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"Vorgehen" bei Interview/Motivationsschreiben für Studentenvisum (Stichworte: Rückkehrbereitschaft/Studienzweck) (Gelesen: 1.744 mal)
oisteve
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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17.12.2016 um 19:02:47
 
Hallo liebes Forum,

ich möchte mich hier einmal für meine Freundin erkundigen, die im Januar ein Studenten- bzw. Studienbewerbervisum beantragen wird.

Erst einmal ein paar "hard facts" zu meiner Freundin:
- 25 Jahre alt
- türkische Staatsbürgerin, auch dort geboren und aufgewachsen
- sie hat seit Februar 2016 ein abgeschlossenes Bachelor-Studium in BWL auf Deutsch an der Marmara Universität in Istanbul mit Schwerpunkt  Marketing (das gesamte Studium bzw. gut 90% des Studiums waren in deutscher Sprache) und war unter den besten 25% des Abschlussjahres 2016
- 2 Semester ERASMUS-Studium an der Universität Bremen, während dem wir uns auch kennengelernt haben (selbstverständlich mit bewilligtem Visum)
- Siebenmonatiges Praktikum im Bereich Marktforschung/Marketing ebenfalls in Bremen (selbstverständlich mit bewilligtem Visum)
- mehrere soziale Projekte in Deutschland und auch Sprachunterricht (vermutlich ebenfalls mit Visum. Vermutlich, weil sie wegen ihrer Eltern (beides Lehrer) bis letztes Jahr einen grünen Spezial-Passport hatte, der sie zur visumfreien Einreise bis 90 Tage berechtigt hat)
- Sprachnachweis Deutsch: TestDAF 17 Punkte (4/5/4/4), die meisten Unis fordern 16 Punkte mit mindestens 4 Punkten pro Teilbereich
- Sprachnachweis Englisch: IELTS academics 6,5

Wir fragen uns jetzt, wie wir bei der Beantragung des Studentenvisums bzw. Studienbewerbervisums vorgehen sollten. ("Bzw.", weil sie bereits 2 Zusagen hat, sich allerdings an noch viel mehr Unis/Hochschulen beworben hat, die auch deutlich besser zu ihrem Profil passen, von denen allerdings noch eine Zusage/Absage aussteht und sich noch nicht festlegen möchte.)

Ich habe jetzt im Internet häufiger gelesen, dass Visa abgelehnt wurden, da an der Studienmotivation/dem Studienzweck, der Rückkehrbereitschaft und auch daran gezweifelt wurde, wie das Studium in die berufliche Planung bzw. generelle Lebensplanung passt. Natürlich erklärt sich an Hand ihres Bachelorabschlusses in BWL auf Deutsch und auch ihrer sonstigen Aktivitäten bereits mehr oder weniger von selbst, wieso sie sich für ein Master-Studium auf Deutsch in Deutschland bewirbt.

Allerdings kommen jetzt noch die Faktoren Liebe (wir sind seit 4 Jahren zusammen) und Rückkehrbereitschaft bzw. berufliche Planung/Lebensplanung hinzu.

Tatsächlich 100% wahrheitsgemäß ist die Situation folgende: Meine Freundin bewirbt sich für ein Masterstudium in Deutschland (ebenfalls Studiengang BWL oder verwandte Fachrichtungen) explizit mit dem Ziel, nach dem Abschluss gutqualifiziert in Deutschland Arbeit zu suchen, da ihre Chance auf einen Job mit einem deutschen Masterabschluss mit Sicherheit höher ist als mit einem türkischen Bachelor. Allerdings möchte sie genau so hier studieren, um, falls sie keine Arbeit finden sollte, in der Türkei einen dort hoch anerkannten Abschluss (alles aus Europa, insbesondere Deutschland, gilt in der Türkei generell als absolute Oberklasse) vorweisen zu können. Es wären quasi "zwei Fliegen mit einer Klappe". Hierzu erst einmal die Frage, ob es in diesem Sinne ein Nachteil wäre, dies direkt so in das Motivationsschreiben zu schreiben. Letzten Endes besteht ja auch die Möglichkeit, nach Abschluss eine 18-monatige AE zur Jobsuche zu beantragen, aus diesem Grund sollte das doch kein Problem sein, oder?

Darüber hinaus frage ich mich auch, welchen Einfluss unsere Beziehung auf die Entscheidung hat oder haben könnte. Wir sind nun mal seit 4 Jahren zusammen und ja, natürlich steht die oben beschriebene Lebensplanung damit in Verbindung. Es ist allerdings nicht so, dass ich mir kein Leben in der Türkei vorstellen könnte. Ich selbst bin zwar Deutscher, habe allerdings ebenfalls ein Jahr in Istanbul gelebt, spreche zumindest so gut Türkisch, dass ich dort nicht ein Wort Englisch sprechen musste, und hätte absolut kein Problem nach ihrem Abschluss mit ihr in die Türkei zu gehen und dort Arbeit zu suchen (habe selbst einen Masterabschluss). Nur weiß all das die Botschaft nicht. Natürlich könnte man meine Existenz ganz einfach verschweigen, allerdings ist hier das "Problem", dass mein Vater eine Verpflichtungserklärung für meine Freundin als Finanzierungsnachweis unterzeichnet hat. Sollte man einfach so tun, als gäbe es mich nicht, steht die Frage im Raum, wer denn dieser 62-jährige Deutsche ohne jegliche Verwandtschaftsbeziehung ist, der sich dazu bereiterklärt, sich gegenüber einer 25-jährigen Türkin zu verpflichten. Aus diesem Grund wäre es mit Sicherheit schlauer, direkt im Interview,insofern nachgefragt wird, zu sagen, dass es sich um den Vater ihres Freundes handelt. Davon abgesehen, sind allerdings sämtliche Universitäten/Hochschulen, an denen sie sich beworben (und bereits Zulassungen erhalten) hat, weeeeit weg von Bremen. Wir wären also lediglich im selben Land, nicht in der selben Stadt, und es ist ja jetzt auch nicht so, dass sie sich plötzlich für ein NC-freies Zweit-Bachelorstudium in Physik an der Uni Bremen beworben hätte, sondern definitiv in Studiengängen, die ihrem bisherigen Werdegang entsprechen.

Ich habe wirklich Angst, dass ihr Visum auf Grund dieser Punkte abgelehnt werden könnte. Allerdings habe ich auch von der Entscheidung des europäischen Gerichthofs vom letzten Jahr gehört, dass die Erteilung eines Studentenvisums eben KEINE Ermessenssache ist. Viel mehr haben Drittstaatler sogar einen Anspruch auf das Studentenvisum, insofern sämtliche formale Anforderungen daran erfüllt sind. Da ihr Bachelorabschluss, ihr Deutschnachweis, der Finanzierungsnachweis in Form der VE, Krankenversicherungsschutz und sogar bereits unbedingte Zulassungen von zwei Hochschulen vorliegen, sind diese Anforderungen definitiv erfüllt und wir müssten demnach ja eigentlich nichts zu befürchten haben?

Ich hoffe, jemand kann uns Tipps zu unserer Situation geben  Smiley Vielen Dank schon mal und schöne Feiertage!

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« Zuletzt geändert: 17.12.2016 um 19:17:29 von oisteve »  
 
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blubb


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Antwort #1 - 18.12.2016 um 00:46:34
 
oisteve schrieb am 17.12.2016 um 19:02:47:
insofern sämtliche formale Anforderungen daran erfüllt sind. Da ihr Bachelorabschluss, ihr Deutschnachweis, der Finanzierungsnachweis in Form der VE, Krankenversicherungsschutz und sogar bereits unbedingte Zulassungen von zwei Hochschulen vorliegen, sind diese Anforderungen definitiv erfüllt und wir müssten demnach ja eigentlich nichts zu befürchten haben?

Ich hoffe, jemand kann uns Tipps zu unserer Situation gebenSmiley Vielen Dank schon mal und schöne Feiertage!


Hallo,

Ihr benötigt m.E. keinerlei Tipps.
Sie erfüllt die Voraussetzungen der Studentenrichtlinie.
Der EuGH hat festgelegt, dass nur die abschließenden Anforderungen der Studentenrichtlinie für die Visumerteilung heranzuziehen sind.

Eine Versagung käme m.E. daher nur in Frage, wenn unterstellt werden kann, dass das Studienvisum tatsächlich nicht zum Zweck des Studiums beantragt wird, sondern nur als Vorwand zur Einreise / Aufenthalt aus anderen Gründen dient.
Das ist bei dem akademischen Werdegang Deiner Freundin meiner unmaßgeblichen Meinung nach wahrhaftig nicht anzunehmen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Studentin eine Liebesbeziehung zu einem deutschen Kommilitonen pflegt.

Die von Dir vorgebrachten Gründe als Gegenstand des Motivationsschreibens sind m.E. nachvollziehbar und nicht schädlich.

Fazit: Ich sehe exakt 0 Anlass, an der Vergabe des Visums zweifeln. Und Ihr solltet Euch auch nicht im Vorhinein verrückt machen.
Das sind meine 2 Cents dazu, sollte jemand das anders bewerten, wird hier sicher noch geschrieben werden.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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reinhard
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Antwort #2 - 18.12.2016 um 12:14:23
 
Und:

Bei einem beabsichtigten Masterstudium geht es nicht um eine anschließende Rückkehrabsicht, wie bei einem Besuchsvisum. Da geht es tatsächlich nur darum, ob sie wirklich genau das genau dort (oder an einer anderen Uni) "ernsthaft" studieren will.
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Antwort #3 - 21.12.2016 um 15:05:46
 
Vielen Dank schon mal für die Antworten, das beruhigt uns sehr, da sie definitiv ernsthaft studieren will. Smiley Ich habe jetzt aber noch eine generelle Fragen bezüglich der Art des zu beantragenden Visums:

Es sieht aktuell so aus, dass meine Freundin, wie bereits erläutert, schon mehrere Zulassungen erhalten hat. Generell hat sie sich schon für eine Hochschule A entschieden, an der sie definitiv studieren möchte. ABER: Es steht noch das Ergebnis von einer weiteren Hochschule B aus, deren Studiengang auch wirklich sehr international ausgerichtet ist und auch vom generellen Profil besser zu ihr passt. Sie würde also im Falle einer Zusage Hochschule B gegenüber Hochschule A vorziehen. Wir haben bereits eine e-Mail der Hochschule B erhalten, dass ihre Bewerbung prinzipiell gut aussieht, die verbindlichen Zulassungen/Ablehnungen leider aber erst im Februar verschickt werden können, da es sich um ein NC-Studiengang handelt.

Jetzt besteht das Problem, dass die Vorlesungen an Hochschule A bereits Anfang März beginnen und sich meine Freundin absolut nicht erlauben kann, auf eine Zulassung der anderen Hochschule zu warten, sondern dementsprechend bereits spätestens Anfang/Mitte Januar das Visum beantragen muss.

Am liebsten würde meine Freundin direkt ein Studentenvisum für HS A anstelle eines Studienbewerbervisums beantragen.
Sie ist sich aber unsicher, ob ein Hochschulortwechsel so problemlos bzw. wirklich SICHER möglich ist, sollte sie doch eine Zusage von Hochschule B erhalten. Soweit ich es richtig verstanden habe, ist ein Hochschul-/Studiengangwechsel in den ersten 18 Monaten problemlos möglich. Im Falle meiner Freundin würde ja sogar noch dazu kommen, dass der Wechsel sogar zum selben Semester erfolgen würde, sodaß eine Verlängerung des Studienaufenthalts definitiv ausgeschlossen ist (bzw. er würde sich um ein Semester verlängern, da der Studiengang an HS B vier und der Studiengang an HS A drei Semester hat, aber ich denke, das sollte tolerierbar sein).

Kann sie sich bei der ABH an Hochschulstandort A im Falle eine Zulassung an HS B melden und einen Wechsel der Hochschule beantragen oder sollte sie sich doch für ein Studienbewerbervisum bewerben?
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reinhard
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Antwort #4 - 21.12.2016 um 16:12:38
 
Sie kann das Visum für A beantragen, kommen und ggf. umziehen. Wenn sie an der Uni B anfängt, wird die Ausländerakte von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde automatisch weitergegeben. Die Zusage etc. bleibt bestehen.
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Antwort #5 - 10.02.2017 um 11:54:31
 
Soooo, meine Freundin hat ihr Studentenvisum völlig problemlos erhalten und tatsächlich eine Zulassung der Wunschhochschule bekommen  Smiley Ich habe auch mit der Ausländerbehörde am anderen Hochschulstandort telefoniert und die haben mir auch noch einmal bestätigt, dass es exakt so abläuft, wie von reinhard beschrieben Smiley Noch einmal Danke dafür!

Jetzt hat mich allerdings etwas anderes gestern Abend um den Schlaf gebracht und ich konnte auch im Internet nicht wirklich etwas eindeutiges finden. Ich weiß auch gar nicht mehr, ob das hier in den Bereich gehört. Falls nicht, bitte einfach verschieben! Und zwar frage ich mich gerade, ob es irgendwie eine Art gesonderte "Ausländermeldepflicht" ab Einreise gibt.

Die Situation ist nämlich jetzt folgende: Das Visum meiner Freundin gilt ab dem 20.02., in der Annahme, dass sie an der Hochschule ihr Studium beginnt, mit deren Zulassung sie sich für ihr Visum beworben hat. Dort wäre der Semesterbeginn der 01.03. An der anderen Hochschule beginnen die Vorlesungen und das Semester erst im April. Jetzt überlegt meine Freundin, bereits um den 15. März rum nach Deutschland zu kommen, um erstmal in Ruhe "anzukommen" und die ganze Orga (Immatrikulation, Wohnheimvertrag unterschreiben, Versicherung etc.) erledigen zu können.

Ihr Wohnheimplatz wäre ab dem 01.04., sprich sie würde logischerweise diese Zeit vom 15.03. bis zum 01.04. bei uns in Bremen bleiben und wir würden gegebenenfalls dann für die Immatrikulation etc. eins, zwei Tage nach Aachen fahren.

Jetzt zu meiner Frage: Muss dieser Aufenthalt in Bremen bereits gemeldet werden? Anders formuliert: Gilt die 14-tägige Meldepflicht ab Wohnungsbezug in Aachen (01.04.) oder quasi ab Einreisestempel? Irgendwie macht es für mich wenig Sinn, dass sie sich in Bremen richtig mit Meldebescheinigung anmeldet, um sich danach 2 Wochen später in Aachen anzumelden.

Sollte es tatsächlich so sein, würden wir dann nämlich eher das Ticket doch später buchen, um sie direkt in Aachen anzumelden.

Vielen Dank schon mal! Smiley

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