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Freundin vor Abschiebung gewaren (Gelesen: 6.066 mal)
oernie123
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06.01.2017 um 07:44:23
 
Hallo zusammen. wir sind in einer sehr versrickten Lage ich bitte um Hilfe.
Volgendes ist Passiert. ich habe auf Reisen meine verlobte kennengelernt. Sie ist aus Bangladesch. Mit viel Glueck und hilfe hat sie in Polen einen Studienplatzt bekommen. Und hat Studienvisa momentan bis oktober 2017. Ich bin im Moment Arbeitslos und bekomme Harz4.  Im Moment habe ich keinen festen WOhnsitzt in Deutschland.
Jetzt ist es PAssiert das siemit ihrer Familie in grossem Streit ist. und von dort keine weiter Hilfe zu erwarten ist. die für ihr Studium nötig währe. Die Familie wird eventuell auch versuchen ihr das Visum enzihen zu lassen.
Wir müssen so schnell wie möglich heiraten. Sie darf auf keinen Fall nach Bangladesch gelangen. Ihre familie würde alles tun das sie dort nicht mehr herauskommt. Hat mir jemand eine idee wie ich hier vorgehen muss? Vielen Dank für jede hilfe. mfg Sven
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Antwort #1 - 06.01.2017 um 07:49:37
 
Heiratet in Dänemark und dann zieh zu ihr nach Polen und arbeite dort
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 06.01.2017 um 08:11:14
 
Ihre Familie kann ihr das Visum nicht entziehen lassen, wie soll das gehen.
Soll sie dann in Polen weiter studieren? Dann wäre es wohl am einfachsten wenn du für ein paar Monate nach Polen ziehst und dir dort Arbeit suchst (vermutlich nicht so leicht). Dann könnte sie eine "Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU" bekommen.
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oernie123
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Antwort #3 - 06.01.2017 um 08:29:38
 
Wir suchen eher nach einer Lösung für Deutschland. Heiraten in Dänemark wär für uns ok. In Polen eine Arbeit finden ohne Sprachkenntnisse die fuer all das reicht scheint erst mal schwierig. Ich bin z.z. für 6 Monate Krankgeschrieben. Falss sie nicht Studiert verliert das Visa dann nicht die Gültigkeit?
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Obst88
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Antwort #4 - 06.01.2017 um 08:33:41
 
Ihr könnt in Dänemark heiraten, aber dann müsste sie immer noch zurück in ihr Heimatland und ein FZF beantragen. Wenn ihr die Rückkehr vermeiden wollt, gehts nur wenn du eine Weile im EU Ausland arbeitest.
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oernie123
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Antwort #5 - 06.01.2017 um 08:43:27
 
Ich bae gerade noch herausgefunden um in Denemark zu Heiraten benötigt sie einen "residential permit" welches sie nicht hat. Da es im Moment noch nicht ihr Studium ist sodern sie nur zu einem Sprachkurs zugelassen wurde. Die Rückkehr muss auf jeden Falss vermieden werden. Sie hat dort niemanden mehr. Können wir nicht Heiraten und bis ihr studienvisa abläuft in Polen bleiben bzw ssolange die FZF läuft?
WIr haben im Moment grosse Panik. Da auch wenig Geld vorhanden ist
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Obst88
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Antwort #6 - 06.01.2017 um 08:53:25
 
Hält sie sich legal in Polen auf oder nicht? Sie hat ein Visum, also könnt ihr in Dänemark heiraten. Sie braucht keine Aufenthaltserlaubnis dafür, ein Visum reicht. Sie könnte das auch mit einem 2 Wochen Touristenvisum.

https://idocph.kk.dk/node/1647

Jedes Standesamt in Dänemark hat andere Regeln. In Kopenhagen braucht sie nur ihren Pass, Visum und einen Nachweis, dass sie ledig ist. In Deutschland würde sie dafür eine Aufenthaltsbescheinigung bekommen auf der der Familienstand steht. Obs in Polen etwas ähnliches gibt weiß ich nicht.

Würde aber trotzdem sagen, dass sie danach zurück muss. Oder was sagen unsere Experten, kann das FZF in Polen beantragt werden wenn sie sich dort noch 10 Monate legal aufhält?
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Antwort #7 - 06.01.2017 um 08:56:56
 
oernie123 schrieb am 06.01.2017 um 08:43:27:
Die Rückkehr muss auf jeden Falss vermieden werden. Sie hat dort niemanden mehr. Können wir nicht Heiraten und bis ihr studienvisa abläuft in Polen bleiben bzw ssolange die FZF läuft?

Nein, sie muss auf alle Fälle nach Hause und ein FZF im Heimatland machen! Oder du arbeitest und lebst ca. 6 Monate im Ausland (geht mit AU aber nicht)...anders geht es nicht! Sie könnte versuchen in Polen Asyl zu beantragen....allerdings 0 % Chance!

oernie123 schrieb am 06.01.2017 um 08:43:27:
WIr haben im Moment grosse Panik. Da auch wenig Geld vorhanden ist 


Ja, dass nutzt aber nichts! Es geht nur so...und wenn wenig Geld vorhanden ist, wie wollt ihr leben?
Dazu kommt, dass Bangladesh ein unsicheres Urkundenwesen hat und hier eine aufwendige und teure (ca. 300 €) UP gemacht wird. Da kommt ihr überhaupt nicht drumherum!
http://m.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619660/Daten/7148330/Merkblatt_Bangl...

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Antwort #8 - 06.01.2017 um 09:05:51
 
Sry. Aber du brauchst eine gewisse Leidensfähigkeit.
Entweder du machst was sinnvolles oder du lässt es sein.

Sie wird doch eine polnische Aufenthaltserlaubnis haben???
Wenn nicht kann sie nicht mal das FZF Verfahren von Pen aus betreiben.
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Obst88
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Antwort #9 - 06.01.2017 um 09:25:42
 
deerhunter schrieb am 06.01.2017 um 08:56:56:
Ja, dass nutzt aber nichts! Es geht nur so...und wenn wenig Geld vorhanden ist, wie wollt ihr leben?
Dazu kommt, dass Bangladesh ein unsicheres Urkundenwesen hat und hier eine aufwendige und teure (ca. 300 €) UP gemacht wird. Da kommt ihr überhaupt nicht drumherum!
http://m.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619660/Daten/7148330/Merkblatt_Bangl...


Schon, wenn er denn in Polen oder einem anderen EU Land arbeitet und sie dabei ist. Für die EU Aufenthaltskarte braucht es keine Urkundenprüfung soweit ich weiß und keine Rückkehr ins Heimatland. Und nach den 6 Monaten könnten beide zurück nach Deutschland und hier Hartz 4 beantragen.
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Antwort #10 - 06.01.2017 um 09:50:09
 
deerhunter schrieb am 06.01.2017 um 08:56:56:
Nein, sie muss auf alle Fälle nach Hause und ein FZF im Heimatland machen! Oder du arbeitest und lebst ca. 6 Monate im Ausland (geht mit AU aber nicht)...anders geht es nicht! Sie könnte versuchen in Polen Asyl zu beantragen....allerdings 0 % Chance!


Solange sie einen gültigen polnischen AT hat kann sie das FZF aus Polen betreiben. Dort ist ja auch ihr rechtmäßiger Aufenthalt und damit das entsprechende Konsulat in Polen zuständig.

1a) Ihr Heiratet
1b) Sie beginnt sofort mit einem Sprachkurs deutsch um schnellstmöglich A1 Sprachnachweis zu machen
2) Mit A1 Sprachnachweis beantragt sie FZF beim zuständigen deutschen Konsulat in Polen.

Bis Oktober 2017 ist das auch schaffbar.
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Antwort #11 - 06.01.2017 um 12:50:04
 
Obst88 schrieb am 06.01.2017 um 08:53:25:
Oder was sagen unsere Experten, kann das FZF in Polen beantragt werden wenn sie sich dort noch 10 Monate legal aufhält? 

Selbstverständlich kann sie das.

Nur der Vollständigkeit halber:
Entsteht der begründete Eindruck, dass der polnische Daueraufenthalt nur "Mittel zur Antragstellung am anderen Ort" war, kann sie auf die örtliche Zuständigkeit des bisherigen Wohnsitzes verwiesen werden.
Das klingt zwar konstruiert, aber ich hatte schon mal eine junge Frau aus Sakhalin vor mir stehen, die ein Visum zum Studium in Deutschland beantragen wollte. Im September. Sie war gerade "zum Studium" nach St. Petersburg "umgezogen", hatte sich sogar bei einer örtlichen Uni immatrikulieren lassen - aber die Zulassung der deutschen Uni war von Ende Juli. Da war völlig klar, dass sie nur wegen der längeren Terminbuchungs-Vorlaufzeiten und des ungünstigen Reisewegs nicht in Nowosibirsk beantragen wollte - das musste sie dann aber doch.
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Antwort #12 - 06.01.2017 um 17:10:10
 
Hallo,

was ist denn mit § 39 Nr. 6 AufenthV? Dort heißt es: "Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen [...] wenn, [...]
er einen von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitel besitzt und auf Grund dieses Aufenthaltstitels berechtigt ist, sich im Bundesgebiet aufzuhalten, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind"
.

Polen ist Schengen-Vollanwenderstaat und mit der polnischen AE darf sich deine Freundin bis zu 3 Monate im Bundesgebiet aufhalten. Bei der AE nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG (Familiennachzug zum Deutschen Ehepartner) handelt es sich um einen aufenthaltsrechtlichen Anspruchsfall.

Wenn ihr es also noch vor Ablauf der Gültigkeit der polnischen AE schafft, zu heiraten, kann deine Frau visumfrei einreisen und hier die deutsche AE beantragen. Eine Ausreise ist dann nicht erforderlich.

Siehe auch hier.

Viele Grüße

dgstein
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Antwort #13 - 06.01.2017 um 17:51:13
 
Mir war so, das die Polen bis 1 Jahr keine AE erteilen sondern ein nationales Visum. Damit würde die Variante §39 AufenthV ausscheiden.
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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Antwort #14 - 06.01.2017 um 17:59:01
 
Hallo,

diese Ein-Jahres-Regelung ist mir nicht bewusst. Wie garfield2008 schon geschrieben hat, kommt die von mir vorgeschlagene Variante nur mit einer polnischen Aufenthaltserlaubnis in Betracht, nicht mit einem polnischen Visum.

Frage an den TE: Welche Art des Aufenthaltstitels hat deine Freundin?

Viele Grüße

dgstein
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