Gerade erst gesehen:
Aras schrieb am 17.12.2016 um 19:21:06:Sie könnte ja die GU von ihrer derzeitigen Identität beantragen. Dann wüsste sie ob sie nachregistriert oder ne Fälschung hatte.
Das ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine glatte Fälschung. Die wurde damals schon auf dem vom NSO benutzten Secpa gedruckt. Dann wurden sie noch überbeglaubigt von Malacanag (präsidenten-Palast) und vom DFA (Aussenministerium). Keine dieser Überbeglaubigungsbehörden hat damals feststellen können, ob eine Fälschung vorliegt. Schon garnicht die deutsche Botschaft. Der einzige Weg wäre gewesen, im lokalen Standesamt nachzuschauen, ob dort die Geb-Urkunde in den Büchern vorkommt.. das hat damals niemand gemacht.
HeFi schrieb am 18.12.2016 um 03:10:44:Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass 26 Jahre lang von der phil.
AV Pässe ausgestellt wurden, ohne dass dazu jemals die passende GU vorgelegen hat, (eher ist zu vermuten, dass diese GU verschlammt wurde).
Ich schon: der erste Pass wird unter Vorlage der Geb-Urkunde ausgestellt.. bei allen Folgeausstellungen reicht nur das Vorzeigen des alten Passes. (gerade wieder erlebt bei der Neu-Ausstellung des Passes meiner Frau)..
Natürlich könnte man versuchen jetzt auf den Philippinen eine neue Geburtsurkunde mit den jetzt benutzten Daten und Namen offiziell zu registrieren.
Aber dann wird man sich nun fragen, wie sie denn an den jetzigen Pass gekommen ist und schon zig Jahre in D damit leben konnte; denn ohne Geb-Urkunde gab es nie einen (ersten) Pass. Ausserdem müsste sie dann wieder verschweigen, dass es schon eine andere Urkunde gibt .. was auch nicht gerade legal ist.
mE wäre der "gute" Weg die Originalurkunde, der den "richtigen" Namen und Daten enthält, auf den Philippinen über RA und Gericht auf den jetzigen Namen ändern zu lassen. Ob das die Philippinen zulassen, müsste ein Philipp. Rechtsanwalt rausfinden. Die Urkunde müsste dann über das Gericht (RTC) geändert werden.
Falls das nicht möglich ist, sehe ich nur noch die Möglichkeit, dass die deutschen Behörden zb bei der Einbürgerung "Gnade vor Recht" walten lassen. Ob die deutschen Behörden das akzeptieren, weiss ich nicht.
Jetzt mal eine andere Frage:
Die Geburtsurkunde (wenn auch gefälscht) wurden doch damals noch von der deutschen Botschaft legalisiert. Hat sie diese Geb-Urkunde denn nicht mehr?