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Nachbeurkundung Geburtsurkunde nach Einbürgerung (Gelesen: 11.789 mal)
Obst88
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09.12.2016 um 08:17:12
 
Die Einbürgerung meiner Frau hat funktioniert (3,5 Jahre in Deutschland und 2 mit mir verheiratet). Sie hat sogar eine Zweitwohnung in der sie sich Montag-Freitag aufhält, nie kam einer auf die Idee uns deswegen zu unterstellen, dass wir eine Scheinehe führen). Hätte nicht gedacht, dass es so problemlos ablaufen wird.

Nun möchten wir für sie einen Eintrag ins deutsche Geburtenregister erreichen. Der Standesamt Mitarbeiter war nicht so glücklich darüber und hat gleich gesagt, dass es sehr lange dauern wird. Angeblich würde das Computersystem vom Standesamt 1 seit vielen Monaten nicht funktionieren und so bleiben alle Fälle mit Auslandsbezug liegen. Könnt ihr das so bestätigen? Klingt für mich eher nach einem Problem im Rathaus selbst.
Welche Unterlagen könnten gebraucht werden? Laut dem Mitarbeiter sollte die Geburtsurkunde zusammen mit der Einbürgerungsurkunde ausreichen, aber da er keinen Zugriff auf das Zentralsystem hat konnte er dies nicht genau ermitteln.

Nochmal zur Einbürgerung: Wen muss man darüber informieren? Sicherlich ihre Uni, Arbeitgeber und Krankenkasse. Muss man auch die Banken anschreiben und sonstigen Versicherungen bei denen man irgendwann mal die alte Staatsangehörigkeit hinterlegt hat?
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Antwort #1 - 12.12.2016 um 05:24:36
 
Obst88 schrieb am 09.12.2016 um 08:17:12:
un möchten wir für sie einen Eintrag ins deutsche Geburtenregister erreichen. Der Standesamt Mitarbeiter war nicht so glücklich darüber und hat gleich gesagt, dass es sehr lange dauern wird.


Und ihr habt doch Zeit. Einfach die geforderten Unterlagen abgeben und abwarten. Man kann so alle drei Monate schriftlich um den Sachstand bitten.

Obst88 schrieb am 09.12.2016 um 08:17:12:
Welche Unterlagen könnten gebraucht werden? 

Das entscheidet der Urkundenbeamter selbst. Ist also von Standesamt zu Standesamt leicht unterschiedlich. Gib das ab was er fordert.

Obst88 schrieb am 09.12.2016 um 08:17:12:
Wen muss man darüber informieren?


Wichtig ist erstmal der Personalausweis und der Pass. Ansonsten alle Stellen, die nach der Staatsangehörigkeit gefragt haben.

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Antwort #2 - 12.12.2016 um 08:36:42
 
Das Problem liegt definitiv an Berlin. Es gibt ein zentrales Register für Nachbeurkundungen. Somit wird die Nachbeurkundung nicht durchgeführt solange nicht die Bestätigung kommt dass entweder der Personenstandsfall bereits registriert wurde oder registriert werden kann.

Standesamt Düsseldorf hat mir gesagt, dass man von einer Verfahrensdauer von zwei Jahren ausgeht, so Leiterin SB Geburten. Auf die Frage ob eine Untätigkeitsklage o.ä. das beschleunigen würde, wurde dies verneint. Ist nicht im Machtbereich des lokalen Standesamtes.

Also typisch Berlin. Wo die Politik genug Geld für ein Flughafen hat aber nicht genug für funktionierende Infrastruktur.

Muss wohl so seit ca. einem Jahr sein. Die Geburt meiner Mutter konnte ich davor ohne eine solche  Verzögerung registrieren.
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« Zuletzt geändert: 12.12.2016 um 08:47:38 von Aras »  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Obst88
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Antwort #3 - 13.12.2016 um 08:18:12
 
Danke, dann weiß ich zumindest, dass es doch nicht an unserem 1 Mann Standesamt liegt.
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Obst88
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Antwort #4 - 08.06.2017 um 18:40:14
 
Unser Standesamt hat jetzt wieder Zugriff auf ODiS I. Nun sollte es mit der Bearbeitung losgehen, da fiel dem auf, dass auf den notariellen Urkunden die wir über die Geburt meiner Frau hatten (richtige Geburtsurkunden gibt es ja in China nicht) keine Uhrzeit der Geburt angegeben ist und keine Adresse des Krankenhauses, sondern nur der Name der Stadt und Provinz. Ohne diese Angaben kann angeblich keine deutsche Geburtsurkunde ausgestellt werden, ist das so richtig?
Die Mutter meiner Frau soll diese Daten nun vor einem Notar in China abgeben, eidesstattliche Versicherung etc. Wir sind uns unsicher ob das so in China überhaupt möglich ist, aber selbst wenn, sind diese Angaben tatsächlich unbedingt notwendig?
Für die Einbürgerung etc hat die vorhandene Urkunde ja auch ausgereicht.
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Antwort #5 - 08.06.2017 um 19:43:16
 
Obst88 schrieb am 08.06.2017 um 18:40:14:
Ohne diese Angaben kann angeblich keine deutsche Geburtsurkunde ausgestellt werden, ist das so richtig?
Die Mutter meiner Frau soll diese Daten nun vor einem Notar in China abgeben, eidesstattliche Versicherung etc. Wir sind uns unsicher ob das so in China überhaupt möglich ist, aber selbst wenn, sind diese Angaben tatsächlich unbedingt notwendig?
Für die Einbürgerung etc hat die vorhandene Urkunde ja auch ausgereicht. 


Moin,

Der Standesbeamte fordert es und das kann er frei entscheiden, ähnlich wie ein Richter einem Zeugen glaubt oder auch nicht. Er hat ja auch vorgeschlagen, wie Ihr an die Daten kommt. Ob das beim Notariat geht, bekommt Deine Frau mit einem Anruf bei genau dem heraus, das am Geburtsort oder wenn das Hukou nicht mehr dort registriert ist ev. am neuen Ort zuständig ist.
Ich nehme an, Ihr habt mehr oder weniger nur das Hukou. So ist es bei meiner (bald Ex-) Frau auch. Hat auch für alles bis zur Einbürgerung gereicht aber eine Geburtsurkunde ist eben noch eine andere Nummer.
Ich nehme an, Ihr denkt an ein Kind und meint, diese dann zu brauchen? Frage doch erstmal dahingehend nach. Vielleicht könnt Ihr Euch den ganzen Aufriss ja sparen.

Gruß,
Norbert
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Obst88
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Antwort #6 - 09.06.2017 um 08:11:57
 
Nicht unbedingt für ein Kind (kann natürlich auch noch kommen), aber sollte ihre jetzige chinesische Geburtsurkunde mal abhanden kommen, haben wir keine Chance mehr diese noch einmal zu besorgen. Da müssen wir mal sehen ob wir sie jetzt irgendwo sicher hinterlegen (man sagte mir man könnte die beim Testamentregister für kleines Geld hinterlegen) oder ob wir mit dem Aufwand weiter machen die Daten aus China zu bekommen.
Auch sagte man mir, dass jederzeit noch mehr Daten gefordert werden könnten die dann wieder besorgt werden müssten. Verbindlich sagen was man braucht könne man nicht, auch die Kommunalaufsicht die am Ende drüber schaut kann das ganze noch ablehnen.
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Antwort #7 - 09.06.2017 um 23:42:29
 
Obst88 schrieb am 09.06.2017 um 08:11:57:
Auch sagte man mir, dass jederzeit noch mehr Daten gefordert werden könnten die dann wieder besorgt werden müssten. Verbindlich sagen was man braucht könne man nicht, auch die Kommunalaufsicht die am Ende drüber schaut kann das ganze noch ablehnen. 


In China gibt es Notare. Wo liegt das Problem, dass die Mutter zu einem Notar in China geht, eine Aussage macht. Und diese dann beglubigt und  Übersetzt wird?

Habt Ihr Nachkommen, werden sie es euch danken.
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nixwissen
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Antwort #8 - 09.06.2017 um 23:53:45
 
grisu1000 schrieb am 09.06.2017 um 23:42:29:
In China gibt es Notare. Wo liegt das Problem, dass die Mutter zu einem Notar in China geht, eine Aussage macht. Und diese dann beglubigt undÜbersetzt wird?


1. Das Notariat muss es erstmal machen. Das ist nicht wie hier, das sind eher staatliche Notariate mit ganz klarer örtlicher Zuständigkeit. Nicht zu vergleichen mit einem freiberuflichen Anwalt und Notar in D.
2. Überbeglaubigen, nicht beglaubigen...
3. 8000km Entfernung, wenn man nicht sowieso da ist. Selbst dann kann man je nach Örtlichkeit noch Tage in Zug oder Bus verbringen um alles abzuklappern.

Fast kein Erwachsener >30 Jahre in China hat eine Geburtsurkunde, das Hukou ist das Einzige was man da hat. Ich kenne auch niemanden, der diesen Ritt jemals durchgezogen hat.
Da ist auch ein Elternpaar dabei.

Gruß,
Norbert

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Antwort #9 - 10.06.2017 um 02:35:39
 
nixwissen schrieb am 09.06.2017 um 23:53:45:
Fast kein Erwachsener >30 Jahre in China hat eine Geburtsurkunde, das Hukou ist das Einzige was man da hat. 

MW ist das Hukou ja so eine Art chinesisches Familienbuch.
Dort sind die Eltern und die Kinder (Geburt) verzeichnet.

Daraus kann man bei einem öffentlichen Notariat eine Geburtsurkunde anfertigen lassen
oder man versucht es in dem Geburtskrankenhaus, die chin. Geburtsurkunde heißt mW Geburtszertifikat.

Das Hukou befindet sich mW im Familienbesitz, wenn chin./chin. geheiratet wurde.
Bei einer Auslandsbeteiligung gibt es mW kein Hukou.

Im Zweifelsfalle würde ich mal beim Standesamt Berlin1 nachfragen.
http://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/dienstleistungen...
Dort gibt's auch ein Kontaktformular https://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/geburt/formular...
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Antwort #10 - 10.06.2017 um 10:56:03
 
Ein Hukou hat sie offiziell seit der Ausbürgerung ja nicht mehr. Inoffiziell dürfte sich aber am Inhalt des Familienbuches nichts geändert haben. Nur steht da halt keine Uhrzeit drin und auch nicht der Name vom Krankenhaus in dem sie geboren ist. Die Mutter kennt diese Daten natürlich.
Das Krankenhaus in dem sie geboren ist gibt es schon ewig nicht mehr und die Unterlagen sind laut unseren letzten Recherchen auch im eigentlich zuständigen Nachfolgekrankenhaus nicht mehr auffindbar. Daher war es schon ein ewiger Ritt überhaupt eine notarielle Geburtsurkunde zu bekommen, die für die Einbürgerung akzeptiert wurde. Das da jetzt nicht alle Daten drauf stehen die für die Nachbeurkundung benötigt werden ist schon recht ärgerlich und lt. Aussage des Standesbeamten können ja später auch noch ganz andere Daten nachgefordert werden, sodass wir überhaupt nicht wissen ob sich das weitere Geld ausgeben und Aufstand machen lohnt.
Vielleicht schieben wir das ganze und warten ab bis ihre Mutter in ein paar Jahren vielleicht nochmal nach Deutschland kommt. Dann müsste es ja mit einem Dolmetscher auch bei einem deutschen Notar gehen.

Ihr Stiefbruder und dessen Frau wurden beide auch eingebürgert. Danach haben sie ein Kind bekommen und diesen Ausriss nicht gemacht.
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Antwort #11 - 10.06.2017 um 11:24:25
 
Obst88 schrieb am 10.06.2017 um 10:56:03:
Nur steht da halt keine Uhrzeit drin... 

Steht denn die Uhrzeit überhaupt in den (deutschen) Geburtsurkunden ? In der meinigen steht jedenfalls keine Uhrzeit, die konnte ich erst im Geburtsstandesamt erfahren. Aber in älteren Geburtsurkunden (in der GU meines Vaters, meiner Mutter) wurde es vermerkt.
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Antwort #12 - 10.06.2017 um 11:37:09
 
Hallo,

§ 21 Abs. 1 Nr. 2 PStG verlangt den Ort, den Tag und die Uhrzeit der Geburt. Mit Ort ist die Gemeinde gemeint wo die Geburt stattfand. Falls ich richtig verstanden habe, will das Standesamt neben der Angabe des Ortes aber auch die Angabe des Krankenhauses. Für die Angabe des Krankenhauses gibt es keine gesetzliche Grundlage und somit muss die Angabe des Krankenhauses auch nicht beigebracht werden.

Für die Angabe der Uhrzeit gibt es ja eine gesetzliche Grundlage. Ist das Standesamt überzeugt, dass der Personenstandsfall sich ereignet hat, also hier die Geburt, aber nicht alle Angaben sind erwiesen, so hat es nur die erwiesenen Angaben in das Register aufzunehmen, 36.2 iVm. 34.6 PStG-VwV. Sind also die Angaben der Uhrzeit der Geburt nicht nachgewiesen und die Beschaffung der Angabe nicht beibringbar oder unverhältnismäßig, dann wird trotzdem Nachbeurkundet aber ohne die Uhrzeit.

Ich habe zwei Fotos aus dem Kommentar zum PStG von Gaaz genau bezüglich dieser Sache mwN.. ich kann es aus urheberrechtlichen Gründen nicht hier veröffentlichen. Wenn du mir eine PN mit deiner E-Mail Adresse schickst, schicke ich dir das per E-Mail.
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Antwort #13 - 10.06.2017 um 11:38:43
 
@Saxonicus
In der Geburtsurkunde nicht aber im Register. Bei mir steht geschrieben 23:35 Uhr. Auf der zur erzeugenden Urkunde fehlt diese Angabe aber.

Als ich die Geburt meiner Mutter nachregisitriert habe, musste ich auch nicht die Uhrzeit nachweisen.hmm.
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Antwort #14 - 10.06.2017 um 12:08:30
 
Aras schrieb am 10.06.2017 um 11:37:09:
Sind also die Angaben der Uhrzeit der Geburt nicht nachgewiesen und die Beschaffung der Angabe nicht beibringbar oder unverhältnismäßig, dann wird trotzdem Nachbeurkundet aber ohne die Uhrzeit.


Wie definiert sich unverhältnismäßig? Vermutlich ist uns durchaus zuzumuten, dass die Mutter eine eidesstattliche Versicherung darüber abgibt, auch wenn das mit hohen Kosten verbunden ist. Bin mir nicht mehr ganz sicher, was die erste Geburtsurkunde gekostet hat, aber es werden schon nicht nur 200€ gewesen sein.
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