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Freund aus USA will Ausbildung in D beginnen, Zeugnisanerkennung in NRW und andere Fragen (Gelesen: 7.272 mal)
muffin1104
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Freund aus USA will Ausbildung in D beginnen, Zeugnisanerkennung in NRW und andere Fragen
18.12.2016 um 14:09:04
 
Hallo ihr Lieben,

ich bin neu in diesem Forum und hoffe, dass ihr mir mit meinem Problem helfen könnt.

Ich bin deutsche Staatsangehörige, 24 Jahre alt und studiere derzeit in NRW. Mein Freund ist US-Amerikaner, 25 Jahre alt und lebt auch noch in den USA, er arbeitet dort im medizinischen Bereich (aber ohne Hochschulabschluss/Berufsausbildung). Nun möchte er gerne zu mir nach Deutschland ziehen und zwar mit einem Visum zum Zwecke der Ausbildung. Soweit ich das verstanden habe, wäre dabei folgender Prozess notwendig:
Er lässt sein High School Diploma hier in Deutschland anerkennen, bewirbt sich dann auf eine Ausbildungsstelle, sobald er diese Zusage hat, kann er sich bei der deutschen Botschaft in den USA für ein Visum zum Zwecke der Ausbildung bewerben. An entsprechende Sprachkenntnisse und Unterhalt usw haben wir natürlich schon gedacht. Das Hauptproblem liegt nämlich woanders:

Laut der Zeugnisanerkennungsstelle in NRW (Bezirksregierung Köln) muss der Antragsteller eine Aufenthaltserlaubnis nachweisen und seinen festen Wohnsitz in Köln haben. Mein Freund wohnt allerdings noch in den USA und wird auch keine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, solange er das Zeugnis nicht anerkannt bekommt, sich bei der Berufsschule bewirbt und ein Visum ausgestellt bekommt. Wie genau können wir denn jetzt vorgehen? Ich habe schon ein ähnliches Thema hier im Forum gesehen, allerdings aus dem Jahre 2008, ich hoffe, dass sich seitdem etwas zum positiven geändert hat. Ich habe an einige Ideen gedacht:

1) Auf einer Website habe ich gelesen, dass das Ministerium für Schule und Weiterbildung in NRW 2015 klar gestellt hat, dass eine Anerkennung unabhängig vom Aufenthaltsstatus des Antragstellers zu erfolgen hat. Auf der Homepage des Ministeriums selber habe ich allerdings nichts finden können. Weiß jemand ob das stimmt? Und wenn ja, wie verhalte ich mich dann gegenüber der Bezirksregierung?

2) Wäre es möglich, die Anerkennung in einem anderen Bundesland durchzuführen (bspw. Bayern) und diese Bescheinigung dann bei der Bewerbung für die Ausbildungsstelle in Köln einzureichen? Ist das erlaubt, oder wird das dann nicht anerkannt? Kommt es auf die jeweilige Berufsschule an?

3) Wenn das alles nicht hilft, kann die deutsche Botschaft helfen? Ich weiß, dass die Anerkennung von Schulzeugnissen Ländersache ist, aber gibt es vielleicht eine Möglichkeit für im Ausland ansässige Ausländer, das ganze bei der jeweiligen Botschaft einzureichen?

Wenn das alles nicht hilft, welche Möglichkeiten stehen uns sonst noch offen? Eine Klage wäre wirklich kein schöner Weg, insbesondere weil uns dafür das Geld fehlt. Ein Umzug in ein anderes Bundesland käme für mich nicht in Frage, und meinen Freund würde ich allein aus finanziellen Gründen nicht alleine in einem anderen Bundesland wohnen lassen wollen. An eine Hochzeit haben wir auch schon gedacht, aber mir fehlen leider die finanziellen Mittel für den Unterhalt eines gemeinsamen Haushaltes und der Wohnraum.

Abgesehen davon hätte ich noch einige andere Fragen:

1) Die deutsche Botschaft sieht vor, dass man genügen finanzielle Mittel hat, seinen Lebensunterhalt selber zu bestreiten, der Nachweis muss beim Antrag für das Visum vorliegen. Die Rede ist dort von monatlich 720 Euro oder 8.640 Euro jährlich. Er bekäme bei einer Ausbildung etwas mehr als 1.000 Euro Brutto monatlich, würde das als monatliches Einkommen reichen? Oder muss er den jährlichen Betrag auf einmal vorweisen können? Und das jedes Jahr oder nur einmal?

2) Bei einer Bewerbung um die Ausbildungsstelle muss ja das Jobcenter eine Zusage erteilen, damit sicher gegangen werden kann, dass kein deutscher oder EU Ausländer für die gleiche Stelle zur Verfügung steht. Wie genau läuft der Prozess ab? Muss mein Freund das selber beantragen, oder macht die Ausbildungsstätte das von sich aus? Oder die Botschaft?

3) Hat vielleicht jemand von euch Erfahrung mit der Bewerbung um eine Ausbildungsstelle zum Krankenpfleger bei Ausländern, sind die Chancen da hoch, reinzukommen? Wie wichtig sind Noten? Mein Freund hat bereits Erfahrung im medizinischen Bereich, hat in Krankenhäusern und bei der Blutspende gearbeitet, insgesamt 5 Jahre Arbeitserfahrung. Wäre so etwas hilfreich oder eher hinderlich?

So viele Fragen, ich hoffe dass mir jemand einige Antworten liefern kann. Insbesondere weil ich an einer Uni studiere und mich leider mit Ausbildungen gar nicht auskenne. Vielen Dank schonmal!
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muffin1104
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #1 - 18.12.2016 um 14:22:24
 
Mir ist noch eine weitere Frage eingefallen:

Beim Visumsantrag muss ja auch ein Nachweis über eine Krankenversicherung vorliegen. Kann man diese für Deutschland bei den gesetzlichen Krankenversicherungen abschließen ohne einen festen Wohnsitz in D zu haben? Wenn nicht, wie löst man das Problem, da die Versicherung ja vorliegen muss, wenn man den Antrag stellt, also noch im Ausland lebt? Akzeptiert die Botschaft auch Auslandskrankenversicherungen, z.B. für Touristen?
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reinhard
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Antwort #2 - 18.12.2016 um 14:45:46
 
Du hast einen Punkt übersehen:

US-Amerikaner sind privilegiert. Sie können visumfrei einreisen, hier alles innerhalb der "freien" 90 Tage regeln und hier die Aufenthaltserlaubnis beantragen, ohne ein Visum zu benötigen.

Aber ihm sollte klar sein, dass es nicht einfach ist. Er braucht Geld, um ohne öffentliche Hilfe (auf die er keinen Anspruch hat) leben zu können, es gibt auch KV-Pflicht.

Für die Anerkennung sollte er sich am besten an eine Erstberatung wenden: www.anerkennung-in-deutschland.de
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Aras
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Antwort #3 - 18.12.2016 um 15:00:50
 
Eine Ausbildung im Bereich der Krankenpflege  ist durchaus möglich. Die Zuständigkeit der BZReg Köln kann sich aus dem Bewerben bei einem Krankenhaus im Bereich der BZReg Köln Begründet werden, also entsprechendes auch nachweisen.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Obst88
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Antwort #4 - 18.12.2016 um 15:07:58
 
muffin1104 schrieb am 18.12.2016 um 14:09:04:
An eine Hochzeit haben wir auch schon gedacht, aber mir fehlen leider die finanziellen Mittel für den Unterhalt eines gemeinsamen Haushaltes und der Wohnraum.


Die bräuchtest du dann ja auch nicht. Er könnte einreisen, ihr heiratet in Dänemark um am nächsten Tag könnte er zum Amt gehen und Wohngeld, Hartz 4 oder was auch immer beantragen.
Du müsstest dich dann nur im Studententarif der gesetzlichen Krankenversicherung versichern und er könnte als Familienangehöriger kostenfrei mit rein.
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muffin1104
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 18.12.2016 um 16:54:13
 
Danke für eure Antworten!

reinhard schrieb am 18.12.2016 um 14:45:46:
u hast einen Punkt übersehen:

US-Amerikaner sind privilegiert. Sie können visumfrei einreisen, hier alles innerhalb der "freien" 90 Tage regeln und hier die Aufenthaltserlaubnis beantragen, ohne ein Visum zu benötigen.


Aber das ändert ja nichts an der Tatsache, dass er eine Aufenthaltsgenehmigung nur dann erteilt bekommt, wenn er eine Zusage für eine Ausbildungsstelle hat. Diese bekommt er nur dann, wenn er sein anerkanntes Zeugnis einreicht. Die Anerkennung wird ihm ja aber verweigert, weil er hier keinen festen Wohnsitz hat...


Obst88 schrieb am 18.12.2016 um 15:07:58:
Die bräuchtest du dann ja auch nicht. Er könnte einreisen, ihr heiratet in Dänemark um am nächsten Tag könnte er zum Amt gehen und Wohngeld, Hartz 4 oder was auch immer beantragen.
Du müsstest dich dann nur im Studententarif der gesetzlichen Krankenversicherung versichern und er könnte als Familienangehöriger kostenfrei mit rein.


Aber mein Freund muss für eine Eheschließung in Dänemark doch auch eine Aufenthaltsbescheinigung nachweisen, zumindest steht das auf einer Infoseite zu "Heiraten in Dänemark", die hier im Forum verlinkt ist. Oder ist die Info falsch?
Und verstehe ich das richtig, dass ich dann beim Familiennachzug kein entsprechendes Einkommen und Wohnraum nachweisen muss? Wir legen also nur die Heiratsurkunde und evt. Legalisierung vor?
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Aras
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Antwort #6 - 18.12.2016 um 17:06:26
 
Beim Antrag auf Anerkennung muss angegeben zu welchem Zweck die Anerkennung erfolgen soll. Also Z.B. "Krankenpflege Ausbildung in KKH Köln"
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Antwort #7 - 18.12.2016 um 17:13:47
 
Aras schrieb am 18.12.2016 um 17:06:26:
Beim Antrag auf Anerkennung muss angegeben zu welchem Zweck die Anerkennung erfolgen soll. Also Z.B. "Krankenpflege Ausbildung in KKH Köln"


Danke dir, Aras! Das bedeutet, wenn er den Antrag zur Bezirksregierung abschickt, dann wird über die fehlende Aufenthaltsgenehmigung hinweg gesehen, wenn er angibt, dass er sich in Köln bewerben möchte? Reicht denn da die bloße Behauptung aus, oder muss er noch echte Nachweise bringen? Wenn letzteres, wie genau kann das denn erfolgen?
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Antwort #8 - 18.12.2016 um 17:29:09
 
E-mail des Ausbildungsträgers oder der Pflegefachschule, welche die Anerkennung fordert
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Antwort #9 - 19.12.2016 um 06:28:18
 
Für eine Heirat in Dänemark muss man sich legal in Dänemark aufhalten. Das kann beispielsweise auch mit einem Touristenvisum sein. Man benötigt dafür keine AE.
Du kannst dich direkt bei den Standesämtern in Dänemark informieren. Beispielsweise hier: http://toender.dk/burger/heiraten/heiraten?language=de
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Antwort #10 - 19.12.2016 um 07:57:03
 
muffin1104 schrieb am 18.12.2016 um 16:54:13:
Aber mein Freund muss für eine Eheschließung in Dänemark doch auch eine Aufenthaltsbescheinigung nachweisen, zumindest steht das auf einer Infoseite zu "Heiraten in Dänemark", die hier im Forum verlinkt ist. Oder ist die Info falsch?


Wie schon von namaskaram geschrieben, für eine Heirat in Dänemark kann er ganz normal als Tourist einreisen. In den 90 Tagen in denen er sich hier legal aufhalten darf könnt ihr dort Heiraten. Er braucht halt eine Ledigkeitsbescheinigung, am besten aus den Staaten mitbringen.

muffin1104 schrieb am 18.12.2016 um 16:54:13:
Und verstehe ich das richtig, dass ich dann beim Familiennachzug kein entsprechendes Einkommen und Wohnraum nachweisen muss? Wir legen also nur die Heiratsurkunde und evt. Legalisierung vor?


Richtig.

Ich kann Kopenhagen für die Heirat empfehlen https://idocph.kk.dk/node/1647 Alles sehr unkompliziert gelaufen.
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muffin1104
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Antwort #11 - 20.12.2016 um 12:54:53
 
Vielen Dank euch allen für Eure Antworten!
Eine Hochzeit wäre natürlich nur die letzte Möglichkeit, wir würden es zunächst einmal mit dem Visum und der Bezirksregierung Köln versuchen!
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Antwort #12 - 10.10.2017 um 20:10:18
 
Ich würde mich gerne mal hier einhaken wenn das geht. Ich hatte meine Frage vor einiger Zeit hier schonmal hier im Forum gestellt, aber nicht sooo viele Antworten bekommen und bin leider immer noch etwas verwirrt. Mein Freund ist US Amerikaner und möchte in Deutschland eine Ausbildung zum Krankenpfleger machen.

Aras schrieb am 20.08.2017 um 15:38:15:
Wird so nicht klappen.

Er darf grundsätzlich keine Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit ohne vorheriges Visaverfahren beantragen. Bzw. Beantragen schon, kann es aber nicht erhalten. 


Heißt das, mein Freund dürfte auch nicht erstmal für 90 Tage her und innerhalb dieser Zeit bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke der Ausbildung stellen? Bin leider etwas verwirrt...

Und wo ich schonmal frage: Wie sieht das mit Zeugnisanerkennung aus (High School Zeugnis), habe gelesen dass man in NRW dafür eine Aufenthaltserlaubnis braucht und in NRW gemeldet sein muss, damit die Bezirksregierung eine Anerkennung durchführt... Jemand schonmal Erfahrungen damit gesammelt? Mir wurde hier im Forum schon gesagt, ich kann ein berechtigtes Interesse vorweisen, nämlich dass er eine Ausbildung machen möchte, aber klappt das wirklich damit? Habe ehrlich geasagt ein bisschen Angst dass unser Plan nicht so ganz aufgeht... Scheiß Bürokratie  grübeln
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Antwort #13 - 10.10.2017 um 23:21:43
 
muffin1104 schrieb am 10.10.2017 um 20:10:18:
Ich würde mich gerne mal hier einhaken wenn das geht. Ich hatte meine Frage vor einiger Zeit hier schonmal hier im Forum gestellt, aber nicht sooo viele Antworten bekommen und bin leider immer noch etwas verwirrt. Mein Freund ist US Amerikaner und möchte in Deutschland eine Ausbildung zum Krankenpfleger machen.


Heißt das, mein Freund dürfte auch nicht erstmal für 90 Tage her und innerhalb dieser Zeit bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke der Ausbildung stellen? Bin leider etwas verwirrt...

Und wo ich schonmal frage: Wie sieht das mit Zeugnisanerkennung aus (High School Zeugnis), habe gelesen dass man in NRW dafür eine Aufenthaltserlaubnis braucht und in NRW gemeldet sein muss, damit die Bezirksregierung eine Anerkennung durchführt... Jemand schonmal Erfahrungen damit gesammelt? Mir wurde hier im Forum schon gesagt, ich kann ein berechtigtes Interesse vorweisen, nämlich dass er eine Ausbildung machen möchte, aber klappt das wirklich damit? Habe ehrlich geasagt ein bisschen Angst dass unser Plan nicht so ganz aufgeht... Scheiß Bürokratie  grübeln

Er kann einreisen und die AE hier beantragen, denn für US-Bürger gilt § 41 Abs. 1 AufenthV, in dem die Einschränkungen aus Abs.2 fehlen.

Wegen der Anerkennung ruft doch einfach bei der zuständigen Behörde an und fragt nach.
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Antwort #14 - 11.10.2017 um 12:00:07
 
muffin1104 schrieb am 10.10.2017 um 20:10:18:
Heißt das, mein Freund dürfte auch nicht erstmal für 90 Tage her und innerhalb dieser Zeit bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke der Ausbildung stellen? Bin leider etwas verwirrt...


Ich habe ja auch geschrieben, dass es grundsätzlich keine Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit ohne vorheriges Visaverfahren erteilt wird. Wenn etwas Grundsätzlich ist, dann gibt es davon Ausnahmen. Alacrity hat ja die Ausnahme verwiesen, § 41 I AufenthV


muffin1104 schrieb am 10.10.2017 um 20:10:18:
Und wo ich schonmal frage: Wie sieht das mit Zeugnisanerkennung aus (High School Zeugnis), habe gelesen dass man in NRW dafür eine Aufenthaltserlaubnis braucht und in NRW gemeldet sein muss, damit die Bezirksregierung eine Anerkennung durchführt... Jemand schonmal Erfahrungen damit gesammelt? Mir wurde hier im Forum schon gesagt, ich kann ein berechtigtes Interesse vorweisen, nämlich dass er eine Ausbildung machen möchte, aber klappt das wirklich damit? Habe ehrlich geasagt ein bisschen Angst dass unser Plan nicht so ganz aufgeht... Scheiß Bürokratie  


Ein Freund von mir lässt kamerunische Schulabschlüsse bei der Bezirksregierung Düsseldorf anerkennen, obwohl die Ausländer alle in Kamerun leben und die Übersiedlung und Wohnsitzname noch nicht erfolgt ist. Also bevor du "Scheiß Bürokratie" schreibst solltest du dich erstmal mit der Behörde auch auseinandergesetzt haben.
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