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Familienzusanmenführung Kosovo zum ungeborenen Kind (Gelesen: 5.966 mal)
Shaani
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06.12.2016 um 02:06:03
 
Hallo, ich bin verheiratet mit einem kosovarischen Staatsbürger.
Wir erwarten am 3.7. Unser erstes Kind.
Kann mein Mann die familienzusanmenführung zum ungeborenen Kind beantragen.? Ist sowas möglich? Falls dies nicht geht also zum ungeborenen Kind wie ist es, wenn das Kind auf der Welt ist? Dann kann er ja zu seinem deutschen Kind die familienzusanmenführung beantragen Oder?

Ich selber bin staatenlos( bis das Thema bald vor Gericht entschieden wird ) mit einer unbefristeten Niederlassungserlsubnis .

Bin für jeden Hinweis dankbar.

Lieben Gruß
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okatomy
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Antwort #1 - 06.12.2016 um 03:38:20
 
Ist denn sicher dass das Kind deutsch wird?

Eine FZF zu Ausländern erfordert nämlich gesicherten LU.
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RaEm
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Antwort #2 - 06.12.2016 um 05:00:21
 
Wenn ich deine alten Beiträge lese, wurde er im Sept. abgeschoben inkl. Einreisesperre. Das solltest du viell. dazu schreiben.
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Shaani
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Antwort #3 - 06.12.2016 um 13:00:38
 
Geschrieben am: Heute um 03:38:20
Ist denn sicher dass das Kind deutsch wird?

Ja, dass das Kind deutsch wird ist sicher.

Was bedeutet FZF.

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Shaani
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Antwort #4 - 06.12.2016 um 13:08:45
 
Ja, er hat eine Einreisesperre von 2.5 Jahren erhalten. Ich bekomme diesbezüglich bei der zuständigen ABH einen Antrag auf Aufhebung bzw Befristung der Sperre gestellt. Ich hab denen mitgeteilt das ich schwanger bin und ich meinen Mann gerne zur Geburt bei mir hätte. Der Sachbearbeiter war sehr nett und hat mir in Aussicht gestellt das meinem Antrag aufgrund dieser Umstände statt gegeben wird.

Deswegen meine frage, wenn diese Sperre nicht mehr da ist kann man denn die Familienzusanmenführung zu dem ungeborenen deutschen Kind beantragen?

Falls das nicht geht, wie sieht es nach der Geburt aus. Ich kenn mich leider überhaupt nicht damit aus und kann mir auch keinen Anwalt leisten der die Sachen für mich Regelt, deswegen wäre ich euch sehr dankbar für Informationen und Tipps oder Hinweise.  Bin bissel überfordert mit der Situation, gerade jetzt wo ich schwanger bin ist das alles wirklich nicht so einfach.
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Shaani
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Antwort #5 - 06.12.2016 um 13:11:27
 
okatomy schrieb am 06.12.2016 um 03:38:20:
Ist denn sicher dass das Kind deutsch wird?

Eine FZF zu Ausländern erfordert nämlich gesicherten LU.


FZF = Familienzusammenführung... sorry  Smiley
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okatomy
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Antwort #6 - 06.12.2016 um 13:19:45
 
Ja eine FZF zum ungebohrenen deutschen Kind ist grundsätzlch möglich.

Wenn das Kind gebohren ist natürlich sowieso.

Das sind eigentlich unkomplizierte Standardfälle.

In deinem speziellen Fall ist halt nur die Abschiebung mit Einreisesperre problematisch, das zu klären sollte jetzt Priorität haben, weil sonst ein FZF Antrag kein Sinn hat.
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Aras
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Antwort #7 - 06.12.2016 um 14:16:07
 
Ich hoffe, dass es keine gebohrenen Kinder gibt.  Laut lachend Kinder werden geboren.

Shaani schrieb am 06.12.2016 um 13:08:45:
Ja, er hat eine Einreisesperre von 2.5 Jahren erhalten. Ich bekomme diesbezüglich bei der zuständigen ABH einen Antrag auf Aufhebung bzw Befristung der Sperre gestellt. Ich hab denen mitgeteilt das ich schwanger bin und ich meinen Mann gerne zur Geburt bei mir hätte. Der Sachbearbeiter war sehr nett und hat mir in Aussicht gestellt das meinem Antrag aufgrund dieser Umstände statt gegeben wird.


Ja passt doch?! Lege eine Kopie des Mutterpasses dem Antrag bei und erledige das am Besten per formloser Vollmacht deines Mannes an dich, damit die ABH das schnell bearbeiten kann.

Shaani schrieb am 06.12.2016 um 13:08:45:
Deswegen meine frage, wenn diese Sperre nicht mehr da ist kann man denn die Familienzusanmenführung zu dem ungeborenen deutschen Kind beantragen? 

Er kann es bereits jetzt beantragen, nur wird das Visum bei unmittelbar bevorstehender Geburt erteilt (also im 8. Schwangerschaftsmonat) und wenn es keine Einreisesperre gibt. Darum könnte er bereits jetzt mit der Botschaft in Kontakt treten und seinen Sachverhalt darstellen und um einen entsprechenden Termin bitten, um seine Unterlagen vorlegen und falls nötig auch Urkundenüberprüfungen anstoßen zu können.

Shaani schrieb am 06.12.2016 um 13:08:45:
Falls das nicht geht, wie sieht es nach der Geburt aus. Ich kenn mich leider überhaupt nicht damit aus und kann mir auch keinen Anwalt leisten der die Sachen für mich Regelt, deswegen wäre ich euch sehr dankbar für Informationen und Tipps oder Hinweise.  Bin bissel überfordert mit der Situation, gerade jetzt wo ich schwanger bin ist das alles wirklich nicht so einfach. 


Nach der Geburt muss trotzdem die Einreisesperre aufgehoben werden. Wenn du/er/ihr keinen Anwalt leisten könnt, dann könnt ihr trotzdem versuchen beim Amtsgericht einen Beratungsschein zu beantragen.

Ich sehe aber offen gesagt keinen Konflikt derzeit, da die ABH doch - soweit aus deinen Schilderungen ersichtlich - Verständnis zeigt und das schnell lösen möchte.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 06.12.2016 um 15:58:30
 
Aras schrieb am 06.12.2016 um 14:16:07:
a passt doch?! Lege eine Kopie des Mutterpasses dem Antrag bei und erledige das am Besten per formloser Vollmacht deines Mannes an dich, damit die ABH das schnell bearbeiten kann. 


Dem Antrag bei? Meinst du den Antrag zur FZF?
Stell ich eigentlich den Antrag zur FZF in Deutschland bei meiner ABH oder stellt mein Mann den Antrag zur FZF bei der deutschen Botschaft im Kosovo?
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Antwort #9 - 06.12.2016 um 16:00:58
 
Aras schrieb am 06.12.2016 um 14:16:07:
Er kann es bereits jetzt beantragen, nur wird das Visum bei unmittelbar bevorstehender Geburt erteilt (also im 8. Schwangerschaftsmonat) und wenn es keine Einreisesperre gibt. Darum könnte er bereits jetzt mit der Botschaft in Kontakt treten und seinen Sachverhalt darstellen und um einen entsprechenden Termin bitten, um seine Unterlagen vorlegen und falls nötig auch Urkundenüberprüfungen anstoßen zu können. 


das hört sich doch schon mal gut an  Smiley Smiley einen Termin haben wir gestern bei der deutschen Botschaft im Kosovo beantragt, nur bis wir einen kriegen- kann das sehr lange dauern. Griesgrämig
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Shaani
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Antwort #10 - 06.12.2016 um 16:07:03
 
Aras schrieb am 06.12.2016 um 14:16:07:
Ich sehe aber offen gesagt keinen Konflikt derzeit, da die ABH doch - soweit aus deinen Schilderungen ersichtlich - Verständnis zeigt und das schnell lösen möchte.


Ja, so sieht es zumindest bis jetzt aus, jedoch habe ich noch keine endgültige schriftliche Entscheidung.

Es sind 2 verschiedene ABH. bezüglich der Einreisesperre ist Heidenheim (BadenWürttemberg) zuständig, da wurde er abgeschoben. Bezüglich der FZF wird Aachen (NRW) zuständig sein.

Aber ehrlich gesagt, sehe ich da auch kein Problem sobald die Einreissperre aufgehoben ist gibt es keinen Grund die FZF abzulehnen. Jetzt sei also nur noch zu hoffen, dass die Zeit auf meiner Seite ist, denn so einen Termin bei der Botschaft zu bekommen kann bis zu 9 Monate dauern  Griesgrämig bis dahin ist das kind schon längst auf der Welt.

Wäre super wenn man als Schwangere vorrang hat bei den Terminen.
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Antwort #11 - 06.12.2016 um 16:15:23
 
Shaani schrieb am 06.12.2016 um 16:07:03:
Wäre super wenn man als Schwangere vorrang hat bei den Terminen.


Aras schrieb am 06.12.2016 um 14:16:07:
Darum könnte er bereits jetzt mit der Botschaft in Kontakt treten und seinen Sachverhalt darstellen und um einen entsprechenden Termin bitten, um seine Unterlagen vorlegen und falls nötig auch Urkundenüberprüfungen anstoßen zu können. 


Wäre gut, wenn ihr diesbezüglich auch mit der Botschaft in Kontakt treten würdet. Denn was die Botschaft nicht weiß kann sie auch nicht bei der Terminvergabe berücksichtigen!
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Antwort #12 - 06.12.2016 um 16:25:41
 
Aras schrieb am 06.12.2016 um 16:15:23:
Wäre gut, wenn ihr diesbezüglich auch mit der Botschaft in Kontakt treten würdet. Denn was die Botschaft nicht weiß kann sie auch nicht bei der Terminvergabe berücksichtigen!


ja da hast du absolut recht Aras. Es ist leider nur sehr schwer mit denen in Kontakt zu treten. Ich bin gerade dabei denen schonmal vorab per Email die Situation zu schildern und füge auch meinen Mutterpass und das errechnete Geburtsdatum bei. Telefonisch ist es fast unmöglich da jemanden zu erreichen, werde es aber trotzdem hartnäckig probieren.

Eine frage habe ich noch?

Also läuft die FZF über die deutsche Botschaft im Kosovo? Das heißt von Deutschland aus brauch ich diesbezüglich nix zu unternehmen?
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Antwort #13 - 06.12.2016 um 16:30:49
 
Die Ausländerbehörde, also die des Ortes wo dein Ehemann hinziehen will, wird von der Botschaft konsultiert. Also deine Ausländerbehörde wird dann gefragt ob diese etwas gegen das Vorhaben hat, dass dein Ehemann dorthin zieht. Hierzu wirst du ggf. zum Gespräch gebeten.

Füge deiner E-Mail an die Botschaft am Ende noch den Satz hinzu:

"Ich bitte um eine kurze Empfangsbestätigung."

Solltest du nach 2 Wochen nichts von der Botschaft gehört haben, dann solltest du dich entsprechend an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes wenden.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AAmt/Krisenreaktionszentrum/Buergerservice/Bue...
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Antwort #14 - 06.12.2016 um 17:21:48
 
Aras schrieb am 06.12.2016 um 16:30:49:
Solltest du nach 2 Wochen nichts von der Botschaft gehört haben, dann solltest du dich entsprechend an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes wenden. 


Super, du hast mir sehr geholfen. Sehr guter Tipp mit dem Bürgerservice. Vielen Dank  Smiley Smiley
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