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Falsche Identität ohne Schuld, nun heiraten? (Gelesen: 7.160 mal)
Aras
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Antwort #15 - 17.12.2016 um 18:13:41
 
Also es gibt garkeine Geburtsurkunde mit der zweiten Identität?

Wurde versucht diese zu beschaffen?

Die erste Geburtsurkunde ist erstmal eine fremde Identität. Kann auch sein,  dass die Mutter verwirrt ist. Oder sogar es ein anderes Kind, denn nachregistrierungen werden ja in der Regel auf den 1.1 datiert. Wenn das Kind mit 3 oder 4 Jahren registriert wird, könnte es auch am 30.12 geboren sein.

Das Resultat des Vertrauensanwalts sollte man als Anknüpfungspunkt fürs weitere handeln nutzen.

Oder man geht tatsächlich den Weg und beantragt einen neuen Pass mit der echten Geburtsurkunde. Denn wenn die Geburtsurkunde echt ist und inhaltlich korrekt, dann muss man ja nix bei der anderen Behörde klären. Ggf. Muss die Mutter die Identität der Tochter beglaubigen.

Aber da müsste man das Land kennen und wie es sich dort verhält.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #16 - 17.12.2016 um 18:26:47
 
deerhunter schrieb am 17.12.2016 um 18:12:32:
Die Botschaft hat per email geantwortet, dass sie nicht helfen kann. Dieses müsste vor Ort in dem zuständigen Bezirksgericht geklärt werden. Das Problem ist wohl auch dort einen "vertrauensvollen" Anwalt zu finden, der nicht nur Kohle will! Garnicht einfach von weit weg


Was soll denn gerichtlich geklärt werden?
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Antwort #17 - 17.12.2016 um 18:40:34
 
+69
Aras schrieb am 17.12.2016 um 18:13:41:
Also es gibt garkeine Geburtsurkunde mit der zweiten Identität?


Also ich habe auch nur die genannten Fakten...es gibt scheinbar nur die "echte" GU....die GU mit der scheinbar vor über 20 Jahren ein Pass ausgestellt wurde war entweder ein 2. Registrierung oder ein komplettes 10$ Fake und steht der jungen Dame nicht zur Verfügung...iwir gehen aber von einer 2. Registrierung aus, weil dort sehr üblich! Fakt ist, dass Pass und GU nicht passen!
Aufgrund dieses 1. Passes gab es scheinbar immer neue Pässe durch die Botschaft und auch die NE läuft darauf!

Aras schrieb am 17.12.2016 um 18:13:41:
Oder man geht tatsächlich den Weg und beantragt einen neuen Pass mit der echten Geburtsurkunde

Das war auch meine 1. Idee, geht aber nicht. Die Botschaft weigert sich einen Pass auf eine andere "Identität" auszustellen, da ja eine Registrierung und ein Pass vorliegt!
Einen neuen Pass im Heimatland zu besorgen bringt dann die vorher genannten Probleme!

Aras schrieb am 17.12.2016 um 18:13:41:
Ggf. Muss die Mutter die Identität der Tochter beglaubigen.

Das wird so einfach wohl nicht möglich sein...krankheitsbedingt und dement!

Aras schrieb am 17.12.2016 um 18:13:41:
Aber da müsste man das Land kennen und wie es sich dort verhält


Philippinen

Mal etwas anderes...Mutter war vorher verheiratet, hat dann  "ungültig" ohne Scheidung (Bigamie) einen Deutschen geheiratet und dadurch zusammen mit der Tochter "gesetzeswidrig" ein Visum / AE bekommen. Da kann es heute aber keine Probleme mehr geben, oder? Alles verjährt?

Zitat:
Was soll denn gerichtlich geklärt werden?

Löschung der 2. Registrierung oder Pass auf die 1. Registrierung



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Antwort #18 - 17.12.2016 um 19:11:05
 
Schon versucht ob man die GU hier bestellen kann? https://www.ecensus.com.ph/Secure/Requester.aspx

Bei jeder Vorlage des Passes könnte eine mittelbare Falschbeurkundung vorliegen.
Meines Erachtens fehlt bei der Tochter noch das Wissenselement des Eventualvorsatzes, § 17 Abs 1 S.1 StGB. Und §§ 267 ff. StGB erwähnen jetzt bei grober Durchsicht  nicht, dass die Fahrlässigkeit bestraft werden soll, § 15 StGB. Jetzt ist sie ja bei der Klärung des Sachverhaltes.

Wobei ich mich Frage, wie man ohne GU die Approbation beantragen konnte.

Aber für Philippinen ist hge2001 der Experte
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Antwort #19 - 17.12.2016 um 19:15:40
 
Aras schrieb am 17.12.2016 um 19:11:05:
Schon versucht ob man die GU hier bestellen kann? https://www.ecensus.com.ph/Secure/Requester.aspx


Da bekommt sie ja die, welche sie schon hat Laut lachend

Aras schrieb am 17.12.2016 um 19:11:05:
Wobei ich mich Frage, wie man ohne GU die Approbation beantragen konnte.

Braucht man die dafür? Ich hab keine  Laut lachend Muss ja irgendwie gegangen sein  Durchgedreht

Wie schon angeführt möchte die junge Dame wohl alles tun, um sich "legal" zu machen, denn sie ist absolut unschuldig an dieser Geschichte

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Antwort #20 - 17.12.2016 um 19:21:06
 
Sie könnte ja die GU von ihrer derzeitigen Identität beantragen. Dann wüsste sie ob sie nachregistriert oder ne Fälschung hatte.
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Antwort #21 - 18.12.2016 um 03:10:44
 
Aras schrieb am 17.12.2016 um 19:21:06:
Sie könnte ja die GU von ihrer derzeitigen Identität beantragen. Dann wüsste sie ob sie nachregistriert oder ne Fälschung hatte.

Eben, das ^^^ ist mMn der einzig gangbare Weg,
die Pass + NE-Identität "Maria Gonzales geb. 01.01.1990 in ABC",
die Identität, in der alle ihre Pässe, AE + NE  in der Vergangenheit ausgestellt wurden,
die Identität, mit der sie in den vergangenen 26 Jahren in D gelebt und studiert hat,
die Identität, in der alle ihre Zeugnisse und die Approbation ausgestellt ist,
mit einer GU aus dem Herkunftsland zu unterfüttern bzw. zu beweisen.

deerhunter schrieb am 17.12.2016 um 17:54:23:
Der Pass / NE läuft auf "Maria Gonzales geb. 01.01.1990 in ABC...
die GU auf Maria Esperanza geb. 15.03. 1990 in CBA! 


Die angeblich "wahre" Identität, von der zufällig eine GU vorhanden ist = "GU auf Maria Esperanza geb. 15.03. 1990 in CBA!" ist nichts wert, gehört einer anderen Person und sollte mMn nicht weiter verifiziert werden, weil andernfalls alle Dokumente der letzten 26 Jahre umgeschrieben werden müssten. <--- das kann + wird mMn nicht funktionieren.

Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass 26 Jahre lang von der phil. AV Pässe ausgestellt wurden, ohne dass dazu jemals die passende GU vorgelegen hat, (eher ist zu vermuten, dass diese GU verschlammt wurde).
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« Zuletzt geändert: 18.12.2016 um 03:23:08 von HeFi »  
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Antwort #22 - 18.12.2016 um 11:12:58
 
Ich habe das mal so weiter gegeben....danke für das Input! Ich werde berichten, falls es jemanden interessiert
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Antwort #23 - 18.12.2016 um 14:44:38
 
Der konkrete Einzelfall belegt absolut nichts. Außerdem ist das deutsches Recht uns das andere Phil.  Recht.

Außerdem... Namensänderungen im Rahmen der Entpolonisierung waren Teil der Germanisierungspolitik des Dritten Reiches.
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Antwort #24 - 19.12.2016 um 12:44:07
 
Gerade erst gesehen:

Aras schrieb am 17.12.2016 um 19:21:06:
Sie könnte ja die GU von ihrer derzeitigen Identität beantragen. Dann wüsste sie ob sie nachregistriert oder ne Fälschung hatte. 


Das ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine glatte Fälschung. Die wurde damals schon auf dem vom NSO benutzten Secpa gedruckt. Dann wurden sie noch überbeglaubigt von Malacanag (präsidenten-Palast) und vom DFA  (Aussenministerium). Keine dieser Überbeglaubigungsbehörden hat damals feststellen können, ob eine Fälschung vorliegt. Schon garnicht die deutsche Botschaft. Der einzige Weg wäre gewesen, im lokalen Standesamt nachzuschauen, ob dort die Geb-Urkunde in den Büchern vorkommt.. das hat damals niemand gemacht.


HeFi schrieb am 18.12.2016 um 03:10:44:
Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass 26 Jahre lang von der phil. AV Pässe ausgestellt wurden, ohne dass dazu jemals die passende GU vorgelegen hat, (eher ist zu vermuten, dass diese GU verschlammt wurde).            
     


Ich schon: der erste Pass wird unter Vorlage der Geb-Urkunde ausgestellt.. bei allen Folgeausstellungen reicht nur das Vorzeigen des alten Passes.  (gerade wieder erlebt bei der Neu-Ausstellung des Passes meiner Frau)..

Natürlich könnte man versuchen jetzt auf den Philippinen eine neue Geburtsurkunde mit den jetzt benutzten Daten und Namen offiziell zu registrieren.

Aber dann wird man sich nun fragen, wie sie denn an den jetzigen Pass gekommen ist und schon zig Jahre in D damit leben konnte; denn ohne Geb-Urkunde gab es nie einen (ersten) Pass. Ausserdem müsste sie dann wieder verschweigen, dass es schon eine andere Urkunde gibt .. was auch nicht gerade legal ist.

mE wäre der "gute" Weg die Originalurkunde, der den "richtigen" Namen und Daten enthält, auf den Philippinen über RA und Gericht auf den jetzigen Namen ändern zu lassen. Ob das die Philippinen zulassen, müsste ein Philipp. Rechtsanwalt rausfinden. Die Urkunde müsste dann über das Gericht (RTC) geändert werden.

Falls das nicht möglich ist, sehe ich nur noch die Möglichkeit, dass die deutschen Behörden zb bei der Einbürgerung "Gnade vor Recht" walten lassen. Ob die deutschen Behörden das akzeptieren, weiss ich nicht.

Jetzt mal eine andere Frage:

Die Geburtsurkunde (wenn auch gefälscht) wurden doch damals noch von der deutschen Botschaft legalisiert. Hat sie diese Geb-Urkunde denn nicht mehr?


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« Zuletzt geändert: 19.12.2016 um 12:59:34 von hge2001 »  
 
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Antwort #25 - 19.12.2016 um 22:17:21
 
Habe das alles übermittelt...mal sehen was passiert
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Antwort #26 - 18.01.2017 um 16:52:23
 
hge2001 schrieb am 19.12.2016 um 12:44:07:
Das ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine glatte Fälschung



Habe mal wieder ein Update bekommen...also die GU scheint tatsächlich eine Fälschung zu sein!

hge2001 schrieb am 19.12.2016 um 12:44:07:
mE wäre der "gute" Weg die Originalurkunde, der den "richtigen" Namen und Daten enthält, auf den Philippinen über RA und Gericht auf den jetzigen Namen ändern zu lassen. Ob das die Philippinen zulassen, müsste ein Philipp. Rechtsanwalt rausfinden. Die Urkunde müsste dann über das Gericht (RTC) geändert werden.

Das ist von hier scheinbar nicht so simpel...ein Bekannter will jetzt versuchen, dass in die Wege zu leiten auf den Phills. Sie will, aus bekannten Gründen, lieber nicht dorthin reisen!


hge2001 schrieb am 19.12.2016 um 12:44:07:
Die Geburtsurkunde (wenn auch gefälscht) wurden doch damals noch von der deutschen Botschaft legalisiert. Hat sie diese Geb-Urkunde denn nicht mehr?

Nein, die ist unauffindbar! Es gibt nur eine Kopie, ohne irgendetwas von Legalisierung!
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Antwort #27 - 18.01.2017 um 17:20:04
 
Naja,

ist alles ein bischen verzwickt. Bei meinem Studium der ,,Passgestze,, glaube ich mich zu erinnern, das es ein LEX Botschafter gibt. Der könnte einem deutschen Reisepass mit dem richtigen Namen ausstellen, wenn er dann will.

Da die deutsche AV in Manila jetzt, nach langer Zeit einen richtigen Botschafter hat, könnte man es ja mal versuchen.

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Antwort #28 - 18.01.2017 um 18:27:51
 
mikkaelneu schrieb am 18.01.2017 um 17:20:04:
Bei meinem Studium der ,,Passgestze,, glaube ich mich zu erinnern, das es ein LEX Botschafter gibt. Der könnte einem deutschen Reisepass mit dem richtigen Namen ausstellen, wenn er dann will.


Ich weiß ja nicht, was Du da genau "studiert" hast (und nein, ich will es lieber auch nicht wissen...).

Erstens gibt es kein "LEX Botschafter", sondern Gesetze und Vorschriften, denen sich auch der höchste dt. Repräsentant in einem anderen Staat nicht entziehen kann (Kaiserreich ist perdu seit fast 100 Jahren),

und zweitens gibt es keine Möglichkeit, einer PHIL-Staatsangehörigen, mit falscher Identität in DEU lebend, mal so eben an einer DEU AV einen DEU Reisepass auszustellen.

Du solltest Dir überlegen, es einfach mal mit Dieter Nuhr zu halten, bevor Du solchen Müll schreibst.
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Antwort #29 - 18.01.2017 um 19:19:01
 
Lieber T.P.2013,

es kann sein das ich da was verwechselt habe. Erinnerungslücken.
Deutsche AV stellt Reisedokmente für Personen aus, die keinen Pass haben?
Ich glaub, da gab es mal einen Fall, wo jemand aus seinem Heimatland fliehen musste. Die AV hat dann einen deutschen Pass ausgestellt. Oder ich hab das im Kino gesehen.(Agententhriller?)

Wer ist Dieter Nuhr? Mitglied im Forum? Politiker? Kölner?

Meine Ehefrau ist auch Filipina. Sie hat den Nachnamen von ihrem Vater. Ob ihre Eltern zu dem Zeitpunkt ihrer Geburt ,,richtig,, verheiratet waren, weiss keiner. Weil, sonst hätte sie den Nachnamen von der Mutter bekommen müssen. Die AV in Manila hat Gnade vor Recht ergehen lassen, und hat gesagt, passt.


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« Zuletzt geändert: 18.01.2017 um 19:34:28 von mikkaelneu »  
 
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