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Abschiebekosten (Gelesen: 8.049 mal)
Shaani
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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20.12.2016 um 12:43:51
 
Hallo ihr Lieben,

ich hätte da nochmal eine Frage zum Thema Abschiebekosten.

Mir ist klar, dass mein Mann nach der Abschiebung die Kosten dafür tragen muss.. wenn er wieder nach Deutschland einreisen will. Ich habe auch schon vor über 2 Monaten beim Regierungspräsidium in Karlsruhe diesbezüglich einen Antrag (Berechnung der Abschiebekosten) gestellt und warte noch auf Zusendung des Bescheides.

Meine Frage ist weiß jemand wie hoch die Abschiebekosten sein werden? Hat jemand Erfahrung oder schonmal selber welche zahlen müssen?

Mein Mann wurde am 26.09.2016 in der Nacht von mehreren Polizeibeamten abgeholt, dann aufs Revier gebracht und anschließen paar Stunden später zum Flughafen nach Frankfurt gebracht und ist selbstständig in den Kosovo geflogen ohne Begleitung. Er war weder in Abschiebehaft noch hat er irgendwelche Probleme gemacht während der Abschiebung.


Wäre euch Dankbar für jede hilfreiche Antwort.

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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 20.12.2016 um 13:33:33
 
Das ist schwer zu sagen , hängt natürlich vom Fall ab und ob begleitet oder unbegleitet abgeschoben wurde usw. Hier im Forum war mal jemand der wurde begleitet nach Kenia abgeschoben, soll 17.000 Euro kosten.

In deinem Fall würde ich natürlich von weitaus geringeren Kosten ausgehen, ein 4-stelliger Betrag wird es aber dennoch sein.
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 21.12.2016 um 00:49:04
 
Hallo,

da weder genaue Dauer, keine Dienstgrade und Anzahl der beteiligten Beamten, gefahrene Strecke, ggf. Inanspruchnahme Arzt und Dolmetscher etc. bekannt ist, ein paar Annäherungswerte.

Je nach Laufbahn (mD / gD) kostet jeder dafür im Dienst befindliche Polizeibeamte (beim Fangen, Transportieren, Bewachen) pro Stunde knapp 40,- EUR.
+
Pro mit Dienst-Kfz gefahrenem Kilometer (Transport) werden knapp 1,20 EUR angesetzt.
+
Flugticket (Normaltarif, Oneway, Holzklasse),
+
ggf. Kosten für Arzt (Gewahrsamstauglichkeit / Flugtauglichkeit) abhängig vom Umfang ca. 50,- bis 100,- EUR
+
ggf. Dolmetscherkosten je Std. ca. 40,- EUR. ...

Im niedrigen vierstelligen Bereich bist Du mit Sicherheit.
Wobei auch Ratenzahlung vereinbart werden kann.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Shaani
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 24.12.2016 um 11:24:13
 
Hallo ihr lieben,

die Abschiebekosten sind da und es sind 2.705, 65 €  Ärgerlich
Einige kosten die berechnet wurden kann ich zwar nicht nachvollziehen, aber ok so ist es nun mal jetzt.

Könnt ihr euch mal bitte diesen Abschnitt anschauen und mir sagen was die mit "" beabsichtigen wir diese Kosten mittels Leistungsbescheid geltend zu machen""  sagen wollen.?

Ich versteh den ganzen Abschnitt nicht so wirklich. GenauSo wie ..... Damit diese beim Erlass eines Leistungsbescheids ausreichend berücksichtigt werden ?

Was wollen die berücksichtigen ?

ABSCHNITT:

Sollten die Kosten nicht fristgerecht überwiesen werden, beabsichtigen wir diese Kosten mittels Leistungsbescheid geltend zu machen. Es wird hiermit Gelegenheit gegeben, sich hierzu innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe dieses Schreibens zu äußern. Insbesondere wird gebeten, sich unserer Behörde gegenüber zu den aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen zu äußern und uns entsprechend Nachweises vorzulegen, damit diese beim Erlass eines Leistungsbescheids ausreichend berücksichtigt werden können.

Bitte um Erklärung. Was bringt es mir mich dazu zu äußern? Die Kosten werden dadurch doch nicht geringer oder doch?

Und wenn ich das auf raten mache, habe ich Angst das seine sperre solange nicht aufgehoben bzw befristet wird bis die raten bezahlt sind?

Bitte um Hilfe. Was soll i machen....

Wünsche euch allen frohe Weihnachten   Smiley Smiley Zwinkernd Zwinkernd
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 24.12.2016 um 12:19:36
 
Leistungsbescheid  ist eine Kostenfestsetzung gegen die du Rechtsmittel einlegen kannst. Also nur eine weitere verschärfte Form der Rechnung/Mahnung. Wenn diese dann nicht beglichen oder wiedersprochen (Rechtsmittel) wird ist eine Vollstreckung möglich.
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KaGe
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Antwort #5 - 24.12.2016 um 12:41:31
 
Shaani schrieb am 24.12.2016 um 11:24:13:
Was bringt es mir mich dazu zu äußern? Die Kosten werden dadurch doch nicht geringer oder doch?

Vielleicht doch oder anders?

Shaani schrieb am 24.12.2016 um 11:24:13:
damit diese beim Erlass eines Leistungsbescheids ausreichend berücksichtigt werden können.

Evtl. wird der Leistungsbescheid gnädiger formuliert.

Jetzt gibt man dir Gelegenheit, zu erklären, warum du 2.705,65 nicht auf einen Schlag zahlen kannst.

Ob eine Ratenzahlung die Sperre verlängert??? Weiß ich leider nicht.

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reinhard
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Antwort #6 - 24.12.2016 um 13:22:26
 
Ob Du auf einmal bezahlst oder in Raten, hat mit der Sperre nichts zu tun.

Wenn Du bezahlen willst: Ich würde mit dem Aktenzeichen 50 Euro überweisen und eine Monatsrate fürs nächste Jahr vorschlagen, dann auf die Antwort warten.
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Shaani
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Antwort #7 - 24.12.2016 um 18:00:49
 
KaGe schrieb am 24.12.2016 um 12:41:31:
Evtl. wird der Leistungsbescheid gnädiger formuliert.


was meinst du mit gnädiger formuliert?
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Shaani
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Antwort #8 - 24.12.2016 um 18:02:05
 
reinhard schrieb am 24.12.2016 um 13:22:26:
Ob Du auf einmal bezahlst oder in Raten, hat mit der Sperre nichts zu tun.


eben doch, die Einreisesperre bzw. die Einreise nach Deutschland wird erst wieder gestattet, wenn diese Abschiebekosten beglichen sind.
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Shaani
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Antwort #9 - 24.12.2016 um 18:09:01
 
reinhard schrieb am 24.12.2016 um 13:22:26:
Wenn Du bezahlen willst: Ich würde mit dem Aktenzeichen 50 Euro überweisen und eine Monatsrate fürs nächste Jahr vorschlagen, dann auf die Antwort warte


Natürlich möchte ich bezahlen, damit die ganze Sache schnell über die Bühne geht und mein Mann zeitnah wieder in Deutschland einreisen darf, da am 05.07.2017 die Geburt unseres ersten Kindes ansteht.

Um ehrlich zu sein habe ich heute kurzfristig, das ganze Geld zusammen bekommen und könnte den kompletenn Betrag in einer Summer zurück zahlen. Ich möchte das nicht unnötig in die länge ziehen und ich glaube auch nicht das der Betrag durch eine Stellungnahme meinerseits unbedingt geringer wird. ja Ratenzahlungen werden die mir bestimmt gewähren, aber warum soll ich das über jahre mit 50 Euro in die Länge ziehen wenn ich das geld habe?
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Antwort #10 - 25.12.2016 um 01:29:11
 
Hallo,

Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, dass der Betrag durch ein Schreiben von dir geringer wird.

Ganz ehrlich, ich schreib die Dinger auch, besser du bezahlst das Ganze und schließt damit ab.
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Ein Handtuch ist so ungefähr das Nützlichste, was der
interstellare Anhalter besitzen kann.
 
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KaGe
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Antwort #11 - 25.12.2016 um 08:53:37
 
Dann hast du alles zusammen:
das Geld
die Expertenmeinung zu den Raten und (nicht) geringeren Kosten
dein Wissen, daß die Einreisesperre erst dann aufgehoben wird
den Insider-Hinweis, daß komplett zahlen die beste Variante ist.

Alles da!
Am Dienstag zur Bank und an die richtige Stelle überweisen.

Viel Glück!

p.s. Ich meinte mit *gnädiger*, daß man dir evtl. Ratenzahlung anbietet, falls deine wirtsch. Verhältnisse das nicht anders erlauben.
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Aras
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Antwort #12 - 25.12.2016 um 09:43:29
 
Blödsinn. Der Kostenbeamte kann keine Kosten erlassen. Es ist nicht sein disponibles Rechtsgut. Außerdem ist er an Recht und Gesetz gebunden. Zumal es sich um vorgestrecktes Steuergeld geht, dass jetzt zurück gefordert wird.

Also bitte.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #13 - 25.12.2016 um 11:01:24
 
KaGe schrieb am 25.12.2016 um 08:53:37:
dein Wissen, daß die Einreisesperre erst dann aufgehoben wird

Das mag im Einzelfall so mitgeteilt werden, aber es ist falsch.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Antwort #14 - 25.12.2016 um 12:11:27
 
Shaani schrieb am 24.12.2016 um 18:09:01:
Natürlich möchte ich bezahlen, damit die ganze Sache schnell über die Bühne geht und mein Mann zeitnah wieder in Deutschland einreisen darf

Dir sollte aber klar sein, das die Bezahlung der Abschiebekosten allein, kein Allheilmittel zur Aufhebung der Einreisesperre sein kann. Da dürften sicher die Gründe, welche zur Abschiebung geführt haben, ebenfalls eine nicht unerhebliche Rolle spielen.
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Antwort #15 - 25.12.2016 um 12:57:50
 
Shaani schrieb am 24.12.2016 um 18:02:05:
eben doch, die Einreisesperre bzw. die Einreise nach Deutschland wird erst wieder gestattet, wenn diese Abschiebekosten beglichen sind.


Das ist falsch, beides hat miteinander nichts zu tun.

Das Bundesland übergibt die Forderung meistens an eine Stelle, die "Geld eintreibt" für das Land. Ob und was Du dorthin überwiesen hast, weiß die Ausländerbehörde doch überhaupt nicht. Und diese Stelle bei der Landeskasse hat überhaupt nichts mit der Abschiebung oder der Sperre zu tun, sondern kümmert sich nur um die Summe. Der eine wurde abgeschoben, die andere ist bei Rot über die Kreuzung gefahren – das ist für die Leute, die die Kasse überwachen, komplett egal.
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Antwort #16 - 25.12.2016 um 15:07:34
 
Aras schrieb am 25.12.2016 um 09:43:29:
Blödsinn. Der Kostenbeamte kann keine Kosten erlassen
Wer behauptet DAS denn? Von Kostenerlaß lese ich gar nichts. Also bitte Smiley

Petersburger schrieb am 25.12.2016 um 11:01:24:
Das mag im Einzelfall so mitgeteilt werden, aber es ist falsch.

Aha. Dann hat die TS eine falsche Auskunft erhalten und richtet leider ihr ganzes Tun darauf aus.


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Shaani
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Antwort #17 - 29.12.2016 um 00:20:51
 
Saxonicus schrieb am 25.12.2016 um 12:11:27:
Dir sollte aber klar sein, das die Bezahlung der Abschiebekosten allein, kein Allheilmittel zur Aufhebung der Einreisesperre sein kann. Da dürften sicher die Gründe, welche zur Abschiebung geführt haben, ebenfalls eine nicht unerhebliche Rolle spielen.
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Natürlich ist mir das klar... Mein SB von der ABH ist sehr nett und aufgrund das wir verheiratet sind, ich schwanger bin, gewillt bin die Abschiebekosten zu tragen und ich mich um alles sehr bemühe möchte er die 2.5 Jahre einreisesperre bis spätestens Juni 2017 befristen Smiley
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Antwort #18 - 29.12.2016 um 11:26:23
 
Dann wäre es doch am besten, wenn derjenige, der die Sperre hat, die Befristung beantragt. Er sollte das ausführlich begründen und dann einen bestimmten Termin beantragen – welcher ist egal, es sollte nur konkret sein, damit die schriftliche Antwort konkret wird. Also zum Beispiel: Befristung auf den 1. Februar 2017 beantragen und dann gucken, was als Antwort kommt.
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