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Unterlagen für die Eheschließung (Gelesen: 4.352 mal)
Egon2
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unterlagen für die Eheschließung
16.12.2016 um 14:49:51
 
Hallo zusammen, ich habe mich eben angemeldet. Mein Problem ist folgendes: bei dem ersten Gespräch beim Standesamt (meine verlobte ist tschechische Staatsbürgerin) wurde uns noch alles sehr einfach dargestellt. Als wir das dritte mal kamen wurde von mir verlangt das ich noch beibringe: 1 Heiratsurkunde von meiner ersten Frau, die Heirat liegt 29 Jahre zurück. 2. eine Originalheiratsurkunde legalisiert von der deutschen Botschaft in Bangkok, sowie die Übersetzung der Botschaft. Eine Sterbeurkunde meiner zweiten Frau, liegt ebenfalls vor. Nun muss meine Verlobte wieder ein Ehefähigkeitszeugnis von Prag beibringen, wil das erste bereits älter ist als sechs Monate.
Mir scheint hier geht es ausschließlich um verzögern.
Ich wäre Euch für Hilfreiche antworten dankbar.
Gruß
Egon2
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uwe1122
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Antwort #1 - 16.12.2016 um 18:10:09
 
Was möchtest Du denn genau wissen ?
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Egon2
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 17.12.2016 um 10:04:04
 
Ich möchte wissen, ob zur Eheschließunng die Heiraturkunde meiner ersten Frau noch vorgelegt werden muss, 2. möchte ich wissen ob die Original Heiratsurkunde meiner zweiten Frau noch vorgelegt werden muss, mit legalisation der Botschaft in Bangkok, die diese in der Übersetzung ausgefertigt hat.
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 17.12.2016 um 10:13:25
 
Diese Fragen kann nur dein Standesamt beantworten das die entsprechenden Akten zur Einsicht hat.
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Aras
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Antwort #4 - 17.12.2016 um 10:20:46
 
Klingt in der Tat so, dass die angeforderten Unterlagen zum Teil nicht erforderlich sind.

Wo hast du deine erste Frau geheiratet?
Wurde die erste Ehe durch Scheidung oder Tod der Frau beendet? Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde vorhanden?

Wurde ein Familienbuch für die zweite Ehe angelegt?
Gibt es einen Erbschein von der zweiten Frau?

Was steht denn alles in deinem Geburtsregisterauszug?

@okatomy
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Egon2
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 17.12.2016 um 10:21:20
 
Die Sterbeurkunde meiner  zweiten Frau liegt ebenfalls vor
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Egon2
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 17.12.2016 um 10:26:35
 
Die erste Frau habe ich in Deutschland geheiratet, die Ehe ist 1989 geschieden worden.
Die zweite Ehe wurde in Thailand geschlossen,
Ein Erbschein liegt meines Wissens nicht vor. Ebenso liegt keine Familienbuch vor, soweit ich weiss ist auf der Geburtsurkunde nur die erste Ehe eingetragen, ich sohne zur Zeit in Prag und komme erst wieder nach den Feiertagen nach Deutschland.
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Aras
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Antwort #7 - 17.12.2016 um 10:35:59
 
Ok, dann ist die Forderung nach der Eheurkunde für die erste Eheschließung noch zumutbar aber ggf. durch Vorlage des Scheidungsurteils inzident nachgewiesen. Die Eheurkunde kannst du ggf. per E-mail oder postalisch anfordern.

Die zweite Eheschließung ist jedoch tatsächlich problematisch. Diese ist insoweit nicht aktenkundig geworden.

Wo verstarb deine zweite Frau?
Sind Kinder aus der zweiten Ehe hervorgegangen wodurch man auf die ehelichkeit dieser schließen könnte?
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Saxonicus
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Antwort #8 - 17.12.2016 um 11:53:05
 
Aras schrieb am 17.12.2016 um 10:20:46:
Wurde ein Familienbuch für die zweite Ehe angelegt?

Dieses sogenannte "Familienbuch" (Registrierung der im Ausland geschlossenen Ehe beim deutschen Standesamt) gibt es schon seit einigen Jahren nicht mehr. Bei der Registrierung einer solchen Ehe in Deutschland, wird das jetzt in das normale Eheschließungsregister eingetragen.

Die Registrierung einer im Ausland geschlossenen Ehe ist nicht unbedingt erforderlich, aber durchaus zu empfehlen, weil es dadurch jederzeit die Möglichkeit gibt, sich eine deutsche Eheschließungsurkunde (richtiger: Auszug aus dem Eheschließungsregister) ausstellen zu lassen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Egon2
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #9 - 17.12.2016 um 19:16:54
 
Die zweite Eheschliessung erfolgte in Thailand, die Botschaft in Bangkok hat die Heiratsurkunde übersetzt und mir in doppelter Ausfertigung ausgehändigt. Ebenso hat die Botschaft mir die Sterbeurkunde in deutscher Sprache ausgehändigt.
Ich werde mich nach den Feiertagen wieder melden, wenn mir alles vorliegt, jetzt bin ich in Prag und nicht im Besitz aller unterlagen.
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Aras
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Antwort #10 - 17.12.2016 um 19:23:17
 
Wurden diese Urkunden von der Botschaft auch legalisiert indem es mit dem Dienstsiegel gestempelt wurde?
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Egon2
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Antwort #11 - 18.12.2016 um 19:53:22
 
Die zweite Ehe wurde in Thailand geschlossen, Kinder aus dieser Ehe gibt es nicht. Aber wie gesagt ich melde mich nacdh den Feiertagen wieder
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