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Heirat mit einer Russin,Erfahrungsaustausch (Gelesen: 2.447 mal)
mario142
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i4a rocks!


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05.12.2016 um 11:56:46
 
Hallo,
nachdem ich immer wieder auf diese Seite gestoßen bin und ich hier einige sehr qualifizierte Kommentare gelesen habe,habe ich mich entschlossen hier selbst eine Diskussion zu eröffnen.Es reicht mir nicht die Antworten in den anderen Diskussionen zu lesen und auszuwerten.Teilweise sind die Informationen möglicherweise veraltet.
Nun zu meiner Geschichte.Ich liebe eine Russin(welche Überraschung).Sie lebt und arbeitet in St. Petersburg,ich in Deutschland.Zunächst war ich natürlich blauäugig zur ABH gegangen und habe dort gesagt:Ich habe eine Partnerin,Sie ist Russin.Ich möchte das wir uns besser kennen lernen und ich hätte gerne für sie eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr..Mein Verdienst ist gut etc...Erste Lehre gezogen,geht nicht.Also das ich in diesem angeblich so freien  und demokratischen Land nicht die Möglichkeit habe mit der Frau meiner Wahl zusammen zu leben ohne gleich zu heiraten war schon mal ein Schock für mich.
Das man vielleicht erstmal vielleicht 6 Monate zusammen leben möchte bevor man heiratet ist doch eigentlich leicht nachvollziehbar.Mein Ziel ist so schnell es geht,so viel wie möglich Zeit gemeinsam zu verbringen.
Meine Partnerin hat zur Zeit ein gültiges Finnlandvisum.Es gilt bis Ende Januar .Sie meinte es wäre das beste wenn Sie jetzt ein 2 jähriges visum für Finnland beantragt wo wir uns dann 90 Tage sehen können bei Einreise über Finnland.Es würde nur ein paar Tage dauern das Visum zu bekommen da Sie dort ständig zum Einkaufen rüber fährt .
Mittlerweile beschäftige ich mich auch mit dem Thema Heirat und habe im Grunde Planungen für verschiedene Modelle.
Das nächstliegende ist ja das Sie jetzt alle Dokumente besorgt und bei Ihrem nächsten Besuch alles mitbringt,ich es beim Standesamt vorlege,einen Termin vereinbare,Sie wieder nach Russland zurückkehrt und dann ein Visum zur Eheschließung beantragt.
FRAGE:wie lange dauert es dann bis Sie das Visum erhält?
Der zweite Weg:Einreise mit dem Finnlandvisum,Antrag machen und heiraten zB Kuba(am strand wäre uns beiden am liebsten) oder auch Dänemark.Dann müsste Sie ja streng genommen wieder zurück und das Visum für Familiennachzug beantragen.
FRAGE:wie lange dauert das?
Oder hat jemand sonstige Tipps wie man da jetzt vorgeht um möglichst viel gemeinsame Zeit zu haben?
Sie war schon etliche male als Dolmetscherin in Deutschland und immer pünktlich zurück,trotzdem wird es mit einem 3 Monate Besuchervisum zu einem alleinstehenden Mann  Probleme geben?
Vielen Dank im Voraus
Mario
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deerhunter
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Antwort #1 - 05.12.2016 um 12:29:27
 
mario142 schrieb am 05.12.2016 um 11:56:46:
Also das ich in diesem angeblich so freienund demokratischen Land nicht die Möglichkeit habe mit der Frau meiner Wahl zusammen zu leben ohne gleich zu heiraten war schon mal ein Schock für mich.
Das man vielleicht erstmal vielleicht 6 Monate zusammen leben möchte bevor man heiratet ist doch eigentlich leicht nachvollziehbar.Mein Ziel ist so schnell es geht,so viel wie möglich Zeit gemeinsam zu verbringen.


Kannst du doch....einfach ein Visum für Russland beantragen und dann dort 6 Monate verbringen! Schon hat man was man will

mario142 schrieb am 05.12.2016 um 11:56:46:
Dann müsste Sie ja streng genommen wieder zurück und das Visum für Familiennachzug beantragen.
FRAGE:wie lange dauert das?


Genau so lange wie das Visum zur Heirat direkt aus Russland...eventuell länger, weil man ein 3. Land mit entsprechendem Rechtsverkehr involviert!

mario142 schrieb am 05.12.2016 um 11:56:46:
Oder hat jemand sonstige Tipps wie man da jetzt vorgeht um möglichst viel gemeinsame Zeit zu haben?


Wie schon oben gesagt...entweder in Russland oder in einem 3.Land zusammen leben!

mario142 schrieb am 05.12.2016 um 11:56:46:
Sie war schon etliche male als Dolmetscherin in Deutschland und immer pünktlich zurück,trotzdem wird es mit einem 3 Monate Besuchervisum zu einem alleinstehenden MannProbleme geben?


Das Problem wird sein, die Rückkehrwilligkeit nachzuweisen
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mario142
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Antwort #2 - 05.12.2016 um 14:45:27
 
Nach Russland kann ich nicht gehen,da wäre ich noch von alleine drauf gekommen).Ich bin alleinerziehender Vater. Sohn ist 9 und wenn ich das mache habe ich sofort eine sorgerechtsklage meiner ex im Briefkasten. Und jetzt bitte nicht den Vorschlag das kind doch der Mutter zu überlassen. Smileyhat jemand konkrete zahlen zu meinen Fragen?Eine Woche?3monate?Wie war es bei euch?
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deerhunter
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Antwort #3 - 05.12.2016 um 16:35:27
 
mario142 schrieb am 05.12.2016 um 14:45:27:
jemand konkrete zahlen zu meinen Fragen?


Da jeder Fall anders ist und jede ABH mehr / weniger zu tun und mehr / weniger Sachbearbeiter hat, wirst du nicht verlässliches hier bekommen! mario142 schrieb am 05.12.2016 um 14:45:27:
Eine Woche?3monate?


Gehe mal eher von Monaten aus...mit 1 Woche wird das nichts! A1 hat sie??
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mario142
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 05.12.2016 um 17:14:33
 
A1 ,dazu noch ein aupairjahr,ein Studienjahr,beides in Deutschland und noch eine Festeinstellung als Dolmetscherin in Russland. Sollte ausreichen...Gibt es Möglichkeiten die Aufenthaltsgenehmigung nach einer nicht geplanten Hochzeit während eines Besuchs zu erhalten ohne ausreise?der Vorgang ist ja ziemlich unlogisch...Also gesetzt dem Fall wir heiraten zu Beginn ihres Besuchs und stellen dann den Antrag auf dauerhaftes Bleiberecht oder wie auch immer..Es könnte doch in der gleichen Zeit durchgeführt werden die sie sowieso noch in Europa bleiben darf...Ich lese immer etwas von ermessenssache...
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Antwort #5 - 05.12.2016 um 18:09:48
 
Du liest falsch.

Einreise nach Kurzaufenthaltsregeln - kein Daueraufenthalt.

In RUS gibt es übrigens ohne Eheschließung auch keinen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen.
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Antwort #6 - 05.12.2016 um 19:36:01
 
Sie hat eine positive Visa-Historie sowohl für Finnland als auch für Deutschland, sie hat einen festen Job in Russland, und beim Antrag auf ein Besuchsvisum wird die ABH, bei der du etwas voreilig eure persönliche Verbindung kundgetan hast, nicht beteiligt.

Ich sehe also keinen Grund, warum sie nicht erneut ein Besuchsvisum für Dtl. erhalten sollte. Davon abgesehen, habt ihr durch das Finnlandvisum durchaus die Möglichkeit, dass sie dich in Dtl. besuchst, du hast die Möglichkeit sie zu besuchen und St Peterburg ist, im Vergleich zu anderen Standorten, keine Weltreise entfernt.

Insofern seid ihr doch in einer ziemlich guten Position um euch besser kennenzulernen, und selbst die Wartezeit auf die FZF könnt ihr euch, im Gegensatz zu vielen anderen Paaren, durch Besuche versüßen.

Du "jammerst" also auf ziemlich hohem Niveau, wenn ich das mal so sagen darf, wie du wissen solltest, wenn du hier mal den ein oder anderen Beitrag verfolgt hast.
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Antwort #7 - 05.12.2016 um 19:51:54
 
mario142 schrieb am 05.12.2016 um 11:56:46:
in diesem angeblich so freienund demokratischen Land


das wäre eingeltich ein Grund nicht weiter zu lesen und um nicht zu antworten.

der Fall ist aber einfacher, als man auf den ersten Blick sieht, wenn du wirklich auch Italiener bist und auch schon mal in Italien gelebt hast.
Ggf. greift die Freizügigkeit ... dann kann deine *Ehefrau* (sic!) gleich hier bleiben. Die Frage der Freizügigkeit ist noch zu klären (das ist die Voraussetzung)
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Antwort #8 - 06.12.2016 um 11:07:51
 
Wenn Du heiraten möchtest, gehst Du erstmal zu deinem zuständigen Standesamt und holst Dir den Bogen wo alles drauf steht was Du/Ihr benötigt. Deine Freundin besorgt alles in Pieter und Du hier. Die Sachen zu übersetzen und zu beglaubigen dauert 1 Tag. Sie schickt Dir die Sachen und Du beantragst eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis. Dann kommt Sie nach D und ihr heiratet, danach fliegt Sie zurück und stellt einen Antrag auf FZF. Ging bei uns ohne Probleme. Allerdings kannte ich meine Frau damals schon eine Zeitlang und wir haben uns jedes WE gesehen als Sie noch in Pieter wohnte, somit stellte sich die Frage nach dem "Probezusammenleben" bei uns nicht.
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Antwort #9 - 09.12.2016 um 09:56:05
 
Thomasp deine Geschichte ist schön aber verwirrend:)
Mit ehevisum eingereist und trotzdem wieder raus und Visum für fzf beantragen?Das vermeidet man doch gerade mit dem offiziellen weg des Eheschließungs Visum?land verlassen und fzf muss man doch nur beantragen wenn man mit einem schengen Visum oder ähnlichem heiratet?
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thomasp
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Antwort #10 - 09.12.2016 um 14:53:12
 
Wer spricht vom Ehe Visum? Sie ist mit Schengen nach "D" eingereist, dann geheiratet und wieder ausgereist....dann FZF beantragt....alles normal gelaufen und mit Hilfe der sehr kooperativen AHB und Konsulat in Pieter schnell gegangen.
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Antwort #11 - 09.12.2016 um 18:24:21
 
mario142 schrieb am 05.12.2016 um 11:56:46:
Mittlerweile beschäftige ich mich auch mit dem Thema Heirat und habe im Grunde Planungen für verschiedene Modelle.
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Du könntest/solltest Dich mal über die Unterschiede zwischen Visum zu Eheschließung (sog. Heiratsvisum) einerseits und dem FzF-Visum zum Ehegattennachzug andererseits schlau machen,
die Unterschiede hatte ich mal HIER zusammengetragen

Unterschied: Heiratsvisum vrs Ehegattennachzug http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1472629562/7#7
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