017 um 17:55:44
 
Deine erste (zweiteilige) Frage habe ich nicht verstanden.

Ob auf die Notarbeglaubigung der Kopie eine Apostille muss, sagt Dir die Stelle, die dieses Dokument gefordert hat.
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Antwort #12 - 02.03.2017 um 06:29:25
 
Ja es muss, aber gibt es denn auch ne Apostille auf eine beglaubigte Kopie vom Pass? Der von Standesamt sagte nur alles was hier drauf steht ( Forderung OLG Nürnberg) mit Apostille.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #13 - 21.07.2017 um 09:51:09
 
Wir stehen vor dem nächsten Problem da wir nicht wissen wie wir das bekommen bzw. ob es vielleicht dafür ein Ersatzdokument gibt. Dokumente sind alle beim OLG in Nürnberg das Standesamt rief bei mir an und sagte alle Dokumente sind ok aber das Gericht braucht noch eine "Heiratsurkunde" oder so sagte sie eine Bescheinigung für  die geschlossene Vor-Ehe. Wo geht sie am besten hin um dieses Papier zu bekommen und nach was soll sie fragen? Sind am verzweifeln wie kann eine Ehe geschieden werden ohne das eine bestand Zwinkernd
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Antwort #14 - 30.10.2017 um 16:30:53
 
In zwei Wochen ist es nun endlich soweit und wir heiraten Smiley Gibt es sowas wie eine "to do Liste" wo wir, meine Verlobte und ihre Tochter überall hin gehen müssen? Ausländeramt, Krankenkasse, Kindergeldkasse ist mir klar aber evtl müssen wir noch zu anderen Stellen. Vielen Dank schonmal.
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