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Arbeitgeber Wechsel, Blaue Karte (Gelesen: 3.048 mal)
Nino
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bosnien
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28.12.2016 um 23:48:38
 
Hallo zusammen,
Ich lebe und arbeite in Deutschland seit 1.5 Jahre und habe als Ingenieur eine Blaue Karte EU und damit eine Arbeitserlaubnis für meinen  jetzigen Arbeitgeber bis 1.7.2017. Ab diesem Datum steht unbeschränkte Erwerbstätigkeit erlaubt. Meine jetzige blaue Karte ist gültig bis 2019 und der Arbeitsvertrag ist unbefristet. In Mai 2017 kann ich einen unbefristeten Aufenthalt beantragen und dass habe ich auch vor.

Jetzt möchte ich allerdings meinen Arbeitgeber wechseln. Der neue Arbeitsvertrag würde ab 1.4.2017 beginnen und ist erstmals befristet auf 18 Monate, danach hoffe ich unbefristet eingestellt zu werden (18 Monate befristet über einer Arbeitnehmer Überlastung, danach hat mir der Kunde gesagt mich bei denen direkt einzustellen)

Ich habe die Ausländerbehörde kontaktieren worauf mir gesagt wurde dass ich dehnen erst den neuen Vertrag zuschicken soll und die werden sich dass erstmal ansehen ob alles in Ordnung ist. Falls ja dann an soll Ich ohne Termin in ein Zimmer hingehen um die Erlaubnis ändern zu lassen.

Aber nachdem ich denen die Unterlagen zugeschickt habe bekomme ich eine Mail in der ich einen Termin Anfang März bekommen habe "
Bitte sprechen Sie zu Änderung ihrer blauen Karte am...  Mit folgenden Unterlagen vor :
Nstionalpass
eAT und grünes Zusatzblatt
Biometrischen Foto
Aktuelle Bescheinigung der Krankenversicherung
Wohnraumnachweis
Antrag  ( auf Verlängerung einer AE)
Geld für Gebühren
"

Wass  mich jetzt verwirrt ist dass ein Bekannter von mir in einer ähnlichen Situation war  ( nur anderes Bundesland)  und er mußte einfach zu denen hingehen und die haben ihm eine neues Zusatzblatt gegeben. Also ohne Termin one all diese zusätzlichen Dokumente. In der Blauen Karte steht ja nichts über den Arbeitgeber also verstehe ich nicht wieso ich ein Bild mitbringen muss, wollen die mir jetzt eine neue blaue Karte erstellen? Ich kann noch biss mitte Februar die Kündigung bei meinem jetzigen Arbeitgeber einreichen um rechtzeitig am 1.4 bei dem neuen anzufangen. Ich habe jetzt Angst dass wenn ich das mache und Dan im März zu den Termin gehe dass sich etwas kompliziert und ich nicht bei den neuen anfangen kann oder dass ich meine NLE nicht in Mai beantragen kann.

Kennt sich jemand hiermit besser aus oder hat vieleich Erfahrung mit solchen Situationen?
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Nino
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bosnien
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Antwort #1 - 03.01.2017 um 08:00:40
 
Kennt sich niemand damit aus?  hä?
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kendyshop
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.01.2017 um 10:01:15
 
ich komme heute vom AB und war in einer ähnlicher Situation. Ich habe ein neues Zusatzblatt mit neuer Tätigkeit bekommen. Erfüllst du immer noch die Voraussetzungen für die Blaue Karte? Gehaltsgrenze? Wenn ja, würde ich vermuten, dass es wahrscheinlich an befristeter Arbeit liegt. Sie wollen wahrscheinlich eine neue blaue Karte ausstellen lassen. Aber nur eine Vermutung.
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Nino
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bosnien
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Antwort #3 - 04.01.2017 um 07:42:06
 
Ich habe die wieder nachgefragt, die meinten es liegt daran dass ich biss jetzt 3500 monatlich Gehalt hatte und bei den neuen 5000. Angeblich muss ich eine neue blaue Karte deswegen bekommen. Ich weiss dass es für eine Blaue Karte erst 48000 sein sollen und Dan für Montag Berufe auch 38000 genügen. Also ist der erste Job wohl in diese zweite Kategorie und der neue in die neue eingefallen. Kann mir jemand bestätigen dass es daran liegen kann?
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kendyshop
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 04.01.2017 um 08:49:58
 
komisch. Wie gesagt werde demnächst den Arbeitgeber wechseln. Ich habe mein Gehalt um 20% verbessern und die gleiche Blaue Karte EU behalten. Nur das Zusatzblatt wurde geändert. Ist vielleicht unterschiedlich nach Sachbearbeiter. Für mich gibt kein Grund die neue Blaue Karte erstellen zu lassen. Nur die Nebenbedingung in Zusatzblatt soll auf die neue Position angepasst werden.
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Antwort #5 - 04.01.2017 um 09:12:54
 
Ich verstehen es auch nicht. Ich habe dazu in April Anspruch auf eine Niederlassungerlaubnis. Dan würde i h eine neue blaue Karte bekommen und ein Monat danach die Niederlassung beantragen.
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Antwort #6 - 04.01.2017 um 10:03:15
 
Hol dir lieber eine Daueraufenthalt-EU und lass dir drauf eintragen dass du vorheriger Besitzer der Blue Card warst. Dann erlischt die DA-EU erst nach 2 Jahren Auslandsaufenthalt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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kendyshop
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Antwort #7 - 11.01.2017 um 14:06:45
 
Aras schrieb am 04.01.2017 um 10:03:15:
Hol dir lieber eine Daueraufenthalt-EU und lass dir drauf eintragen dass du vorheriger Besitzer der Blue Card warst. Dann erlischt die DA-EU erst nach 2 Jahren Auslandsaufenthalt.


Gib es Sonderbedingungen für Vorbesitzer eine Blaue Karte EU? Weil ich eine habe und demnächst die Daueraufenthalt-EU beantragen möchte.

Nach welchem Absatz/Gesetz gilt das Erlöschen der DA-EU nach 2 Jahren Auslandsaufenthalt für Vorbesitzer der Blaue Karte EU? Gibt ein Link dazu?

Ich könnte auch keine konkrete Seite/Gesetz finden, wo es steht, dass die Hälfte der Studienzeit angerechnet wird. Hat jmd einen Link/Gesetz für mich?

Danke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 11.01.2017 um 14:13:07
 
kendyshop schrieb am 11.01.2017 um 14:06:45:
Nach welchem Absatz/Gesetz gilt das Erlöschen der DA-EU nach 2 Jahren Auslandsaufenthalt für Vorbesitzer der Blaue Karte EU? Gibt ein Link dazu?

§51 Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 2. Halbsatz AufenthG

kendyshop schrieb am 11.01.2017 um 14:06:45:
Ich könnte auch keine konkrete Seite/Gesetz finden, wo es steht, dass die Hälfte der Studienzeit angerechnet wird. Hat jmd einen Link/Gesetz für mich?

§9b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG
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