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Loyalitätserklärung wurde vom Beamten verweigert (Gelesen: 5.387 mal)
michaela.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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05.01.2017 um 16:18:19
 
Hallo zusammen,

ich habe mich neu angemeldet und hoffe auf eure Fachkompetenz. Hier die Thematik:

Heute Vormittag habe ich meine Freundin (und auch Angestellte von mir) zu ihrem Termin auf die Einbürgerungsbehörde begleitet, da ihr Ehemann beruflich verhindert war und sie etwas nervös war, was auf sie zukommt.
Meine Freundin ist aus SOA (nicht moslemisch) und ihr Ehemann ist deutsch. Es wurde eine Einbürgerung nach §9 vor einigen Wochen beantragt. Alle Unterlagen sind bereits eingereicht worden und alle Voraussetzungen erfüllt . B1 Test und Leben in Deutschland wurden vor ca. 2 Jahren ohne Probleme bestanden. Nach dem Test haben sich die Deutschkenntnisse weiter verbessert (jetzt vielleicht B2, im Alltag und bei der Arbeit kann sie sich ohne Probleme verständigen, wenn auch nicht alles grammatikalisch richtig und mit einfachem Wortschatz).

Inhaltlich ging es heute bei dem Gespräch um die Unterzeichnung der Loyalitätserklärung. Hierzu hat sich meine Freundin auch vorbereitet (sie hat das Grundverständnis unserer Verfassung / Grundordnung etc absolut verstanden, ihr fehlen jedoch die Fachwörter). Sie ist definitiv in der Lage den Inhalt mit eigenen Worten wiederzugeben. Den Leben in Deutschland Test hat sich mit einem Fehler vor 2 Jahren bestanden.

Das Gespräch hat gut angefangen und es wurde noch die mitgebrachten Unterlagen durchgeschaut und etwas Small Talk gehalten. Dann ging es um die Loyalitätserklärung. Der Beamte hat hier ca. 45min wirklich sehr in die Tiefe mit allen Fachwörter und Beamtendeutsch den Inhalt abgefragt. Meine Freundin war natürlich bei vielen Fachwörtern überfordert und konnte nur nach Umschreibung dieser Fragestellungen antworten. Manche Fragen konnte sie nicht beantworten. Hier muss ich aber auch erwähnen, dass ich als Deutsche (zwei Uniabschlüsse) teilweise bei den Fragen überfragt war.
Das Ende vom Lied war, dass der Beamte die Unterschrift verweigert hat, ihr ein Büchlein (Grundgesetzt etc) mitgegeben hat und sie nun lernen soll und danach einen neuen Termin ausmachen. Verabschiedet wurden wir mit „Auch wenn Deutsche das nicht wissen, sie muss das jetzt lernen“.

Meine Freundin ist natürlich nun total aufgelöst und weiß nicht weiter. Sie ist gerne bereit intensiver zu lernen, nur vermute ich, dass sie auch weiterhin kein Erfolg haben wird da das Thema von dem Beamten absolut im Detail und mit Fachwörtern verlangt wird. Hierzu ist ihr Deutsch einfach zu schlecht.

Meine Frage nun, ist das Vorgehen von dem Beamten überhaupt richtig? Immerhin wurde mit dem Leben in Deutschland vor 2 Jahren (den würde sie auf Anhieb wieder bestehen) ein Nachweis der Politikthemen etc. abgelegt.
Sollte sie den „Beamtentest“ weiterhin nicht bestehen, wird ihr dann tatsächlich die Einbürgerung verweigert?

Ich habe hier schon einiges Quergelesen, jedoch scheint es hier keine einheitliche deutschlandweite Regelung zu geben (jeder Landkreis legt das etwas anders aus).

Vielen Dank
Michaela
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Aras
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Antwort #1 - 05.01.2017 um 16:56:30
 
Die Loyalitätserklärung ist nunmal kein Wisch sondern tatsächlich wichtig. Die Überprüfung ist geeignet und erforderlich. Schreib doch bitte ein Gesprächsprotokoll damit man die Angemessenheit überprüfen kann.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #2 - 05.01.2017 um 22:12:06
 
Die Loyalitätserklärung ist eine Willens- und Absichtserklärung, die Grundprinzipien unserer Gesellschaft, einschließlich derer im GG formulierten, anzuerkennen.
Es ist kein Wissenstest.

Mein Vorschlag: Ein entsprechendes Merkblatt des Kreises / der Stadt (z.B. analog hier: http://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-Esslingen-ROOT/get/params_E154530582/...) ausdrucken, besprechen.
Notfalls übersetzen im gemeinsamen Gespräch.
Unterschreiben, mitnehmen.
Falls nicht akzeptiert, das Gespräch eine Ebene höher suchen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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grisu1000
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Antwort #3 - 06.01.2017 um 05:00:28
 
Aras schrieb am 05.01.2017 um 16:56:30:
ein Gesprächsprotokoll 


Halt ich für eine gute Idee, sollte es weiter zum Streit kommen bist du eine unanhängiger Zeuge. Ich nehem mal an du bist mit der Dame nicht verwandt. Jetzt ist eben die Erinnerung noch frisch.

Asonsten, bevor man eskaliert erstmal wie schon gesagt, das Gespräch mit dem Chef des Sachbearbeiters suchen. Die Erklärung ist wichtig und muss verstanden werden, sie ist aber kein Wissens- und Sprachtest.
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hge2001
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Antwort #4 - 06.01.2017 um 08:19:57
 
Ich habe mir die Loayalitätserklärung, die T.P.2013 verlinkt hat mal angesehen.

Keine der Freundinnen meiner Frau, die in letzter Zeit dien Einbürgerung hinter sich gebracht haben, wären in der Lage, dieses Blatt mit eigenen Worten wiederzugeben. Noch nicht mal 10% des Inhaltes.
Ich habe mit allen über die Prozedur gesprochen, niemand hat erwähnt, dass da solch ein "Wissenstest" gemacht wurde.. im Gegenteil, niemand hat dieses Blatt überhaupt erwähnt. Daher gehe ich davon aus, dass dieses Blatt zwar erklärt wurde und auch letztlich unterschrieben wurde.. aber eben daraus keine "Klassenarbeit" gemacht wurde. Es wird sicherlich vom Sachbearbeiter abhängen, wie ernst er die Vorgabe nimmt, dass der Antragsteller das Blatt auch verstanden haben muss.
Dieses Jahr wird meine Frau die Einbürgerung machen... mal sehen. Dann muss ich mir überlegen, wie sie "Das Spektrum ausländerextremistischer Organisationen in Deutschland umfasst linksextremistische, nationalistische, separatistische und islamistische Bestrebungen" .. mit eigenen Worten erklären kann -Smiley . Ich hoffe doch, dass ich selbst den deutschen Pass behalten darf -Smiley
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deerhunter
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Antwort #5 - 06.01.2017 um 08:40:26
 
hge2001 schrieb am 06.01.2017 um 08:19:57:
Dieses Jahr wird meine Frau die Einbürgerung machen... mal sehen. Dann muss ich mir überlegen, wie sie "Das Spektrum ausländerextremistischer Organisationen in Deutschland umfasst linksextremistische, nationalistische, separatistische und islamistische Bestrebungen" .. mit eigenen Worten erklären kann -Smiley . Ich hoffe doch, dass ich selbst den deutschen Pass behalten darf -


Da dasselbe bei uns auch dieses Jahr ansteht, bin ich ebenso gespannt!  Schockiert/Erstaunt
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Aras
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Antwort #6 - 06.01.2017 um 08:59:13
 
Ich hatte am Vortag des Einbürgerungsantrags im Jahre 2014 mit meiner Frau die Loyalitätserklärung Punkt für Punkt besprochen und sie so auf eine mögliche Befragung vorbereitet. Hintergrund war, dass damals im Forum ein Fall besprochen wurde und Odysseus eine kurze inhaltliche Abfrage der Loyalitätserklärung in seiner täglichen Praxis bestätigt hat.

Schlussendlich wurde meine Frau nicht befragt. Aber sie war grob vorbereitet.

Es reicht ja wenn man sich einfach paar Tage vorher sich zusammensetzt und zu jedem Punkt drei Stichpunkte macht.

Eine rechtshistorische oder rechtsphilosophische Abfrage wäre zu weitgehend. Aber Gesetzmäßigkeit der Verwaltung etc. sollte man grob kennen.

Die Loyalitätserklärung, das  von tp2013 verlinkt wurde, ist aber auch viele umfangreicher und detaillierter als das von NRW. Da wird ja alles erklärt. Bei dem von NRW sind da nur Stichpunkte und man muss im Zweifel selber erklären was es bedeutet.
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Antwort #7 - 06.01.2017 um 09:52:25
 
Aras schrieb am 06.01.2017 um 08:59:13:
Schlussendlich wurde meine Frau nicht befragt. Aber sie war grob vorbereitet.


So wird es wahrscheinlich auch in den meisten Fällen laufen.

Aras schrieb am 06.01.2017 um 08:59:13:
Die Loyalitätserklärung, dasvon tp2013 verlinkt wurde, ist aber auch viele umfangreicher und detaillierter als das von NRW.

Gibt's online auch eine für NRW?

---

Ich halte es im Übrigen für einen Widerspruch, wenn man für die Einbürgerung lediglich Sprachstand B1 verlangt, aber für das Verständnis eines solchen Pamphlets mindestens Sprachstand C1 erforderlich ist.

Man verlangt zwar nicht, dass der Antragsteller den Inhalt juristisch korrekt wiedergibt, sondern nur mit "einfachen" Worten umschreibt... aber dann kann man auch fragen, warum man solch ein Pamphlet nicht gleich mit einfachen Worten formuliert ist oder zumindest ein erläuterndes, auf den Sprachstand B1 abgestelltes Papier dazu geliefert wird.

Ich denke meine Frau ist zwar in der Lage, dieses juristische Papier zu verstehen (mit Hilfe von Lexikon); aber dass dann auch mit einfachen Worten "frei" wiederzugeben ::: keine Chance; schriftlich schon... aber es zählt ja offenbar beim TS nur die "mündliche Prüfung" -Smiley

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michaela.
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Antwort #8 - 06.01.2017 um 10:11:32
 
Vielen Dank für eure Antworten.

Das von T.P.2013 verlinkten Merkblatt ist fast identisch zu ihrem.

Wie bereits gesagt hat sie sich vorbereitet (Punkt für Punkt mit ihrem Mann in Landessprache übersetzt und wichtige deutsche Stichpunkte formuliert) und auch den Inhalt verstanden nur die Fachwörter sind ihr fremd. Ich habe die Aufzeichnungen gesehen, ca 1,5 DIN A4 Seiten außerdem das Merkblatt voll mit Klebezettel

Die Fragen waren erst sehr allgemein gehalten und wurden dann immer detailreicher z.B. (freie Wortwahl meinerseits)
Wo werden politische Entscheidungen getroffen? Bundestag
Wo sitzt dieser? Berlin
Wo genau? Reichstag (bis hier hin konnte geantwortet werden)
Genauer (der Beamte wollte wohl auf die Adresse raus)

Ich werde die nächsten Tagen ein Gedächtnisprotokoll anfertigen und falls der nächste Termin wieder so ein Desaster wird ihr empfehlen den Zettel zu unterschreiben und per Einschreiben zu senden. Dann muss die Einbürgerungsbehörde schriftlich darauf reagieren.

Eine Frage noch: Ist es sinnvoll, dass ich wieder beim nächsten Termin dabei bin statt ihr Ehemann (gristu1000 hat hierzu geschrieben - Verwandtschaftsverhältnis)?

Vielen Dank, wirklich klasse wie hier geholfen wird
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Aras
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Antwort #9 - 06.01.2017 um 11:09:27
 
Ich hab mich geirrt. Es ist doch umfangreicher

http://www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/editors/import/aus/doks/l_erklaerung...


Wie die Erinnerung einen betrügt  Lippen versiegelt

Es ist eigentlich egal wer begleitet. Man kann ja auch gleich ein Gesprächs Protokoll anfertigen und den Sachbearbeiter diese auch auf Korrektheit gegen zeichnen lassen. Ist zwar in gewisser Weise überrumpwlnd und darum sollte man es vorher ankündigen. Und dann sieht man was passiert.
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Antwort #10 - 06.01.2017 um 11:33:42
 
michaela. schrieb am 06.01.2017 um 10:11:32:
Ich werde die nächsten Tagen ein Gedächtnisprotokoll anfertigen und falls der nächste Termin wieder so ein Desaster wird ihr empfehlen den Zettel zu unterschreiben und per Einschreiben zu senden. Dann muss die Einbürgerungsbehörde schriftlich darauf reagieren.



... eine gute Idee.
Unterschrieben ist unterschrieben
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Antwort #11 - 07.01.2017 um 08:49:58
 
Aras schrieb am 06.01.2017 um 11:09:27:
Ich hab mich geirrt. Es ist doch umfangreicher


Wirklich? 

Der Link führt zu einer einzigen Seite gegenüber 4 Seiten des Vergleichslinks.
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tizedboy
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Antwort #12 - 09.01.2017 um 23:54:03
 
Ich bin ein bisschen überrascht...
Die Erklärung hatte ich Zuhause unterschrieben und bei der EBH nur abgegeben. Seit wann ist das eine große Sache geworden?
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Antwort #13 - 25.07.2017 um 05:27:37
 
Leider hat sich die TS nicht wieder gemeldet, um zu sagen, wie es ausgegangen ist.

Wegen Krankheit, Urlaub hat meine Frau erst letzte Woche den Antrag abgeben können.

tizedboy schrieb am 09.01.2017 um 23:54:03:
Ich bin ein bisschen überrascht...Die Erklärung hatte ich Zuhause unterschrieben und bei der EBH nur abgegeben. Seit wann ist das eine große Sache geworden? 


Bei dem Antrag meiner Frau stand extra, dass die Unterschrift erst bei Antragstellung zu unterschreiben ist.

Es gab  keine "Prüfung" wie beim TS. Die Sachbearbeiterin bat meine Frau, das Pamflet (Loyalitätserklärung) zu lesen und danach zu unterschreiben ... das war's!
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aeolus
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Antwort #14 - 26.07.2017 um 16:43:27
 
Gestern war ich in EBH München für die Antragsabgabe. Mir wurde das Blatt Papier gegeben, sodass ich schnell durchlesen und unterschreiben kann. Habe in München studiert (Bachelor+Master). Die nette Beamtin hat gemeint, dass es für mich nur eine Formalität sei.

Es war letztendlich meine eigene Erfahrung. Das Verfahren ändert sich nach Personen, Hintergründen usw. meine ich.
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