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Auslandsreise nach Antragsstellung auf Aufenthalstitel und abgelaufenem Visum (Gelesen: 972 mal)
BigRedBear
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i4a rocks!


Beiträge: 9

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München
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Auslandsreise nach Antragsstellung auf Aufenthalstitel und abgelaufenem Visum
05.12.2016 um 14:54:50
 
Hallo liebe Forumsmitglieder,

meine Frau und ich haben letzten Monat in Dänemark geheiratet und dies bei unserem zuständigen Bürgerbüro auch bereits gemeldet. Leider dauert die Bearbeitung noch circa weitere 3 Wochen, sodass wir frühestens dann (Ende Dezember 2016) den Antrag für den Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung beantragen können.

Hieraus ergibt sich für uns folgendes Problem/Frage:
Wir möchten gerne Ende Januar 2017 für 2 Wochen nach China in den Urlaub fliegen. Das aktuelle Visum (Erwerbstätigkeit) meiner Frau ist noch bis Anfang Februar 2017 gültig. Wenn wir Ende Dezember den Antrag für den Aufenthaltstitel stellen, wird dieser frühestens Mitte Februar 2017 ausgestellt, zu welchem Zeitpunkt das Visum bereits abgelaufen ist.

1) Muss meine Frau Ihren Reisepass bei der Ausländerbehörde bei Antragsstellung abgeben und wird erst nach der Bearbeitungszeit (ca. 6-8 Wochen) zurückgegeben?
2) Falls ja, wie kann sie ins Ausland reisen und auch wieder danach nach Deutschland einreisen, da ihr Visum ja schon abgelaufen ist und sie keinen Pass hat?
3) Falls nein, kann sie eine Art vorübergehenden Aufenthaltstitel zu Reisezwecken erhalten, damit sichergestellt ist, dass sie wieder nach DE einreisen kann obwohl das Visum in ihrem Pass bereits abgelaufen ist?

Für jegliche Antworten und Hilfestellungen sind wir euch sehr dankbar!

Viele Grüße,
BigRedBear
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deerhunter
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i4a rocks!


Beiträge: 2.217

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 05.12.2016 um 16:32:35
 
BigRedBear schrieb am 05.12.2016 um 14:54:50:
Muss meine Frau Ihren Reisepass bei der Ausländerbehörde bei Antragsstellung abgeben und wird erst nach der Bearbeitungszeit (ca. 6-8 Wochen) zurückgegeben?


Nein

BigRedBear schrieb am 05.12.2016 um 14:54:50:
Falls nein, kann sie eine Art vorübergehenden Aufenthaltstitel zu Reisezwecken erhalten, damit sichergestellt ist, dass sie wieder nach DE einreisen kann obwohl das Visum in ihrem Pass bereits abgelaufen ist?


Vermutlich nein..da Sie noch eine AE bis Februar hat wird auch entsprechend kaum eine Zwischenlösung möglich werden! Also plane lieber einen späteren Urlaub oder rede mit der ABH, ob die eine Möglichkeit sehen
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 05.12.2016 um 19:26:58
 
BigRedBear schrieb am 05.12.2016 um 14:54:50:
3) Falls nein, kann sie eine Art vorübergehenden Aufenthaltstitel zu Reisezwecken erhalten, damit sichergestellt ist, dass sie wieder nach DE einreisen kann obwohl das Visum in ihrem Pass bereits abgelaufen ist?


Hallo,

warum nicht?

Wenn der aktuelle AT während der Urlabsreise zeitlich abläuft, kann die ABH offensichtlich prophylaktisch eine Fiktionsbescheinigung bis bspw. einige Tage nach Rückkehr ausstellen.

Im Falle meiner Frau, analog gelagerter Sachverhalt, hat unsere ABH dies zumindest vor 4 Jahren getan (Reise 1.7. bis Mitte Sep., AT gültig bis 30.08., FB ausgestellt für 4 Monate Mitte Juni bis Mitte Oktober).

Es geht also offensichtlich einiges, wenn man mit der ABH das Gespräch sucht.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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