Aras schrieb am 11.01.2017 um 20:13:22:Dieser Visamissbrauch begründet aber kein Scheinehe Verdacht.
In den Augen der Ausländerbehörde wohl schon.
Wer "normal" heiratet, um eine Ehe zu begründen, macht das aus Sicht der
ABH "normal": Heiraten, FZF-Visum beantragen, Verfahren durchlaufen, Einreisen.
Wer irgend was Komisches macht, macht es anders: Heiraten, polnisches Erntevisum beantragen, über die Grenze wechseln, bei der Ausländerbehörde um Gnade bitten.
Die Frage ist, ob eine Richterin oder ein Richter das auch so sieht. Deshalb ist es ja richtig, dem
TS zu sagen: Geh zum Gericht, wenn es Dir das wert ist, aber es ist eben unsicher, ob die
ABH nicht Recht bekommt.
Man kann ja auch die
AE für ein Jahr akzeptieren und dann ein Jahr später eine Verlängerung beantragen.