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Auswirkungen von Kindergeldnachzahlung (Gelesen: 3.256 mal)
asula
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Auswirkungen von Kindergeldnachzahlung
06.12.2016 um 12:18:11
 
Liebes Forumsgemeinde,

Ich hoffe, jemand von euch kennt sich auch mit diesem Thema aus, obwohl es nicht ausländerspezifisch ist.

Einer meiner Klienten hat (fälschlicherweise) eine Kindergeldnachzahlung ab Einreisedatum erhalten. Nach der Auszahlung wurde festgestellt, dass erst ab einem späteren Datum ein Anspruch bestanden hätte. Das Kindergeld wird zurückgefordert, soll aber nicht sofort zurückgezahlt werden, sondern zukünftige Ansprüche werden nur hälftig ausbezahlt.

Aufgrund dieser sehr hohen Kindergeldnachzahlung hat das Jobcenter die Leistungen für die nächsten Monate (6 Monate) gestrichen, da sie den Bedarf durch dieses hohe Einkommen gedeckt sehen (und das nicht nur für den Monat des Geldeingangs, sondern für insgesamt 6 Monate).

Durch die Einstellung der Leistungen ist die Familie auch nicht mehr krankenversichert, bzw. muss sich selbst um eine freiwillige Mitgliedschaft kümmern (die ca. 160 Euro monatlich kostet).

Ich sehe hier eine ungerechtfertigte Benachteiligung der Familie. Die Familie hat fälschlicherweise die Kindergeldnachzahlung, die ihr nicht zugestanden ist, bekommen. Dieses Geld muss sie verständlicherweise zurückzahlen. Von dem Geld hat die Familie also nichts.

Durch diese Zahlung entstehen ihr aber (meiner Meinung nach) Nachteile, die sie ohne diese Kindergeldnachzahlung nicht gehabt hätten. Sie müssen sich jetzt selbst versichern. Bei 6 Monaten a 160 Euro sind das fast 1000 Euro insgesamt, und Leistungen vom Jobcenter stehen ihnen auch nicht zu.
Das Kindergeld steht ihnen allerdings auch nicht zu, da es zurückgezahlt werden muss (bzw. in Zukunft ein geringerer Betrag ausgezahlt wird).

Ich sehe hier eine ungerechtfertigte finanzielle Benachteiligung. Mein Eindruck ist, die Familie ist durch die Nachzahlung insgesamt schlechter gestellt, als ohne diese Zahlung.

Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen?
Ist das so gerechtfertigt?
Oder habe ich einen Denkfehler.

Was wäre, wenn die Familie das Kindergeld auf einmal zurückzahlen würde? Würde das etwas an der Situation ändern? z.B. sofortiger Anspruch auf Leistungen des Jobcenters? Oder wird nur der Zeitpunkt des Geldeingangs berücksichtigt?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Asula
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 06.12.2016 um 13:12:11
 
Wo genau siehst du die Nachteile? Wenn Sie dann wieder Leistungen vom Jobcenter bekommen aber weniger Kindergeld wird vom Jobcenter wieder auf Regelbedarf aufgefüllt bis wieder Kindergeld in normaler Höhe kommt.
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Aras
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Antwort #2 - 06.12.2016 um 14:25:35
 
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Das Kindergeld wurde in einer beträchtlichen Höhe nachgezahlt. Dadurch ist der Ausländerin während des Bezugszeitraumes Geld zugeflossen und wird als normales Einkommen angerechnet. Da es höher als der monatliche Anspruch der BG ist, wird dieses "Einkommen" auf 6 Monate verteilt angesehen; also durch 6 geteilt und stellt so die Höhe der Anrechnung als Einkommen pro Monat dar. Diese ist wiederum höher als der monatliche Bedarf der BG. Dadurch entfällt die Hilfsbedürftigkeit der BG.

@
asula

Keine Ahnung. Geld als Schulden der Familienkasse zurückzahlen?

Aber unabhängig hiervon:  Du forderst eine konkrete Rechtsberatung => Anwalt .
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 06.12.2016 um 16:00:58
 
Sehe eingentlich auch nur die Möglichkeit, die Familienkasse soll die Rückzahlung sofort verlangen (wenn man das Geld denn noch hat) und man bezahlt zurück.

Dann kann sich das Jobcenter nicht mehr rausreden.

Nachteile finanzieller Form an der aktuellen Vorgehensweise vermag ich dennoch keine zu erkennen, das Jobcenter wird immer auf Regelbedarf aufstocken auch wenn für einige Zeit weniger Kindergeld als üblich gezahlt wird.
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Aras
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Antwort #4 - 06.12.2016 um 16:23:27
 
okatomy schrieb am 06.12.2016 um 16:00:58:
Nachteile finanzieller Form an der aktuellen Vorgehensweise vermag ich dennoch keine zu erkennen, das Jobcenter wird immer auf Regelbedarf aufstocken auch wenn für einige Zeit weniger Kindergeld als üblich gezahlt wird.


Beschäftige dich doch bisschen mit der Theorie statt hier kundzutun, dass du das Problem nicht erkennst  Lippen versiegelt

http://www.harald-thome.de/media/files/Die-modifizierte-Zuflusstheorie.pdf

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mojo Jojo
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Antwort #5 - 06.12.2016 um 19:24:41
 
Fakt ist doch aber, dass die Familie eine Kindergeldnachzahlung erhalten hat, die, auf 6 Monate hochgerechnet, über dem Regelbedarf liegt. Die Familie hat also erstmal finanzielle Mittel für 6 Monate zur Verfügung, die den sgbll Satz + x Euro betragen. Wichtig zu wissen ist zwar, dass Leistungen gem. SGBII immer nur nachrangig bezogen werden können, sollte es sich jedoch aber wirklich rechnen, und sollte das Kindergeld auch noch komplett da sein, dann kann man natürlich fragen, ob alles in einem Wisch zurück gezahlt werden kann.

Ich höre jetzt schon die ersten Sachbearbeiter rufen, dass die Familie ihre Bedürftigkeit selbst verursacht hat.

Vielleicht mag man sich auch einfach mal einen Beratungsschein holen.
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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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KaGe
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Antwort #6 - 07.12.2016 um 07:31:00
 
asula schrieb am 06.12.2016 um 12:18:11:
... (und das nicht nur für den Monat des Geldeingangs, sondern für insgesamt 6 Monate).

Hat das JC nur den Geldzufluß gesehen und nicht die Umstände und nicht den wirklich Schuldigen?

Mehr Input zur Zeitschiene wäre gut.

Beispiel:
Im November fließt endlich das Kindergeld, aber es fließt für 6 Monate zuviel. (Es gibt doch 190,- Kindergeld pro Monat). Das JC hat Kenntnis davon.
Daraufhin stellt das JC mit Einstellungsbescheid zum 1.12. die Leistungen incl. GKV ein, evtl. sogar auch KDU-Leistungen??

Zunächst auf jeden Fall Widerspruch schriftlich und nachweislich gegen den Einstellungs-/Aufhebungsbescheid, wenn die Monatsfrist noch läuft. Ansonsten Überprüfungsantrag mit gleichem Inhalt.
Parallel prüfen, ob die Famkasse auch die sofortige komplette Rückzahlung akzeptiert.
Wenn ja, die gesamte Überzahlung zurücküberweisen und mit dem Beleg noch im Dezember wieder Leistungen beim JC beantragen.
Die GKV ist evtl. noch nicht abgemeldet.

Erst, wenn diese Möglichkeiten nicht realisierbar sind, würde ich den Gang zum Amtsgericht wg. BHS und dann die Anwaltsuche empfehlen.



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Alacrity
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Antwort #7 - 07.12.2016 um 10:39:00
 
Widerspruch einlegen, nötigenfalls klagen, in dem von Aras verlinkten pdf unter 5. wird ein ähnlicher Fall behandelt.
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asula
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #8 - 09.12.2016 um 11:24:15
 
Hallo,
Vielen Dank für Eure Antworten. Es beruhigt mich, dass auch einige von Euch diese Benachteiligung gesehen haben.
Nein, eine Rechtsberatung wollte ich nicht, sondern eher eine Bestätigung, dass ich mit meiner Vermutung, da könnte etwas nicht ganz in Ordnung laufen, Recht habe und Widerspruch bzw. anwaltliche Unterstützung angebracht ist.

Übrigens gibt es derzeit keinen Beratungsschein, da ja (durch die fehlerhafte Kindergeldzahlung) Vermögen vorhanden ist, und die Familie derzeitig nicht hilfebedürftig ist.

Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr Benachteiligungen entdecke ich...

Durch diese fehlerhafte Auszahlung "spart" der Staat einiges an Geld (in diesen 6 Monaten). Vor allem, wenn man davon ausgeht, dass die Familie in Zukunft keine Anspruch auf Leistungen mehr haben wird. Das Kindergeld wird in Zukunft ja nur hälftig ausbezahlt.


okatomy:
Wenn die Familie auch in Zukunft bedürftig ist, und tatsächlich vom Jobcenter der fehlende Betrag (es fehtl ja die Hälfte vom Kindergeld) aufgestockt wird, hat die Familie zumindest nach diesem 6 Monatszeitraum keine Benachteiligung.
Verdient die Familie allerdings anschließend genügend, so dass sie keine Ansprüche mehr haben, sehe ich hier schon einen Nachteil. Es fehlt ja schließlich jeden Monat der hälftige Kindergeldbetrag.
Ob das Jobcenter in Zukunft allerdings aufstocken würde, ist ja auch fraglich, wenn ich die verlinkte Datei richtig verstanden habe.

Vielen Dank für Eure Unterstützung und Inputs.

Asula




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KaGe
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Antwort #9 - 10.12.2016 um 08:05:36
 
asula schrieb am 09.12.2016 um 11:24:15:
Durch diese fehlerhafte Auszahlung "spart" der Staat einiges an Geld (in diesen 6 Monaten).

Das sehe ich nicht so. Das Kindergeld ist staatliches Geld und wurde fälschlicherweise für einige Monate gezahlt, in denen gar kein Anspruch bestand.
Der *Staat* will sich das Geld nun häppchenweise zurückholen, zu Recht.
Vom JC gäbe es um 95,- geringere Leistungen, denn das Kindergeld wird angerechnet. Evtl. kommen 30,- Freibetrag, wenn das Kind Ü18 ist.
Mehr hat man (außer viel Schriftverkehr) eh nicht.
asula schrieb am 09.12.2016 um 11:24:15:
Übrigens gibt es derzeit keinen Beratungsschein, 
Kein BHS- vom Amtsgericht--- ja, das ist nachvollziehbar.
ODER: sobald das überschüssige Kindergeld komplett an die Famkasse zurücküberwiesen ist, ist die Familie wieder bedürftig. Und braucht dann weder BHS noch anwaltliche Vertretung.
asula schrieb am 09.12.2016 um 11:24:15:
Vor allem, wenn man davon ausgeht, dass die Familie in Zukunft keine Anspruch auf Leistungen mehr haben wird. 

Sehe ich auch nicht so.
Mit  Aufrechnung von 95,- würde die Hilfebedürftigkeit sicher nicht entfallen.
asula schrieb am 09.12.2016 um 11:24:15:
Verdient die Familie allerdings anschließend genügend, 

Was-wäre-wenn---- das kann man dann ausrechnen, wenn soviel Einkommen wirklich da ist.
Jetzt darüber zu spekulieren, ist verlorne Zeit. Zwinkernd

Und was wirst du für diese Familie nun tun?
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