asula schrieb am 09.12.2016 um 11:24:15:Durch diese fehlerhafte Auszahlung "spart" der Staat einiges an Geld (in diesen 6 Monaten).
Das sehe ich nicht so. Das Kindergeld ist staatliches Geld und wurde fälschlicherweise für einige Monate gezahlt, in denen gar kein Anspruch bestand.
Der *Staat* will sich das Geld nun häppchenweise zurückholen, zu Recht.
Vom JC gäbe es um 95,- geringere Leistungen, denn das Kindergeld wird angerechnet. Evtl. kommen 30,- Freibetrag, wenn das Kind Ü18 ist.
Mehr hat man (außer viel Schriftverkehr) eh nicht.
asula schrieb am 09.12.2016 um 11:24:15:Übrigens gibt es derzeit keinen Beratungsschein,
Kein BHS- vom Amtsgericht--- ja, das ist nachvollziehbar.
ODER: sobald das überschüssige Kindergeld komplett an die Famkasse zurücküberwiesen ist, ist die Familie wieder bedürftig. Und braucht dann weder BHS noch anwaltliche Vertretung.
asula schrieb am 09.12.2016 um 11:24:15:Vor allem, wenn man davon ausgeht, dass die Familie in Zukunft keine Anspruch auf Leistungen mehr haben wird.
Sehe ich auch nicht so.
Mit Aufrechnung von 95,- würde die Hilfebedürftigkeit sicher nicht entfallen.
asula schrieb am 09.12.2016 um 11:24:15:Verdient die Familie allerdings anschließend genügend,
Was-wäre-wenn---- das kann man dann ausrechnen, wenn soviel Einkommen wirklich da ist.
Jetzt darüber zu spekulieren, ist verlorne Zeit.
Und was wirst du für diese Familie nun tun?