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Plan für Antrag auf Schengenvisum (Gelesen: 5.804 mal)
Aras
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Antwort #15 - 11.01.2017 um 11:06:12
 
Wenn der LU durch das Eigeneinkommen gesichert ist, dann besteht keine Pflicht die VE anzunehmen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 11.01.2017 um 13:53:21
 
Dynamic-X schrieb am 11.01.2017 um 10:25:55:
Oder haben die meine VE sowieso im System ?


erstens: ja
zweitens: wenn deine Freundin einreist, kann sie bei der Einreise von der BPol nach der Finanzierung der Reise gefragt werden ... da sollte sie in der Lage sein, die Original VE wieder vorzuzeigen und darum hat sie sie als Original zurückerhalten.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Dynamic-X
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #17 - 11.01.2017 um 18:02:32
 
Ok, danke. Hab mir schon Sorgen gemacht.

Nun denn, dann heißt es wohl abwarten und Tee trinken.

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Dynamic-X
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Antwort #18 - 17.01.2017 um 09:51:15
 
Das Visum wurde abgelehnt....

"Your intetion to leave the territory of the member states before the expiry of the visa could not be ascertained"

Lohnt es sich hier zu remonstrieren oder ist der Käse dadurch schon gegessen? Ich wüsste nicht wie man nachweisen sollte das Sie wieder zurückkehrt...

Danke
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Antwort #19 - 17.01.2017 um 10:28:45
 
Remonstration bringt natürlich nur was wenn es neue Erkenntnisse gibt die beim Visum Antrag noch nicht vorgelegt wurden.

Kriterien für Rückkehrbereitschaft wurden dir ja hier schon genannt und verlinkt.
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