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FzF AE nur ein Jahr ? (Gelesen: 10.246 mal)
T.P.2013
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blubb


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Antwort #60 - 11.01.2017 um 18:20:24
 
Mir geht e da wie erne.
Schaue ich mir an, was aus den Verlinkungen hervorgeht, sehe ich eine allgemeine Widergabe einer Vorschrift und keinerlei Begründung, weshalb die AE hier wegen Restzweifels auf 1 Jahr zu beschränken wäre.
Gegen den Bescheid, wie hier zu sehen, würde ich klagen und wäre, hohe See hin oder her, ziemlich sicher, auch zu gewinnen.

Aber es scheint tatsächlich, dass hier relevante Informationen nicht einzusehen sind.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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deerhunter
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Antwort #61 - 11.01.2017 um 18:23:42
 
T.P.2013 schrieb am 11.01.2017 um 18:20:24:
Aber es scheint tatsächlich, dass hier relevante Informationen nicht einzusehen sind. 


Es waren am Anfang 4 Seiten mit einer "guten" Begründung, die nachvollziehbar ist...nur rein von der Aktenlage, ohne das Verfahren zu kennen
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Aras
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Antwort #62 - 11.01.2017 um 18:59:22
 
Ganz ehrlich:
Die Verhältnismäßigkeitsprüfung ist ziemlich dürftig. Es wird nur kurz festgestellt, dass der VA geeignet, erfoderlich und Angemessen sei. Aber dabei liegt doch das Problem in der Erforderlichkeit bzw. Angemessenheit.

Dass man einen bestimmten Frauentyp mag, heißt auch nix. Ich hab auch einen Frauengeschmack, auf den der Großteil der Deutschen Frauen nicht passt. Und ob man verpflichtet ist der zweiten Frau zu sagen, dass man bereits verheiratet war? Wenn die Ehe in Dänemark geschlossen wurde, kann man ggf. sogar ohne Scheidungsdokument heiraten.
Also das finde ich dürftig. Zumal ja nicht mal gesagt wird, ob die erste Ehe eine Scheinehe war.

Die 600 Stunden für den Integrationskurs scheinen auch irgendwie vorgeschoben. So nach dem Motto: Es ist erforderlich die Gültigkeit der AE auf 1 Jahr zu beschränken, damit wir den Lernerfolg kontrollieren können.
Nur ist dies nach der VwV kein Grund um die AE für ein Jahr zu erteilen. Zumal es ja sogar so ist, dass man nur sagen muss dass Integrationskurse pro Monat 100 Stunden veranschlagen. Also dauert der Kurs mind. 5 Monate.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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deerhunter
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Antwort #63 - 11.01.2017 um 20:11:58
 
Es wurde auf den anderen Seiten ja darauf eingegangen, dass die Dame ein Arbeitsvisum für Polen beantragt und bekommen hat, aber nie wirklich vorhatte in Polen als Erntehelfer zu arbeiten.  Im gegenteil, sie ist sofort mit dem "polnischen" Visum zum TE nach Deutschland gefahren und hat mit ihm dort gelebt...ist nicht pünktlich ausgereist! Es wurde von Visummissbrauch geredet!
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Aras
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Antwort #64 - 11.01.2017 um 20:13:22
 
Dieser Visamissbrauch begründet aber kein Scheinehe Verdacht.
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Antwort #65 - 11.01.2017 um 20:59:05
 
erne schrieb am 11.01.2017 um 13:35:54:
Der Teil, welcher die anderen hier überzeugt, dass der Bescheid so in Ordnung ist, ist wohl auf Seite 3?

Richtig.

Wer dem Augenschein der beiden verbliebenen Seiten nicht glaubt - das täte ich auch nicht - glaubt vielleicht deerhunter und mir, die die Seite 3 noch gesehen haben.
Die dort stehende Begründung an sich ist plausibel.

Den Rest kann man dann aus meiner Reaktion ableiten...
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Antwort #66 - 11.01.2017 um 21:11:29
 
hi,
wenn wir beim glauben sind, ich glaub Aras, Petersburger, aber nicht deerhunter.

Besteht die Möglichkeit, die Seite 3 nochmal einzustellen?

Das Thema interessiert mich, weil meine Stieftochter 5 Jahre alt, auch nur eine AE für ca. 1 Jahr bekommen hat. Oktober 2016

Michael
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Antwort #67 - 11.01.2017 um 21:25:11
 
Warum sollte deerhunter nicht recht haben? Ich habe nur geschrieben wo ich ansetzen würde. Aber ehrlich gesagt finde ich den Bescheid trotz komischem Aufbau doch für materiell begründet , Denn da sind schon gewichtige Gründe dabei, die tatsächlich eine  solche einjährige AE begründen.
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Antwort #68 - 11.01.2017 um 21:37:51
 
mikkaelneu schrieb am 11.01.2017 um 21:11:29:
Besteht die Möglichkeit, die Seite 3 nochmal einzustellen?

Das Thema interessiert mich, weil meine Stieftochter 5 Jahre alt, auch nur eine AE für ca. 1 Jahr bekommen hat.


wird dir m.E. nicht im geringsten helfen,
man kann relativ leicht begründen, warum man einem Ehegatten die erste AE nur für 1 Jahr und nicht für drei Jahre gibt.
Diese Gründe kann man nicht auf eine Stieftochter übertragen.

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Antwort #69 - 11.01.2017 um 21:50:49
 
Aras schrieb am 11.01.2017 um 20:13:22:
Dieser Visamissbrauch begründet aber kein Scheinehe Verdacht.


In den Augen der Ausländerbehörde wohl schon.

Wer "normal" heiratet, um eine Ehe zu begründen, macht das aus Sicht der ABH "normal": Heiraten, FZF-Visum beantragen, Verfahren durchlaufen, Einreisen.

Wer irgend was Komisches macht, macht es anders: Heiraten, polnisches Erntevisum beantragen, über die Grenze wechseln, bei der Ausländerbehörde um Gnade bitten.

Die Frage ist, ob eine Richterin oder ein Richter das auch so sieht. Deshalb ist es ja richtig, dem TS zu sagen: Geh zum Gericht, wenn es Dir das wert ist, aber es ist eben unsicher, ob die ABH nicht Recht bekommt.

Man kann ja auch die AE für ein Jahr akzeptieren und dann ein Jahr später eine Verlängerung beantragen.
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Mick
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Antwort #70 - 11.01.2017 um 23:04:57
 
Es reicht mal wieder, so ich meine...

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Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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