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Meldebescheingung meiner chinesischen Freundin für das Standesamt (Gelesen: 1.894 mal)
Themen Beschreibung: Aktualität für Ehefähigkeit
s.e.b.
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i4a rocks!


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03.12.2016 um 22:50:58
 
Hallo alle,
Ich hätte noch einmal eine Frage zu den Unterlagen, die für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis benötigt werden. Meine chinesische Freundin muss ja mit all den aktuellen Urkunden auch eine Meldebescheinigung besorgen. Diese muss wie alle anderen Bescheinigungen beglaubigt, überbeglaubigt, dann nach Peking in der Botschaft zur Legalisierung geschickt werden, dann per Post nach Deutschland, wo sie dann bei einem beeidigten Übersetzer übersetzt wird... das ganze Prozedere dauert normalerweise schon ein paar Monate, wenn man schnell ist und viel Geld hat, vielleicht auch nur einen....
Nun meine Frage: man liesst oft, die Meldbescheingung dürfe nur 10 Tage alt sein, gilt das auch für diesen Fall? Gibt es da Ausnahmen?
Vielen Dank schon mal!
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Aras
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Antwort #1 - 03.12.2016 um 23:24:20
 
Eine deutsche Meldebescheinigung bei einer in China lebenden Chinesin?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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s.e.b.
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 04.12.2016 um 00:08:26
 
Naja, das hat mich auch gewundert, was damit gemeint sein soll :-p  Schockiert/Erstaunt
Aber auf Nachfrage wurde mir erklärt, das chinesische Äquivalent sei damit gemeint: Also zum Beispiel die notarielle Bestätigung, dass meine Freundin noch in der im Hokou angegebenen Addresse lebt. Und jetzt frage ich mich, ob die beim Standesamt da tatsächlich etwas haben wollen, was innerhalb der letzten 10 Tage ausgestellt wurde oder ich mir nur zu viele Sorgen mache, weil ich etwas von der Bürokratie traumatisiert bin...
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Melanny
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Antwort #3 - 04.12.2016 um 00:15:29
 
Als ich in noch vorhatte, in DL zu heiraten, stand aus dem „Laufzettel“, den ich von der Standesbeamtin erhielt, ebenfalls, dass eine Meldebescheinigung meines damaligen Verlobten aus seinem Land benötigt wird, aber ohne Legalisation.

Also als ausstellen lassen, wenn die anderen Dokumente fertig sind, nach DL schicken und schon einen Übersetzer „vororganisieren“. Die Gültigkeit war auch kurz (10 oder 14 Tage). Bei langen Postwegen ist das wirklich knapp, sollte aber machbar sein.
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Aras
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Antwort #4 - 04.12.2016 um 00:18:27
 
@Melanny,

das Problem ist aber, dass dein Verlobter Kanadier ist. Da muss man tatsächlich unterscheiden.

Man sollte beim Standesamt nachfragen, wie das denn genau gemacht werden soll.

Wobei ich eine Bearbeitungsdauer von mehreren Monaten irgendwie nicht glauben kann.
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Melanny
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Antwort #5 - 04.12.2016 um 00:25:12
 
Stimmt @Aras, nur alle anderen Dokumente hätten auch den langen Weg gehen müssen - überglaubigen, legalisieren.

Man sagte auf dem Standesamt: Meldebescheinigungen nicht, weil es nicht machbar sei wegen der Gültigkeit und weil es keine Urkunde sei.
Deshalb dachte ich, dass das Land keine Rolle spielt.
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s.e.b.
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Antwort #6 - 04.12.2016 um 01:12:37
 
Ja, leider steht in dem Laufzettel drin, dass alle Unterlagen beglaubigt/legalisiert sein müssen. Das Problem ist zum Einen dass allein DHL mindestens 5-7 Werktage bis Deutschland benötigt und dann zum Anderen, daß das Überbeglaubigen nur mit einer Agentur in China läuft, die etwa 2 Wochen braucht. Dann kommt noch der Übersetzer, der ja auch ein paar Tage benötigt. Naja, ganz abgesehen von den Problemen in Berlin, wo man auf Termine beim Amt bis zu 3 Monate dauert, man aber zu zig Ämtern wegen diverser Unterlagen muss und es schwer ist, alles so zu timen, dass es innerhalb eines Zeitfensters von einer Woche passiert. Und die unglaublichen Kosten die das verschlingt.. Naja, das macht mir alles halt große Sorgen.
Aber wahrscheinlich weiß ich dann am Donnerstag mehr, wenn ich zum Standesamt gehe. Leider ohne Termin und ohne Garantie, weil Termine gibts dort seit Sommer überhaupt nicht mehr, aber ohne Termin gibts keine Sprechstunde. (Berlin ist wirklich kaputtgespart)

Sorry, musste dem mal Luft machen...
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Steve Dash
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Antwort #7 - 04.12.2016 um 04:13:40
 
Warum heiratest Du nicht mit ihr in Hong Kong ?

kann alles in 4-6  Wochen abgeschlossen sein, dann beantragt Sie nur noch das VISUM zur FZF  mit der Heiratsurkunde in China.

=====

Flugkostenund  Hotel 1000 EUR hin und zurück, ich verstehe die Leute nicht warum man in Deutschland mit einer Ausländerin heiraten muss und sich die Behörden Schikane antut, wenn es viel einfacher geht


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Aras
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Antwort #8 - 04.12.2016 um 11:27:50
 
Dann geh ggf. nicht zum Standesamt sondern zum Präsidenten des Kammergerichts Berlin, bzw. das Präsidium. Die müssen nämlich die Befreiung durchführen.
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Antwort #9 - 04.12.2016 um 12:01:34
 
s.e.b. schrieb am 04.12.2016 um 00:08:26:
Aber auf Nachfrage wurde mir erklärt, das chinesische Äquivalent sei damit gemeint: Also zum Beispiel die notarielle Bestätigung, dass meine Freundin noch in der im Hokou angegebenen Addresse lebt. ..


Wenn sie vorher noch nie verheiratet war, hat sie sowieso kein eigenes Hukou, sondern steht noch im Hukou ihrer Eltern.
Und wenn sie ihre eigene Wohnung hat oder in einer anderen Stadt lebt, stimmt die Adresse sowieso nicht.
Eine Meldebescheinigung, wie wir sie aus DE kennen, gibt es in China nicht.
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Antwort #10 - 08.12.2016 um 16:16:25
 
Steve Dash schrieb am 04.12.2016 um 04:13:40:
ich verstehe die Leute nicht warum man in Deutschland mit einer Ausländerin heiraten muss und sich die Behörden Schikane antut, wenn es viel einfacher geht


sehr richtig... der Bürokratie-Krieg ist Wahnsinn in Deutschland  Lippen versiegelt

@TS geht  in eurem Fall vielleicht auch Heiraten in Dänemark? da Sie ja anscheinend hier ist? ...evtl. dann ohne den Zirkus der Befreiung vom EFZ?



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