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Einreise in Schengen-Staat verweigert (Gelesen: 2.854 mal)
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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13.12.2016 um 14:47:37
 
Hallo zusammen Smiley

Mein Vater wurde aus Deutschland ausgewiesen und wollte - da wir nicht besser informiert waren - nach Belgien einreisen, was ihm aufgrund eines nicht befristeten Einreiseverbots in Deutschland natürlich auch in Schengen-Staaten nicht erlaubt waren.
Nachdem wir uns weiter informiert haben, wurde uns dann klar, dass es an der Eintragung im Ausländerzentralregister und der daraus folgenden Eintragung ins Schengener Informationssystem (SIS) liegen muss.
Die Befristung des Einreiseverbotes haben wir daraufhin veranlasst und es wird Ende diesen Jahres auslaufen.
Schon im Juni haben wir angefragt, ob eine Eintragung im SIS vorliegt - was sie logischerweise hätte müssen - und zur Meldung bekommen, dass KEINE Eintragung vorliegt.

Welche Gründe könnten denn noch für ein Einreiseverbot in Schengen-Staaten vorliegen?

Beste Grüße

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Aras
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Antwort #1 - 13.12.2016 um 16:07:32
 
Es gibt ein Konsultationsverfahren.

Wenn ein Ausländer ein Schengenvisum beantragt, dann wird die Identität des Antragstellers an alle Schengen-Staaten weitergeleitet und nach Einwenden, welche gegen die Erteilung des Visums sprechen, gefragt(Konsultation).

In deine Fall schaut Deutschland ins AZR und lehnt die  Zustimmung ab. Werden innerhalb von 10 Tagen nach Beantragung keine Einwende erhoben, dann wird das as Zustimmung gewertet.

Im


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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 14.12.2016 um 13:40:04
 
Okay, super! Vielen Dank für diese Information - Heißt, nach Löschung einer Eintragung im AZR dürfte es beim Konsultationsverfahren keine Problematik mehr geben?
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tiggger
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.12.2016 um 13:49:50
 
Aras schrieb am 13.12.2016 um 16:07:32:
Wenn ein Ausländer ein Schengenvisum beantragt, 

Laut Text vom TE wurde aber kein Visum beantragt, sondern die visafreie Einreise abgelehnt. (oder das lese ich zumindest da heraus).
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Aras
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Antwort #4 - 14.12.2016 um 13:50:49
 
Würde ich von ausgehen. Wobei dann auch im Visainformationssystem ein Eintrag über das abgelehnte Visum sein wird. Dann müsste man ggf. argumentieren, wieso das abgelehnte wurde.

Aber es gäbe dann wohl keine Einwendungen Deutschlands.

@tiggger
Guter Einwand. Hmm.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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blubb


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Antwort #5 - 15.12.2016 um 00:07:38
 
Solange das Aufenthaltsverbot noch besteht, ist es auch im SIS-System recherchierbar. Das ist so vorgesehen und wird auch in der Praxis so gehandhabt.
Und da Drittstaater im SIS standardmäßig bei der Einreise über die EU-Außengrenze abgefragt werden, kommt es eben auch bei Positivstaatern spätestens an der Grenze heraus.

Soll heißen: Der belgische Grenzer hat, -entgegen der Behauptung, es läge kein Eintrag vor-, einen solchen im SIS sehr wohl gefunden.

Oder es sind eben die klassischen Einreisevoraussetzungen nicht erfüllt worden. Vielleicht fehlende Mittel? Vielleicht Zweifel am Zweck? Vielleicht Bestand auch in Belgien?
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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