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Falsche Identität ohne Schuld, nun heiraten? (Gelesen: 7.161 mal)
deerhunter
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17.12.2016 um 16:48:45
 
Eine Freund von mir will eine Frau heiraten, die 4 jährig aus einem Land mit unsicherem Urkundenwesen nach Deutschland kam (Mutter wurde geheiratet). Da die Mutter zu diesem Zeitpunkt scheinbar mit einem anderen Mann verheiratet war, welcher auch der eingetragene Vater des Kindes war, hat man einfach die Geburt neu registriert mit etwas verändertem Namen und darauf einen Pass beantragt. Damals gab es keine UP! Die Mutter ist also damals "illegal" nach D gekommen und Bigamist!
Nun 20 Jahre später will die Dame heiraten, aber Daten im Pass und in der NE passen nicht mit den Daten in der Geburtsurkunde! Heirat so nicht möglich, eventuelle Einbürgerung natürlich auch nicht!
Wie kann man das richten? Das Mädel hat keine Beziehungen zu seinem "Heimatland", war nie wieder dort und spricht die Sprache nicht und ist gerade als Medizinerin fertig geworden! Reist man ins "Heimatland", um zu versuchen das zu reparieren, wird das vermutlich sehr lange dauern (man wird den Job hier los). Man wäre nahezu mittellos in einem fremden Land ohne Anschluss. Dazu kommen eventuelle Probleme mit den dortigen Behörden, weil man einen falschen Pass hat...auch die Wiedereinreise nach D dürfte mit neuem Namen im neuen PAss schwierig werden, wenn man dann mal irgendwann einen neuen Pass bekommt!
Habt ihr Ideen??
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mikkaelneu
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Antwort #1 - 17.12.2016 um 16:59:36
 
Hallo und guten Tag,

Falls die vorhandenen Dokumente ausreichen, würde ich in Dänemark heiraten, und gut is.

Michael
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deerhunter
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Antwort #2 - 17.12.2016 um 17:04:47
 
mikkaelneu schrieb am 17.12.2016 um 16:59:36:
Hallo und guten Tag,

Falls die vorhandenen Dokumente ausreichen, würde ich in Dänemark heiraten, und gut is.


Nutzt nichts! Würde zwar für die Hochzeit vermutlich reichen....aber damit gibt es keine Einbürgerung und die Probleme kommen automatisch neu wenn Kinder kommen! Also keine wirkliche Option!
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Aras
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Antwort #3 - 17.12.2016 um 17:10:27
 
Mich macht sowas immer traurig, da wegen der Verantwortungslosigkeit der Eltern die Kinder später vor unlösbaren Problemen stehen.

Sie wurde also zweimal registriert. Durch jede Registrierung wird eine neue Identität erschaffen.
Sie besitzt somit zwei formal gleichwertige Identitäten. Welche Identität würde sie gerne behalten?
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Antwort #4 - 17.12.2016 um 17:16:54
 
Also die junge Frau hat jetzt aber schon eine Geburtsurkunde mit der falschen Identität oder ?

Das Problem ist die UP wird egal was Sie macht im Heimatland nicht bestanden werden da immer Zweifel zur Identität vorliegen es sei denn die Mutter lässt auch alles korrigieren.

Ich fürchte aber das hat negativere Auswirkungen als eine nicht-Einbürgerung.

Man muss sich nur mal vorstellen theoretisch sind ihre ganzen Zeugnisse und Abschlüsse von einem auf den anderen Tag nichts mehr wert.

Ich kann da jetzt kein Ausweg ohne massive Probleme erkennen und würde alles so lassen wie es ist. Heirat ins DK. Auch mit der Geburt von Kindern müssen keine Probleme entstehen.

Trotz Heirat in DK und meine Frau kommt  aus Land mit unsicheren Urkundenwesen bekamen wir eine Geburtsurkunde fürs Kind ohne Probleme.
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deerhunter
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Antwort #5 - 17.12.2016 um 17:18:18
 
Aras schrieb am 17.12.2016 um 17:10:27:
Sie wurde also zweimal registriert. Durch jede Registrierung wird eine neue Identität erschaffen.
Sie besitzt somit zwei formal gleichwertige Identitäten. Welche Identität würde sie gerne behalten?


Das ist ihr völlig egal! Sie wurde einmal auf den Namen des Vaters (Original GU) registriert in Ort A. Da man so hätte nicht neu heiarten können und auch nicht so einfach ausreisen hätte können hat die Mutter einfach im nächsten Regierungsbezirk das Kind unter ihrem vorehelichen Namen und etwas verändertem Geburtsdatum erneut registriert! Das alles kam erst raus, als man eine GU benötigte um heiraten zu wollen! Daraufhin gab die Mutter das zu, obwohl schon etwas dement und schwerst Krebskrankl!
Das Mädel kann nichts dafür und wusste bis vor eingen Tagen nichts davon! Sie möchte nun natürlich einen legalen Weg finden eine nachprüfbare und beurkundbare Identität zu haben. Möchte eigentlich eingebürgert werden, heiraten und Kinder bekommen. Ist ein "vollintegriertes" Mitglied unserer Gesellschaft mit einem Top Abschluss in Medizin!
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Antwort #6 - 17.12.2016 um 17:18:45
 
Hallo deerhunter,

Zitat:
Nutzt nichts! Würde zwar für die Hochzeit vermutlich reichen....aber damit gibt es keine Einbürgerung und die Probleme kommen automatisch neu wenn Kinder kommen! Also keine wirkliche Option!


ich glaube mich an einen Fall zu erinnern, wo ein Asylant sich unter einem falschen Namen hat einbürgern lassen. Es gab für ihn keine Konsequenzen. Da war was mit Verjährung.

Michael

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Antwort #7 - 17.12.2016 um 17:22:05
 
okatomy schrieb am 17.12.2016 um 17:16:54:
Also die junge Frau hat jetzt aber schon eine Geburtsurkunde mit der falschen Identität oder ?


Ja

okatomy schrieb am 17.12.2016 um 17:16:54:
Ich kann da jetzt kein Ausweg ohne massive Probleme erkennen und würde alles so lassen wie es ist. Heirat ins DK. Auch mit der Geburt von Kindern müssen keine Probleme entstehen.


Das zust. Standesamt hat gesagt, dass es so keine Geburtsurkunde für folgende Kinder ausfertigen wird, weil es eben dann eine UP fordern würde....dazu die Heiratsurkunde aus Dänemark "ungültig" sein würde, weil diese auf einer falschen Identität basieren würde! Ich bin sonst eigentlich auch ganz gut bewandert...aber dieser Fall überfordert mich  Schockiert/Erstaunt

Zitat:
ch glaube mich an einen Fall zu erinnern, wo ein Asylant sich unter einem falschen Namen hat einbürgern lassen. Es gab für ihn keine Konsequenzen. Da war was mit Verjährung

Eine Einbürgerung wird es ohne UP nicht geben und diese wird ja nicht bestanden! Dazu ist ein Asylant eventuell etwas anderes als eine dann möglicherweise etablierte Kinderärztin...oder??
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Antwort #8 - 17.12.2016 um 17:28:46
 
Sie hat Glück so früh bereits falsch registriert worden zu sein und nicht erst vor kurzen. Und im Herkunftsland als 4 jährige ja keine beweisbare Historie wie schulbesuche usw. Haben kann und es schon 2 Jahrzehnte her war.

Ich ändere meine Meinung dass eine UP vielleicht sogar Erfolg hätte, jemand der selben Meinung?

Wegen dem Standesamt probelm: funktioniert natürlich nur wenn die ihre Lebensgeschichte nicht kennen. Ggf.  Umziehen.

Auch Einbürgerungen wurden durchaus schon mal ohne UP nur anhand der Ausländerakte vollzogen. Nicht wenige.
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Antwort #9 - 17.12.2016 um 17:29:57
 
Hallo zusammen,

Zitat:
Das zust. Standesamt hat gesagt, dass es so keine Geburtsurkunde für folgende Kinder ausfertigen wird, weil es eben dann eine UP fordern würde....dazu die Heiratsurkunde aus Dänemark "ungültig" sein würde, weil diese auf einer falschen Identität basieren würde!


Das wäre jetzt meine persönliche Vorgehensweise.

Ich würde das Kind in einem anderem Land als Deutschland zur Welt bringen, wo es eine Geburtsurkunde gibt, die in Deutschland anstandslos anerkannt wird, und gut ist.
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Antwort #10 - 17.12.2016 um 17:35:16
 
okatomy schrieb am 17.12.2016 um 17:28:46:
Wegen dem Standesamt probelm: funktioniert natürlich nur wenn die ihre Lebensgeschichte nicht kennen. Ggf.Umziehen. 


Man kennt zumindest teilweise dort das Problem...Ist in der nächsten Zeit kaum möglich, da gerade die 1. Stelle angetreten wurde und man solch einen Job ncht schmeißt...dazu wohnt man im eigenen geerbten Haus und pflegt die Mutter!

mikkaelneu schrieb am 17.12.2016 um 17:29:57:
Das wäre jetzt meine persönliche Vorgehensweise.

Ich würde das Kind in einem anderem Land als Deutschland zur Welt bringen, wo es eine Geburtsurkunde gibt, die in Deutschland anstandslos anerkannt wird, und gut ist. 


Das ist mit diesem Job zum. momentan kaum möglich und schafft nur Probleme...Auch ist der zuk. Ehemann als Landespolizist eher örtlich unflexibel!

Aber danke trotzdem für alle Tipps
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Antwort #11 - 17.12.2016 um 17:44:45
 
Okatomi,  nicht gleich in Panik verfallen. Auch die Urkunden verfallen nicht, auch wenn diese einer Identität zugewiesen wurden, sind die an die dahinter stehende natürliche Person gebunden. Somit könnte man diese Urkunden neu erteilen lassen, falls sich die Identität ändert.

Tatsächlich sollte man durchgehen, was für ein Resultat bei einer Ukrundenüberprüfung rauskommen würde.

Ich wäre zwar dafür die materielle und somit eigentlich korrekte Identität anzunehmen und die falsche abzustoßen. Aber natürlich kann es sein, dass die Frau mit ihrer inkorrekten Identität sich eindeutig identifiziert und die korrekte Identität sie als unnatürlich empfinden würde.

Je nachdem sollte man entscheiden.

Meine Überlegung

Will man die derzeitige Identität weiternutzen,  dann einfach die Urkundenüberprüfung durchführen und hoffen  das nix herauskommt und nie wieder drüber sprechen.
Will man die erste Identität nutzen, schaut man auf das Resultat der obigen Urkundenüberprüfung  oder provoziert die genaue Überprüfung durch Gabe beider Geburtsurkunde. Man lässt sich den Bericht der Urkundenüberprüfung geben und einen neuen Pass bei der Botschaft mit der ersten Identität erteilen.

Ohne Gewähr
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Antwort #12 - 17.12.2016 um 17:54:23
 
Aras schrieb am 17.12.2016 um 17:44:45:
Will man die derzeitige Identität weiternutzen,dann einfach die Urkundenüberprüfung durchführen und hoffendas nix herauskommt und nie wieder drüber sprechen.


Das Problem ist ja folgendes...Der Pass / NE läuft auf "Maria Gonzales geb. 01.01.1990 in ABC...die GU auf Maria Esperanza geb. 15.03. 1990 in CBA! Somit läuft eine UP auf alle Fälle schief! Was folgt dann? Meiner Meinung nach muss man dann im Heimatland versuchen zu reparieren...aber kommt man dann zurück nach D, bekommt man so einfach einen neuen Pass wenn es sonst nichts gibt, da man nahezu immer in D lebte??
Die Botschaft des Landes kann / will wohl nicht helfen  hä?

Aufgrund von Zeugnissen, Beruf usw. wäre natürlich der benutzte Name schon erstrebenswert!
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Antwort #13 - 17.12.2016 um 18:06:33
 
Hi,

Zitat:
Die Botschaft des Landes kann / will wohl nicht helfen


Ich würde Deutschland auf keinen Fall verlassen. Ich würde das Problem der zuständigen Botschaft schildern, und um eine Lösung bitten. Falls die zuständige Botschaft nicht hilft, würde ich mir das schriftlich geben lassen. Gibt es da nicht irgendeine Frist?

Michael
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Antwort #14 - 17.12.2016 um 18:12:32
 
mikkaelneu schrieb am 17.12.2016 um 18:06:33:
Ich würde das Problem der zuständigen Botschaft schildern, und um eine Lösung bitten. Falls die zuständige Botschaft nicht hilft, würde ich mir das schriftlich geben lassen. Gibt es da nicht irgendeine Frist? 


Die Botschaft hat per email geantwortet, dass sie nicht helfen kann. Dieses müsste vor Ort in dem zuständigen Bezirksgericht geklärt werden. Das Problem ist wohl auch dort einen "vertrauensvollen" Anwalt zu finden, der nicht nur Kohle will! Garnicht einfach von weit weg
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