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Kind einer Russin und eines Deutschen - welche Staatsangehörigkeit (Gelesen: 3.694 mal)
HeFi
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Antwort #15 - 11.01.2017 um 00:57:09
 
Supi1982 schrieb am 10.01.2017 um 19:13:59:
Alles wichtige steht in diesem Gesetz:
http://www.assessor.ru/zakon/zakon-o-grazhdanstve/12/

Danke für den Link -----> unzulängliche Übersetzung:
Zitat:
Artikel 12. Der Erwerb der russischen Staatsbürgerschaft durch Geburt

[Gesetz "Über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation"] [Kapitel II] [Artikel 12]
1. Das Kind erwirbt die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation bei der Geburt, wenn am Tag der Geburt des Kindes:
a) beide Eltern oder einen Elternteil haben die russische Staatsbürgerschaft (unabhängig vom Ort der Geburt);

Supi1982 schrieb am 10.01.2017 um 19:13:59:
Und über die Aufnahme und den Antrag steht alles unter Art. 14, Pkt. 6a):
http://www.assessor.ru/zakon/zakon-o-grazhdanstve/14/

Dort wird mMn das Antragsverfahren für den Erwerb der RUS-StA auf Antrag der Eltern bzw. mit Zustimmung des anderen Elternteils beschrieben, falls das Kind die RUS-StA nicht schon anderweitig erworben hat.
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« Zuletzt geändert: 11.01.2017 um 01:12:11 von HeFi »  
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Antwort #16 - 11.01.2017 um 02:14:58
 
Petersburger schrieb am 03.01.2017 um 16:49:12:
Vor 15 Jahren galt die Wehrpflicht nur für Männer mit Propiska in RUS. Ob das heute noch so ist, weiss ich nicht. Interessiert mich auch nicht.
Habe keine Söhne und bin selbst weder russischer StAng nicht jung genug für diese Art Verfügung. 


Ich würde das mal genauer aufschlüsseln. Sowohl Petersburger als auch dein Sohn (bei Registrierung auch in RUS) sind Wehrpflichtig (Jeder männlicher Deutscher von 18 bis 60, außer anerkannte Kriegsdiensverweigerer).

Andere Seite ist ob sie zum Wehrdienst eingezogen werden. In DEU zur Zeit nur im Spannungs-/Verteidigungsfall. In Russland in der Vergangenheit nur wenn sie im Inland lebten.

Wie das in 18 Jahren in beiden Ländern aussieht kann dir wirklich keiner sagen, Denke mal 18 Jahre zurück und welche Zukunftsprognosen gemacht wurden.

Die Frage ist wofür er den russischen Pass braucht. Soll er öfter zu Verwandten nach Russland reisen macht das sicherlich Sinn, da kein Visum gebraucht wird. Hat in 18 Jahren Russland noch Wehrdienst, ggf. auch für Auslandsrussen muss er halt die Staatsangehörigkeit rechtzeitig ablegen.
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Petersburger
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Antwort #17 - 11.01.2017 um 04:03:01
 
HeFi schrieb am 11.01.2017 um 00:57:09:
a) beide Eltern oder
einen
Elternteil
 

Ist falsch übersetzt.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #18 - 11.01.2017 um 13:05:01
 
HeFi schrieb am 11.01.2017 um 00:57:09:
Danke für den Link -----> unzulängliche Übersetzung:
Zitat:
Artikel 12. Der Erwerb der russischen Staatsbürgerschaft durch Geburt

[Gesetz "Über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation"] [Kapitel II] [Artikel 12]
1. Das Kind erwirbt die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation bei der Geburt, wenn am Tag der Geburt des Kindes:
a) beide Eltern oder einen Elternteil haben die russische Staatsbürgerschaft (unabhängig vom Ort der Geburt);


ja, unzulängliche Übersetzung
streiche "einen" setze "der einzige"

siehe dazu nicht a), sondern den dritten Punkt
Zitat:
в) один из его родителей имеет гражданство Российской Федерации, а другой родитель является иностранным гражданином, при условии, что ребенок родился на территории Российской Федерации либо если в ином случае он станет лицом без гражданства

da ist geregelt, dass wenn nur ein Elternteil Russe ist, das Kind auf dem Gebiet der Rus.Fed. geboren sein muss, um durch die Abstammung Russe zu werden (es sei denn, er würde staatenlos)
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Dielo23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #19 - 11.01.2017 um 20:45:10
 
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kurdt0986

Hallo Kurdt0986,

wäre es möglich, dass du mir hier eine Private Nachricht schreiben könntest?
Ich hätte gern einige Fragen an dich, da ich denke du könntest mir eine große Hilfe sein  Smiley

Vielen Dank.
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Mick
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Antwort #20 - 11.01.2017 um 23:07:03
 
Dielo23 schrieb am 11.01.2017 um 20:45:10:
wäre es möglich, dass du mir hier eine Private Nachricht schreiben könntest?

Kannst selbst loslegen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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