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Schriftliche erklaerung fuer auslaenderbehoerde (Gelesen: 1.878 mal)
abdoel
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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09.12.2016 um 23:45:38
 
hallo liebe leute
ich bin student in frankfurt am main ich habe meine tochter bekommen in duesseldorf.
vateranerkennugschaft und sogerecht habe ich mit meiner freundin geteilt bekommen.
ich habe alle Unterlagen daber was im foto gefordert sind.
jetzt meine frage >
ich bin student in frankfurt am main als student ich bezahle noch nicht kein unterhalt da ich noch student bin...
aber ich will erstmal die aufenthaltstitel beantragen dann nach duesseldorf umziehen zu meiner freundin und meiner Tochter.

meine frage ist was soll ich genau erklaeren ?
ist diese erklaerung wichtig ?


danke im voraus
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Aras
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Antwort #1 - 09.12.2016 um 23:54:34
 
Wenn du nach Düsseldorf umziehen willst und dadurch in einer Wohnung mit Mutter und Kind ziehst, dann mach das. wenn du eine Wohnung in Frankfurt behälst dann behalte die als. Nebenwohnsitz. Dann stellst du hier in Düsseldorf den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

Diese schriftliche Erklärung über Ausübung der Personensorge braucht man, wenn man nicht mit dem Kind zusammen wohnt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 10.12.2016 um 00:28:44
 
abdoel schrieb am 09.12.2016 um 23:45:38:
aber ich will erstmal die aufenthaltstitel beantragen

Welchen Aufenthaltstitel (AT) hast Du denn jetzt?
welche Staatsangehörigkeit(en) haben die Kindesmutter und das Kind?
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abdoel
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 10.12.2016 um 01:27:05
 
danke erstmal fuer die Antwort
die mutter und meine tochter isind deutsche.
und die aufenthalt die ich jetzt habe als auslaendische student
wird ungueltig am april 2017
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abdoel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 10.12.2016 um 01:28:57
 
Aras schrieb am 09.12.2016 um 23:54:34:
Wenn du nach Düsseldorf umziehen willst und dadurch in einer Wohnung mit Mutter und Kind ziehst, dann mach das. wenn du eine Wohnung in Frankfurt behälst dann behalte die als. Nebenwohnsitz. Dann stellst du hier in Düsseldorf den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

Diese schriftliche Erklärung über Ausübung der Personensorge braucht man, wenn man nicht mit dem Kind zusammen wohnt.


danke fue die antwort
ich meinte im anhang die dritte punkt wo ich fue ihn erklaren soll
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 10.12.2016 um 01:51:50
 
Ja, und wenn du mit deinem Kind lebst dann ergibt sich von selbst, dass du dich um das Kind auch sorgst. Die Erklärung würde dann absurd sein. Also so
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich lebe mit meinem Kind und der Mutter zusammen und übe das Sorgerecht wenn möglich immer und in jeder möglichen Form(z.B. finanzielle Unterhaltsgewährung, Betreuung und Pflege) aus.

Mit freundlichen Grüßen
X


Aber doof sind die Ausländerbehörden nicht. Wenn man denen sagt, dass man mit dem Kind lebt, dann können die 1 und 1 zusammenzählen und kommen selber darauf dass die Personensorge ausgeübt wird.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 12.12.2016 um 14:16:40
 
ich danke Ihnen fuer die Antwort.

ich kann nicht immer mit meiner freundin und meiner tochter sein.
da meine freundin hartz 4 empfaengerin ist
und zusammen koennen wir leider nicht wohnen, da ich auch kein ausreichende einkommen habe.
und als student darf ich nur 120 bzw 140 halb tag im
Jahr arbeiten.

das heisst ich muss erstmal aufenthaltstitel beantragen und nach duesseldorf umziehen und wohnung mieten und arbeiten fuer meine Tochter als Vater da sein.

die grosse frage >

ich habe bis jetzt kein schreiben gekriegt dass wann ich unterhalt bezahlen muss...
wurde mir gesagt dass ich als Student kein Unterhalt bezahlen muss erst wenn ich arbeite da muss ich zurueckzahlen und weiterzahlen.

aber fuer die auslanderbehoerde brauche ich (glaube ich) irgendwas zum beweisen. kann man etwas von jugendamt bekommen ausser vaterannerkennugschaft u. sorgerecht.
als beweis dass man zurzeit kein unterhalt bezahlen muss oder gibt es andere Zustaendige behoerde?

das wichtigste ich will fuer meine tochter da sein.

danke im voraus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: marokko
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Antwort #7 - 16.12.2016 um 16:51:42
 
ich danke Ihnen fuer die Antwort.

ich kann nicht immer mit meiner freundin und meiner tochter sein.
da meine freundin hartz 4 empfaengerin ist
und zusammen koennen wir leider nicht wohnen, da ich auch kein ausreichende einkommen habe.
und als student darf ich nur 120 bzw 140 halb tag im
Jahr arbeiten.

das heisst ich muss erstmal aufenthaltstitel beantragen und nach duesseldorf umziehen und wohnung mieten und arbeiten fuer meine Tochter als Vater da sein.

die grosse frage >

ich habe bis jetzt kein schreiben gekriegt dass wann ich unterhalt bezahlen muss...
wurde mir gesagt dass ich als Student kein Unterhalt bezahlen muss erst wenn ich arbeite da muss ich zurueckzahlen und weiterzahlen.

aber fuer die auslanderbehoerde brauche ich (glaube ich) irgendwas zum beweisen. kann man etwas von jugendamt bekommen ausser vaterannerkennugschaft u. sorgerecht.
als beweis dass man zurzeit kein unterhalt bezahlen muss oder gibt es andere Zustaendige behoerde?

das wichtigste ich will fuer meine tochter da sein.

danke im voraus
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reinhard
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Antwort #8 - 16.12.2016 um 16:55:47
 
Das heißt, Du willst Dein Studium abbrechen, zu Mutter und Kind ziehen und dort Arbeit suchen?

Dann schreibst Du genau das an die Ausländerbehörde. Das ist dann Deine Erklärung.
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