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WBS(Wohnberechtigungsschein)-Antrag - Problem: Aufenthaltstitel (Gelesen: 2.488 mal)
Latius
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i4a rocks!


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03.12.2016 um 13:09:28
 
Hallo,

es ist ganz, ganz dringend und ich bin verzweifelt!

ich möchte so schnell wie möglich mit meiner Freundin zusammenziehen und im Prinzip steht uns eine Wohnung ziemlich sicher, nur fehlt der WBS.

Jetzt ist das Problem, dass meine Freundin ein Studentenvisum hat und der ein Jahr gültig ist (bis Mitte September 2017).
Den Antrag haben wir letzte Woche gemacht und erfahren vorgestern, dass der Aufenthalt in Deutschland AB Antragstellung BIS mind. 11 Monate sein muss. Ihrer ist also unter 11 Monate.
Sie wollen sehen, dass sie eine Aufenthaltserlaubnis von bis mindestens 11 Monate hat.
Da es ein Studentenvisa ist, kann sie ihn also in dem Falle erst im August wieder für ein Jahr beantragen, je nach wie sie ihr Studium fertig bekommt. Aber selbst wenn sie mit Studium fertig ist, plant sie trotzdem hier zu bleiben und es gäbe trotzdem Wege ein Visum zu bekommen.

Jedenfalls, das Problem ist jetzt der momentane Aufenthaltstitel und sie würde den WBS nicht bekommen, den ich mit ihr zusammen beantragt habe und wir würden die Wohnung nicht bekommen.

Nun ist die Frage ob bei der Ausländerbehörde die was machen könnten oder ob es generell da eine Möglichkeit gibt? Es fehlt halt nur dieser (ich zittiere was sie im Brief schrieben) "Nachweis über den nicht nur vorübergehenden berechtigen Aufenthalt in der BRD (z.B. durch Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis , Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht"
Wo mir am Telefon gesagt wurde, es fehlt der Aufenthaltstitel, der ab Antragstellung mindestens 11 Monate gültig sein muss.

Ich habe die letzten zwei Tae nur damit verbracht was zu WBS und Aufenthalt zu finden, aber nichts ähnelt dem Problem.

Entschuldigt, wenn mein Text so durcheinander ist

Bitte helft mir T___T

Vielen Dank im Voraus!!
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« Zuletzt geändert: 03.12.2016 um 13:40:32 von Latius »  
 
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 03.12.2016 um 14:53:58
 
Was ist jetzt das Problem? Den Aufenthalt über 2017 hinaus zu verlängern, wird jetzt kaum möglich sein!
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Latius
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Antwort #2 - 03.12.2016 um 14:57:01
 
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deerhunter

Na ja vielleicht kann man etwas Vorläufiges Schreiben, weil sie kann es ja dann verlängern, wenn es aber soweit ist.

Würde dennn hier eine Fitkionsbescheinigung irgendwie gehen?

Ich denke ja auch dass es unmöglich ist dass die das über 2017 verlängern, aber deswegen frage ich ob es irgendwie Möglichkeitn da gibt, weil wir braeuchten das nur für den WBS Antrag...
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deerhunter
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Antwort #3 - 03.12.2016 um 15:40:41
 
Latius schrieb am 03.12.2016 um 14:57:01:
Würde dennn hier eine Fitkionsbescheinigung irgendwie gehen?


Nein, sie hat ja eine AE, da gibt es keine Fiktionsbescheinigung..Auch müsste Sie ja dann vermutlich eine neue Summe auf dem Sperrkonto zum LU vorweisen!
Aus welchem land ist deine Freundin?
Vermutlich muss Sie warten, bis sie eine erneute Verlängerung der AE hat

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Latius
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 03.12.2016 um 15:46:21
 
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deerhunter

Sie hat die chinesische Staatsbürgerschaft.

Ja das stimmt, sie hat ja einen AE bis zu Mitte September 2017. Es ist nur dass das Bürgeramt, die den WBS bearbeiten, sagen, dass sie den AE bis September 2017 nicht anerkennen und es unbedingt ja mehr als September 2017 sein soll um den WBS zu bekommen. Aber Ding ist halt sie wird auf jeden Fall verlängern, aber kann es nicht, wie du schon andeutetest, nicht jetzt machen für mehr als September 2017
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KaGe
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Antwort #5 - 03.12.2016 um 19:17:46
 
Zwischenfrage:
Warum beantragst du als zukünftiger Mieter nicht den WBS?
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Latius
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 03.12.2016 um 21:05:03
 
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KaGe

Das wäre ja am einfachsten und mir sogar lieber.
Aber für die zweiraumwohnung, die wir wollen, will der Vermieter einen WBS für zwei Menschen. Also wir zwei sollen zusammen einen WBS beantragen. Getrennt funktioniert nicht. Leider.
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Mojo Jojo
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Antwort #7 - 03.12.2016 um 22:53:12
 
Sowohl die zeitliche Begrenzung der AE als auch die Forderung des Bürgeramtes sind doch vollkommen korrekt. Hier gibt es nix zu beanstanden. Zudem reicht das alleinige Wollen der AE-Verlängerung nicht im Geringsten aus, um diese auch zu bekommen. Das Transkript of Records zum Verlängerunspunkt ist hier maßgeblich und das kann die junge Dame wohl kaum jetzt schon vorlegen. Und mit ner Glaskugel, die ihre CPs bereits jetzt für den Zeitpunkt des Verlängerungsantrages rechtsbindend prophezeit, könnt ihr wahrscheinlich nicht dienen. Folglich solltet ihr diese Fähigkeiten auch von keinem anderen verlangen.

Hilft wohl nur ne Wohnung zu suchen, die es auch ohne WBS gibt. Dies ist durchaus zumutbar, wenn auch von euch nicht so gewollt.

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KaGe
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Antwort #8 - 04.12.2016 um 14:03:35
 
Mojo Jojo schrieb am 03.12.2016 um 22:53:12:
Hilft wohl nur ne Wohnung zu suchen, die es auch ohne WBS gibt.


Ja, das ist dann wohl wirklich der schneller gangbare Weg.

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Anyonne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 06.12.2016 um 12:21:40
 
Frag mal bei der zuständigen Ausländerbehörde an.

Vielleicht reicht es ja, dass die Ausländerbehörde der Wohngeldstelle schriftlich bestätigt, dass die Aufenthaltserlaubnis über September 2017 hinaus verlängert wird, wenn die Voraussetzungen weiterhin gegeben sind. Schön schwammig geschrieben und es könnte der Wohngeldstelle genügen. So eine ähnliche Bescheinigung hat hier schon öfter gereicht.
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