Latius
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Hallo,
es ist ganz, ganz dringend und ich bin verzweifelt!
ich möchte so schnell wie möglich mit meiner Freundin zusammenziehen und im Prinzip steht uns eine Wohnung ziemlich sicher, nur fehlt der WBS.
Jetzt ist das Problem, dass meine Freundin ein Studentenvisum hat und der ein Jahr gültig ist (bis Mitte September 2017). Den Antrag haben wir letzte Woche gemacht und erfahren vorgestern, dass der Aufenthalt in Deutschland AB Antragstellung BIS mind. 11 Monate sein muss. Ihrer ist also unter 11 Monate. Sie wollen sehen, dass sie eine Aufenthaltserlaubnis von bis mindestens 11 Monate hat. Da es ein Studentenvisa ist, kann sie ihn also in dem Falle erst im August wieder für ein Jahr beantragen, je nach wie sie ihr Studium fertig bekommt. Aber selbst wenn sie mit Studium fertig ist, plant sie trotzdem hier zu bleiben und es gäbe trotzdem Wege ein Visum zu bekommen.
Jedenfalls, das Problem ist jetzt der momentane Aufenthaltstitel und sie würde den WBS nicht bekommen, den ich mit ihr zusammen beantragt habe und wir würden die Wohnung nicht bekommen.
Nun ist die Frage ob bei der Ausländerbehörde die was machen könnten oder ob es generell da eine Möglichkeit gibt? Es fehlt halt nur dieser (ich zittiere was sie im Brief schrieben) "Nachweis über den nicht nur vorübergehenden berechtigen Aufenthalt in der BRD (z.B. durch Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis , Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht" Wo mir am Telefon gesagt wurde, es fehlt der Aufenthaltstitel, der ab Antragstellung mindestens 11 Monate gültig sein muss.
Ich habe die letzten zwei Tae nur damit verbracht was zu WBS und Aufenthalt zu finden, aber nichts ähnelt dem Problem.
Entschuldigt, wenn mein Text so durcheinander ist
Bitte helft mir T___T
Vielen Dank im Voraus!!
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