Hab eure Hinweise berücksichtig und die Frist auch raus genommen
.
Wir warten nun ab heute auf die Antwort der
ABH.
Wie ist das eigentlich, sollen/müssen wir die
AE (eAT) erstmal annehmen, falls sich nichts ändert? Denn die
ABH hat ihre jetztige Karte einbehalten und wir haben uns ein Zettel geben lassen, das sie in Deutschland arbeiten darf. der Zettel ist eine Art vorläufige Bescheinigung und gilt für 6 Wochen.
Wie ist das wenn meine Frau im Notfall mal Kontrolliert wird ohne
eAT (Karte) dann? Einfach Veweiß auf die
ABH oder ggfs. Vorlegen der Eheurkunde? oder sollten wir die Bescheinigung in Kopie immer mitführen?
Sollte zwar nicht vorkommen in unserer Kleinstadt aber falls doch?
Ansonsten würde ich mich im Forum wieder melden, wenn die
ABH sich meldet oder der Thread dank eurer Hilfe dann geschlossen werden kann.