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Falsche Identität ohne Schuld, nun heiraten? (Gelesen: 7.175 mal)
T.P.2013
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blubb


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Antwort #30 - 18.01.2017 um 20:05:16
 
mikkaelneu schrieb am 18.01.2017 um 19:19:01:
Lieber T.P.2013,

es kann sein das ich da was verwechselt habe. Erinnerungslücken.


Dann vergewissere Dich bitte, bevor Du etwas schreibst. Oder lies den Thread durch, bevor Du antwortest.

Zitat:
Deutsche AV stellt Reisedokmente für Personen aus, die keinen Pass haben?


Ja. Für Deutsche, u.U. auch Reisedokumente für in DEU lebende Ausländer eines dritten Staates, die sich im Bereich der betreffenden AV aufhalten. Bei gesicherter Identität.
Ist hier alles nicht zutreffend.

Zitat:
Ich glaub, da gab es mal einen Fall, wo jemand aus seinem Heimatland fliehen musste. Die AV hat dann einen deutschen Pass ausgestellt. Oder ich hab das im Kino gesehen.(Agententhriller?)


Nicht ausgeschlossen. Aber wenn, sicherlich nicht aus eigener Machtvollkommenheit, sondern auf Weisung. Und weil es dringend erforderlich gewesen sein würde, um eine unmittelbar drohende erhebliche Gefahr für den Betreffenden abzuwehren.
Ist hier alles nicht zutreffend.

Zitat:
Wer ist Dieter Nuhr? Mitglied im Forum? Politiker? Kölner?


Lebensberatung, trotzdem: Google mal und nimm Dir seinen populärsten "Spruch" zu Herzen. Versuch ich auch überwiegend erfolgreich. Schaffst Du auch.

Zitat:
Meine Ehefrau ist auch Filipina. ... Die AV in Manila hat Gnade vor Recht ergehen lassen, und hat gesagt, passt.


Ja. Bei der Bewertung der Anerkennungsfähigkeit vorgelegter PHIL-Dokumente zum Zwecke der Visumerteilung. Warum auch nicht.
Hier liegt ein völlig anderer Ausgangssachverhalt vor.
Lies den Thread.

Zusammenfassend: Es gibt für die PHIL-Staatsangehörige, deren Fall in diesem Thread geschildert wird, nicht die von Dir genannte Möglichkeit der Ausstellung eines deutschen Passes oder auch nur die Möglichkeit der Anerkennung der gefälschten PHIL-Dokumente in anderer Hinsicht durch den DEU Botschafter auf den Philippinen par Ordre de Mufti. Keine Chance.

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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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mikkaelneu
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Antwort #31 - 18.01.2017 um 20:32:28
 
Hallo T.P.2013,

ich hab den Thread gelesen. Deutsche Botschaften stellen Reisedokumente für Ausländer aus. Fakt!

Zitat:
unmittelbar drohende erhebliche Gefahr


Ja, Verlust aller erworbenen Diplome usw.

2001 wurde meiner Freundin ein Visum, von dem Stellvertrer des  Botschafters, in den Pass geklebt, ohne Antrag.

Botschafter haben schon ein bisschen Power.

mickie







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Aras
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Antwort #32 - 18.01.2017 um 20:53:10
 
Ja, Botschafter reißen das Dienstsiegel hoch und schreien: "I've got the Power"

Mal im Ernst:
Was soll diese obskure Beratung?
Es gibt wie TP2013 schrieb keine ordre mufti Mögllichkeit. Und das auch noch deinerseits  Gegenteilig zu propagieren ist mE nur eine Provokation deinerseits


Erworbene Diplome als Rechtsverlust... Ja klar....
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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deerhunter
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Antwort #33 - 18.01.2017 um 21:35:16
 
@ mikkaelneu

Kannst du dich bitte aus meinem Faden heraushalten...deinen Unsinn kann man ja nicht lesen...da rollen sich die Fussnägel auf. Habe dich schon mehrfach gemeldet und hoffe, das dir hier jemand Einhalt gebietet!

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grisu1000
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Antwort #34 - 19.01.2017 um 05:47:30
 
deerhunter schrieb am 18.01.2017 um 16:52:23:
Das ist von hier scheinbar nicht so simpel...ein Bekannter will jetzt versuchen, dass in die Wege zu leiten auf den Phills. Sie will, aus bekannten Gründen, lieber nicht dorthin reisen!


Der Bekannte soll sich hüten wieder etwas auf dem einfachen Weg zu machen. Die Änderungen müssen der Nachforschung durch einen Vertrauensawalt standhalten. Jetzt noch ein 3. Urkunde beizubrigen würde die Sache verkomplizieren. Und manche Urkundenbeamten in den Phillipinen tendieren aber zu dem einfachen Weg einfach eine neue Urkunde auszustellen.

Ohne einen versierten phillipinischen Anwalt, der sich im Personenstandsrecht dort auskennt geht IMHO nix. Die Idee zumindest eine offzielle Namensänderung nachträglich zu machen wäre IMHO eine. Bleibt das Problem des falschen Geburtsdatums. Für die Fehler Ihrer Mutter wird die Frau nicht haften müssen, bei Eheschließung den falschen Namen und Geburtsdatum anzugeben ist aber dann trotzdem eine Straftat. Sie weiß, das es falsche Daten sind.

Bei Einbürgerung müsste man IHMO die Sache direkt auf den Tisch bringen und das nicht die EBH rausfinden lassen. Ggf. wäre von vornherein ein Anwalt hinzuzuziehen.
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Antwort #35 - 19.01.2017 um 11:29:29
 
deerhunter schrieb am 18.01.2017 um 16:52:23:
ein Bekannter will jetzt versuchen, dass in die Wege zu leiten auf den Phills. Sie will, aus bekannten Gründen, lieber nicht dorthin reisen!


Sie (oder er) hat doch immer noch einen von der philipp. Botschaft amtlich ausgestellten Pass. Ich sehe da nicht, warum dies zur Schwierigkeiten bei Ein-Ausreise führen soll. Und ich sehe auch nicht den Grund , warum PSA(früher NSO) zum jetzigen Zeitpunkt irgendeine Strafanzeige gestellt haben soll.

(btw. wenn philipp. Behörden jemanden auf dem Kicker haben, brauchen sie keinen Grund -Smiley )

etwas OT:
Im Übrigen ist dieser Vorgang ein schlechtes Beispiel dafür, was  Eltern ihren Kindern antuen können, wenn sie denen falschen Papiere vererben. Sie selber haben höchstwahrscheinlich, nachdem sie vor x Jahren die deutschen Behörden hinters Licht geführt haben, das V-Zeichen gemacht und sich über die "blöden" Behörden lustig gemacht.


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deerhunter
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Antwort #36 - 19.01.2017 um 16:21:25
 
grisu1000 schrieb am 19.01.2017 um 05:47:30:
Der Bekannte soll sich hüten wieder etwas auf dem einfachen Weg zu machen. Die Änderungen müssen der Nachforschung durch einen Vertrauensawalt standhalten


Ich habe meinem Bekannten alles so gesagt, mehr kann ich auch nicht tun! Er soll das mit seiner Freundin klären, oder auch nicht!
grisu1000 schrieb am 19.01.2017 um 05:47:30:
Ohne einen versierten phillipinischen Anwalt, der sich im Personenstandsrecht dort auskennt geht IMHO nix. 


Das Problem welches ich hier sehe ist, dass es schwer wird einen solchen Anwalt von hier zu finden.

hge2001 schrieb am 19.01.2017 um 11:29:29:
Sie (oder er) hat doch immer noch einen von der philipp. Botschaft amtlich ausgestellten Pass. Ich sehe da nicht, warum dies zur Schwierigkeiten bei Ein-Ausreise führen soll. Und ich sehe auch nicht den Grund , warum PSA(früher NSO) zum jetzigen Zeitpunkt irgendeine Strafanzeige gestellt haben soll.


So weit ich das verstanden habe, ich bin nur 3. Person, hat die Dame wohl keine Angst vor den Philippinen aber davor nicht wieder nach Deutschland zu kommen! Neuer Name, neuer Pass...keine NE mehr

hge2001 schrieb am 19.01.2017 um 11:29:29:
Im Übrigen ist dieser Vorgang ein schlechtes Beispiel dafür, wasEltern ihren Kindern antuen können, wenn sie denen falschen Papiere vererben. Sie selber haben höchstwahrscheinlich, nachdem sie vor x Jahren die deutschen Behörden hinters Licht geführt haben, das V-Zeichen gemacht und sich über die "blöden" Behörden lustig gemacht.


Ja vermutlich....deshalb plädiere ich ja auch immer für klare Wege
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