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Einreise mit d visum wass jezt (Gelesen: 3.247 mal)
Haris232323
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i4a rocks!


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28.12.2016 um 17:25:19
 
Hallo
Ich hab von der AV in Skopje ein FZF  visum bekommen und will jz zu meinem deutschen Freund des Vaters meines kindes zusammenziehen.
Wass genau muss  ich nach meiner Einreise in Deutschland  tun 
Ich weiss nur dass ich mich bei der ABH melden und weiterr....
Mfg
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okatomy
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 28.12.2016 um 17:58:42
 
1. Wohnsitz anmelden bei Einwohnermeldeamt des Wohnortes (Du und dein Kind). GGf. musst du dich auch direkt bei der ABH den Wohnsitz anmelden, ist je nach Wohnort unterschiedlich geregelt.

2. Dich um eine KV für dich und dein Kind kümmern.

3. AE für dich bei der ABH des Wohnortes beantragen.

4. Je nach Einkommensverhältnissen deines Freundes beantragt Ihr als Familie Sozialleistungen oder auch nicht.
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Haris232323
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 28.12.2016 um 18:21:23
 
Also mein freund ist arbeitslos und ich kann ja sowieso nicht mit dem kleinen sofort arbeiten wie maechen vir dass mit ker KV
und unser kleiner hat immer noch  kein Kindergeld bekommen werde ich dass geld dass ich fur ihn nicht bekommen habe krigen und wass schteht mir alles zu?
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Aras
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Antwort #3 - 28.12.2016 um 18:25:27
 
Kindergeld gibt es nur, wenn man tatsächlich mit dem Kind in Deutschland lebt.
Und wenn ihr eh beide arbeitslos seid, dann seid ihr eh ein Fall fürs Jobcenter. Das zahlt dann auch für KV
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 28.12.2016 um 18:30:08
 
Wenn dein Freund Arbeitslos ist dann bezieht er ALG 1 oder bereits Sozialleistungen ( ALG 2, Harz 4) ?

Im 2. Fall wirst du und das Kind in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen und werdet über das Jobcenter die KV bezahlt bekommen.

Kindergeld wird mit ALG 2 gegengerechnet und kann auch erst mit Wohnsitznahme des Kindes hier in Deutschland von einem der Elternteile beantragt werden. Du kannst Kindergeld erst beantragen wenn du im Besitz der AE bist.

Rückwirkend wird da kein Kindergeld gezahlt werden, erst ab Wohnsitznahme  und AE Besitz gehts los, wird aber wie gesagt mit Sozialleistungen gegengerechnet.
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Haris232323
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Antwort #5 - 28.12.2016 um 22:00:11
 
Und dass haeis ich würde mit mein kind viel bekommen biss ich arbeiten kann?
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Aras
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Antwort #6 - 28.12.2016 um 22:22:13
 
Genau. Du würdest mit deinem Kind am Existenzminimum leben bis das Kind 3 Jahre alt ist. Danach wird dann das SGB II Sanktionsregime dich zur Erwerbstätigkeit motivieren.
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Haris232323
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Antwort #7 - 28.12.2016 um 22:47:02
 
Nein nein natürlich werde ich nicht warten bis  sie Sanktionen mir gegenuber verwenden ich warte nir solange mein kind zum Kindergarten geht dann fang ich an zu arbeiten..
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Haris232323
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Antwort #8 - 29.12.2016 um 22:09:20
 
Hallo
Isch schreib wieder weil ich nich Begreifen kann warum mein kind nich Anspruch auf Nachzahlung  des Kindergeldes hat sein Vater ist ja in Deutschland und ist Steuerpflicht und hat seinen Wohnsitz in Deutschland.
User kind ist ja nich schuld dass es nich von anfang an in deutschland ist....
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Antwort #9 - 29.12.2016 um 22:21:13
 
Weil es so ist. Wenn das Kind offiziell in Deutschland ist und angemeldet gibt es Kindergeld
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Haris232323
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Antwort #10 - 29.12.2016 um 23:07:31
 
Danke für die schnelle Antwort
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KaGe
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Antwort #11 - 30.12.2016 um 13:11:46
 
Haris232323 schrieb am 28.12.2016 um 22:47:02:
ich warte nir solange mein kind zum Kindergarten geht 

Darf man fragen, wie alt das kleinste Kind jetzt ist?
Weißt du, ab wann in D Kinder in die Tagesbetreuung können?
Andere Frage: Könnte dein Freund sofort/möglichst bald beginnen zu arbeiten, weil er ja jetzt eine große Familie zu versorgen hat?
Ich denke, du hast das mit den Sanktionen nicht richtig verstanden.
Für die Bewilligung des Kindergeldes (für alle Kinder) benötigst du viele Nachweise.
Bitte bring die mit nach D.
Nach der Antragstellung dauert es nochmals sehr lange, bis die Kindergeldstelle (Familienkasse) das Kindergeld bewilligt.
Im übrigen ist das für euch nicht so dringend wichtig, weil das Jobcenter die Kindergeldsumme verrechnet. Es gibt also  nicht mehr Geld, wenn man kleine Kinder und Hartz 4 hat.

Hat dein Freund denn Platz für alle in seiner Wohnung?
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Saxonicus
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Antwort #12 - 30.12.2016 um 14:58:40
 
Haris232323 schrieb am 28.12.2016 um 18:21:23:
Also mein freund ist arbeitslos und ich kann ja sowieso nicht mit dem kleinen sofort arbeiten 

Warum kannst Du nicht arbeiten und sich Dein Freund/Mann um das Kind kümmern, wenn er ohnehin arbeitslos ist ?
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