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Freund aus USA will Ausbildung in D beginnen, Zeugnisanerkennung in NRW und andere Fragen (Gelesen: 7.170 mal)
Franky1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #15 - 19.10.2017 um 13:51:59
 
Was ich mich frage bzw. weiß:

Ist es denn sicher, dass er sein US-Schulzeugnis für die Berufsausbildung in der Pflege wirklich anerkennen lassen muss? Und wenn ja, wer fordert das, Bezirksregierung, die Schule oder der Arbeitgeber?

Eine Vorrangprüfung durch Arbeitsagentur (NICHT Jobcenter!) dürfte es nicht geben, da die Pflegeberufe offiziell schon auf den Mangelberufslisten stehen.

Was hat denn dein Anruf bei der zust. Behörde bzw. Bezirksregierung ergeben? Eigentlich dürften sie, wenn es um einen konkreten AG in deren Bezirk geht doch kaum sich verweigern dürfen.
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Bratkartoffel
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i4a rocks!


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #16 - 19.10.2017 um 14:26:29
 
Ich habe mich um mehrere Stellen innerhalb von DE beworben und habe nichts anerkennen lassen, obwohl ich selber aus den USA komme. Mein Chef war mit meinen amerikanischen Urkunden zufrieden und ich hatte damals viele Vorstellungsgespräche. Habe auch an einer deutschen Universität studiert, ohne meine alte Urkunde anerkennen zu lassen.

Warum hat er sich noch nicht bei der deutschen Botschaft in den USA beraten lassen?
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muffin1104
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 15.11.2017 um 09:52:44
 
Guten Morgen!

entschuldigt bitte die späte Antwort, ich war in den letzten Wochen mit meinem Examen beschäftigt.

Danke euch erstmal für die Antworten!

Also die Pflegeschulen die ich in NRW angerufen habe, wollten alle tatsächlich eine Anerkennung des Zeugnisses. In Niedersachsen sieht das anders aus, da reicht eine einfache Übersetzung ins Deutsche (meine Eltern wohnen in NDS, deswegen wäre das auch noch eine Option, wenn auch nicht die schönste...).

Bei der Bezirksregierung Köln versuche ich seit einer Dreiviertelstunde jemanden ans Telefon zu bekommen, es geht allerdings keiner ran...

Bratkartoffel, wo genau in Deutschland hast du dich denn beworben? Auch in NRW? Die deutsche Botschaft haben wir jetzt noch gar nicht kontaktiert, daran haben wir gar nicht gedacht, weil er den Antrag ja auch hier in der Ausländerbehörde stellen könnte, aber versuchen können wir es natürlich mal...
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muffin1104
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #18 - 15.11.2017 um 09:54:48
 
Aras schrieb am 11.10.2017 um 12:00:07:
Ich habe ja auch geschrieben, dass es grundsätzlich keine Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit ohne vorheriges Visaverfahren erteilt wird. Wenn etwas Grundsätzlich ist, dann gibt es davon Ausnahmen. Alacrity hat ja die Ausnahme verwiesen, § 41 I AufenthV



Ein Freund von mir lässt kamerunische Schulabschlüsse bei der Bezirksregierung Düsseldorf anerkennen, obwohl die Ausländer alle in Kamerun leben und die Übersiedlung und Wohnsitzname noch nicht erfolgt ist. Also bevor du "Scheiß Bürokratie" schreibst solltest du dich erstmal mit der Behörde auch auseinandergesetzt haben.



Das tut mir leid, wenn das so unnett rüber kam mit der Bürokratie, wollte da niemandem auf den Schlips treten. Die Auseinandersetzung versuche ich grade, aber da geht keiner ans Telefon (ja, ich rufe während der Sprechzeiten an). Ich versuchs mal weiter..
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #19 - 15.11.2017 um 10:55:02
 
muffin1104 schrieb am 15.11.2017 um 09:54:48:
Die Auseinandersetzung versuche ich grade, aber da geht keiner ans Telefon (ja, ich rufe während der Sprechzeiten an). Ich versuchs mal weiter.. 

Es wäre wahrscheinlich klüger, während der Sprechzeiten persönlich dort vorzusprechen. Wenn man gerade mit Kunden in Verhandlung ist, nimmt man sicher keine Telefongespräche entgegen.
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muffin1104
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #20 - 15.11.2017 um 12:00:39
 
Saxonicus schrieb am 15.11.2017 um 10:55:02:
Es wäre wahrscheinlich klüger, während der Sprechzeiten persönlich dort vorzusprechen. Wenn man gerade mit Kunden in Verhandlung ist, nimmt man sicher keine Telefongespräche entgegen.


Da steht "Telefonische Sprechzeiten", deswegen bin ich davon ausgegangen, dass ich dort anrufen könnte. Aber das hat sich jetzt eh erledigt, weil ich nämlich endlich durchgekommen bin.

Falls es jemanden interessiert: Es geht wohl auch ohne Wohnsitzmeldung in NRW, solange man konkrete Pläne vorweisen kann, die nette Dame meinte es würde sich beispielsweise eine Einladung der Schule zu einem Vorstellungsgespräch dazu eignen. Als ich ihr sagt, dass er so weit ohne Anerkennung gar nicht kommt (habe mit der Schule telefoniert), meinte sie dass sie wohl sonst eine Vorabeinschätzung erstellen könnte, ich sollte ihr mal alle Unterlagen per Email zukommen lassen.

Würde in der Email jetzt erwähnen welche Schulen er sich ausgesucht hat und dass er grade Deutsch lernt und zu welchem Zeitpunkt er genau plant, die Ausbildung anzufangen und wann er herfliegen möchte. Meint ihr das reicht? Habt ihr noch andere Vorschläge wie er seine konkreten Pläne darlegen könnte? Wir wollen nur auf Nummer sicher gehen Smiley
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HeFi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #21 - 15.11.2017 um 12:18:18
 
muffin1104 schrieb am 10.10.2017 um 20:10:18:
und in NRW gemeldet sein muss, damit die Bezirksregierung eine Anerkennung durchführt...

NEIN, das ist mMn falsch,
für die Anerkennung ausländischer schulischer oder beruflicher Abschlüsse ist keine Meldung, keine AE und keine Anwesendheit in D erforderlich,
das macht man zweckmäßigerweise VOR einer Einreise vom Ausland aus, zB bei der
ZAB https://www.kmk.org/themen/anerkennung-auslaendischer-abschluesse.html
Zitat:
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist die zentrale Stelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen in Deutschland. Hierzu gehören schulische und berufliche sowie Hochschulqualifikationen...

oder https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/
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Seoman305
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Antwort #22 - 16.11.2017 um 10:54:51
 
Anerkennung NRW: Die Bezirksregierung Köln ist da aus eigener Erfahrung gut und kompetent, hatte dienstlich einige Male das Vergnügen.

Ansonsten noch ein Hinweis: Je nachdem wo die TS wohnt, es gibt in NRW in einigen Kommunen/Kreisen "Anerkennungsbegleiter" = Ehrenamtler die bei der Anerkennungsproblematik weiterhelfen.
Und seid sicher, die Anerkennung von US-High School Diploma mit Zielrichtung "Pflege"  ist relativ einfach.
(Versuchs mal mit altem UdSSR -Abschluss in Kunstpädagogik)
Und ja, ihr werdet einen Schulabschluss nachweisen müssen da dies Voraussetzung zur Ausbildung ist (Hauptschule, Realschule, was auch immer)
Extra-Frage? in welchem medizinischem Bereich arbeitet er denn, Krankenhaus? Evtl. käme ja auch Krankenpfleger o.ä. in Frage als Sicherheit) Ich würde mich aber auf Altenpfleger konzentrieren da dort die Perspektive am besten ist.
Außerdem der Hinweis auf die einjährige Ausbildung als "Altenpflegehelfer" z.b. wenn das mit examiniertem Altenpfleger nicht passt (Sprachniveau z.B.) Ob das allerdings für eine AE zur Ausbildung reicht, bin ich ruhig.

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Die Grenzen meiner Sprache(n) bedeuten die Grenze(n) meiner Welt [i]nach Ludwig Wittgenstein[i]
 
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