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Deutschen Pass bekommen und albanischen behalten (Gelesen: 6.529 mal)
Anjeza
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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28.11.2016 um 16:55:03
 
Hallo,

kann mein Vater einen deutschen Pass bekommen und sein albanischen behalten?

Er ist ca. 1960 von Albanien in die DDR ausgewandert und hat dann auch meine Mutter geheiratet. Seit dem lebt er durchgehend mit Ihr in der nähe von Berlin.

Sie selbst ist deutsche und meine beiden Schwestern und ich haben auch nur einen deutschen Pass.

Er ist seit ca. 15 Jahren in der Rente und bekommt auch keine Sozialhilfe.

Viele Grüße

Anjeza
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deerhunter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 28.11.2016 um 17:04:07
 
Hallo,

normalerweise muss die "albanische " Staatsangehörigkeit aufgegeben werden, bevor man die Deutsche bekommt! Als wenn amn die Zusicherung der Einbürgerung hat, die Ausbürgerung beantragen!

http://www.ambasadat.gov.al/germany/de/verzicht-auf-staatsb%C3%BCrgerschaft

Auch prüfen, ob eventuell eine andere Staatsangehörigkeit vorhaden sein kann (Serbien, usw)
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Anjeza
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 28.11.2016 um 17:10:29
 
deerhunter schrieb am 28.11.2016 um 17:04:07:
Hallo,

normalerweise muss die "albanische " Staatsangehörigkeit aufgegeben werden, bevor man die Deutsche bekommt! Als wenn amn die Zusicherung der Einbürgerung hat, die Ausbürgerung beantragen!

http://www.ambasadat.gov.al/germany/de/verzicht-auf-staatsb%C3%BCrgerschaft

Auch prüfen, ob eventuell eine andere Staatsangehörigkeit vorhaden sein kann (Serbien, usw)


Mein Vater konnte schon früher die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, wenn er die albanische aufgegeben hätte.

Das wollte und will er aber nicht, weil er in Albanien auch ein Haus und Land besitzt.

Kann er den nicht, irgendwie die albanische behalten und die deutsche bekommen?
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dim4ik
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Antwort #3 - 28.11.2016 um 17:14:40
 
Anjeza schrieb am 28.11.2016 um 17:10:29:
Das wollte und will er aber nicht, weil er in Albanien auch ein Haus und Land besitzt.

Dürfte er beides als deutsche Staatsbürger nicht mehr behalten?
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Anjeza
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 28.11.2016 um 17:18:17
 
dim4ik schrieb am 28.11.2016 um 17:14:40:
Dürfte er beides als deutsche Staatsbürger nicht mehr behalten?


Früher gab es da Probleme, ob das heute noch so ist, glaube ich eher nicht. Aber in Albanien wechseln die Gesetzte oft. Er möchte deshalb auch seinen albanischen Pass behalten.
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Aras
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Antwort #5 - 28.11.2016 um 17:34:28
 
Er hätte sich ja auch zu Zeiten der DDR einbürgern lassen können.

Aber so ist es aber, dass die Ausbürgerung gefordert werden dürfte, sofern dein Vater keine starken (wirtschaftlichen) Gründe benennen kann.

Also die Gesetze Deutschlands haben sich in diesbezüglich nicht geändert und Albanien ist bis jetzt auch kein Teil der EU.

Vielleicht sollte er die Einbürgerung für einen Zeitpunkt nach dem Beitritt Albaniens in die EU planen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Anjeza
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Antwort #6 - 28.11.2016 um 18:34:28
 
Aras schrieb am 28.11.2016 um 17:34:28:
Er hätte sich ja auch zu Zeiten der DDR einbürgern lassen können.

Aber so ist es aber, dass die Ausbürgerung gefordert werden dürfte, sofern dein Vater keine starken (wirtschaftlichen) Gründe benennen kann.

Also die Gesetze Deutschlands haben sich in diesbezüglich nicht geändert und Albanien ist bis jetzt auch kein Teil der EU.

Vielleicht sollte er die Einbürgerung für einen Zeitpunkt nach dem Beitritt Albaniens in die EU planen.


Albanien ist nicht ein mal Beitrittskandidat. Eine EU Betritt dauert bestimmt über 15 bis 20 Jahre.

Ich hab hier gelesen, das wenn man über 60 Jahre alt ist, man eine doppelte Staatsbürgerschaft bekommen kann. Geht das auch mit dem albanischen Pass?

http://www.einbuergerungstest.biz/einbuergerung-allgemein/doppelte-staatsbuerger...
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Aras
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Antwort #7 - 28.11.2016 um 19:34:40
 
Anjeza schrieb am 28.11.2016 um 18:34:28:
Albanien ist nicht ein mal Beitrittskandidat. Eine EU Betritt dauert bestimmt über 15 bis 20 Jahre.


Ja, das könnte ein Problem sein.

Anjeza schrieb am 28.11.2016 um 18:34:28:
Ich hab hier gelesen, das wenn man über 60 Jahre alt ist, man eine doppelte Staatsbürgerschaft bekommen kann. Geht das auch mit dem albanischen Pass?

Da steht aber auch, dass man irgendwelche Krankheiten haben müsse, damit man angeblich die andere Staatsangehörigkeit behalten dürfe.
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Antwort #8 - 28.11.2016 um 23:33:00
 
Aras schrieb am 28.11.2016 um 19:34:40:
Ja, das könnte ein Problem sein.

Da steht aber auch, dass man irgendwelche Krankheiten haben müsse, damit man angeblich die andere Staatsangehörigkeit behalten dürfe.


Mein Vater ist auf dem einen Auge fast blind und hat auch andere gesundheitliche Probleme. Er hat einen Schwerbehindertenausweis mit 70%. Kann das reichen als Krankheit?
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Aras
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Antwort #9 - 28.11.2016 um 23:56:29
 
Ich hab das jetzt nochmal genau nachgeschlagen

Aus der VAH (http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/vah.htm):

Zitat:
8.1.2.6.3.3 Bei älteren Personen bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:

a) Ältere Personen sind Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.

b) Die Entlassung muss auf unverhältnismäßige - tatsächliche oder rechtliche - Schwierigkeiten stoßen. Dies ist der Fall, wenn diese einer älteren Person nicht mehr zugemutet werden sollen. Solche Schwierigkeiten können zum Beispiel dann vorliegen, wenn der ältere Einbürgerungsbewerber gesundheitlich so sehr eingeschränkt ist, dass er in der Auslandsvertretung nicht persönlich vorsprechen kann oder wenn die Entlassung eine Reise in den Herkunftsstaat erfordern würde, die altersbedingt nicht mehr zumutbar ist, oder wenn sich nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand aufklären lässt, welche ausländische Staatsangehörigkeit er besitzt.

c) Die Versagung der Einbürgerung muss eine besondere Härte darstellen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn alle im Inland wohnhaften Familienangehörigen bereits deutsche Staatsangehörige sind oder der Einbürgerungsbewerber seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.


Wenn dein Vater ein Haus und Land in Albanien besitzt, dann will er ja ggf. nochmal nach Albanien zurückkehren. Also wäre er sogar ggf. in der Lage nach Albanien zu reisen und dort den Ausbürgerungsantrag zu stellen. Aber selbst bei der albanischen Auslandsvertretung kann er den Ausbürgerungsantrag stellen.

Zumal es sein kann, dass er nicht mal persönlich vorsprechen muss, falls er den Ausbürgerungsantrag in der Botschaft stellen will.

Das ist also der Regelungsgehalt dieser Härtefallregelung. Erkennst du den Fall deines Vaters darin?
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Antwort #10 - 29.11.2016 um 00:13:18
 
Aras schrieb am 28.11.2016 um 23:56:29:
Ich hab das jetzt nochmal genau nachgeschlagen

Aus der VAH (http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/vah.htm):


Wenn dein Vater ein Haus und Land in Albanien besitzt, dann will er ja ggf. nochmal nach Albanien zurückkehren. Also wäre er sogar ggf. in der Lage nach Albanien zu reisen und dort den Ausbürgerungsantrag zu stellen. Aber selbst bei der albanischen Auslandsvertretung kann er den Ausbürgerungsantrag stellen.

Zumal es sein kann, dass er nicht mal persönlich vorsprechen muss, falls er den Ausbürgerungsantrag in der Botschaft stellen will.

Das ist also der Regelungsgehalt dieser Härtefallregelung. Erkennst du den Fall deines Vaters darin?


A und C trifft zu, weil er ist schon über 60 ist und er lebt auch schon länger als 15 Jahre in Deutschland.

Aber was bedeutet B. Das sind die Punkte bei der Botschaft stehen, die man machen muss, das ist aber nicht wenig arbeit:

http://www.ambasadat.gov.al/germany/de/verzicht-auf-staatsb%C3%BCrgerschaft

Der Antrag auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft soll die folgenden Dokumente enthalten:

1. Antrag an den albanischen Staatspräsidenten. Der Antrag soll diese Elemente enthalten: Begründung des Antrages auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft; vollständige Personaldaten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit); Anschrift des ständigen Wohnsitzes und gegebenenfalls Postanschrift. Der Antrag soll vom Antragsteller unter Angabe des Vor- und Nachnamens unterschrieben;

2. Einbürgerungszusicherung der entsprechenden deutschen Behörde;

3. Meldebescheinigung;

4. Aufenthaltsbescheinigung, in der der Familienstand steht;

5. Albanische Geburtsurkunde; Personen, die in Deutschland  geboren sind, brauchen eine beglaubigte Geburtsurkunde vom Standesamt, die dann von einer autorisierten Behörde beglaubigt werden muss (siehe Webseite unter dem Punkt “Legalisation der Dokumente")

6. Albanische Familienurkunde;

7. Führungszeugnis vom albanischen Ministerium für Justiz;

8. Bestätigung des Gerichts des Kreises in Albanien, dass es keine offenen Gerichtsverfahren bestehen;

9. Bestätigung der Staatsanwaltschaft des Kreises in Albanien, dass es keine laufenden Ermittlungsverfahren bestehen;

10. Bestätigung von Gerichtsvollzieher-Behörde in Albanien, dass es keine finanziellen Forderungen bestehen;

11. Bestätigung des Leiters der Verwaltungsbehörde in Albanien über die Anmeldung als Einwohner der Verwaltungseinheit;

12. Heiratsurkunde, wenn der Antragsteller verheiratet ist;

13. Für Kinder 14 bis 18 Jahre alt wird eine notarielle Einverständniserklärung beider Eltern benötigt. Die Erklärung kann bei der Botschaft, bei einem deutschen Notar, oder bei einem albanischen Notar erstellt werden. Die von einem deutschen Notar erstellte Erklärung benötigt eine Beglaubigung des Landgerichts und eine Legalisation der Botschaft;

14. Vier Passfotos 4 x 5 cm.
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Aras
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Antwort #11 - 29.11.2016 um 00:38:52
 
Wenn das einen hohen Vorbereitungsaufwand darstellen soll, dann stellt sich in der Folge die Frage ob dein Vater überhaupt die deutsche Einbürgerung beantragen kann, weil diese auch einen hohen Vorbereitungsaufwand hat. Zumal es theoretisch sein kann, dass er dich oder sonstwen bevollmächtigt um die notwendigen Unterlagen in Albanien zu beschaffen.

Es geht - das möchte ich betonen - nicht darum, dass der Vorbereitungsaufwand zu hoch sei, sondern darum dass eine persönliche Vorsprache bei der Botschaft bzw. in seinem Heimatland aufgrund seines Gebrechens unmöglich wäre.

Und wenn man jetzt nur den von dir zitierten Text liest, dann könnte man den Antrag auch per Post an die Botschaft schicken.

Also ich sehe da schwarz.
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Antwort #12 - 15.02.2017 um 13:17:17
 
Zusatz von mir - in Albanien lebend:
Auslaender duerfen Eigentum erwerben, erben usw. aus Ausgebuergerte

Somit gibt es theoretisch keinen "offiziellen" Grund fuer die Beibehaltung der AL-Staatsangehoerigkeit
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chr76
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 23.02.2017 um 09:52:56
 
Ich hatte den umgekehrten Fall:

Ich war (und bin) Deutscher, wollte Belgier werden, und dies bevor man EU-Staatsangehörigkeiten sowieso ohne Verlust der Deutschen beantragen konnte (erst seit 2007).

Ich musste eine "Beibehaltungsgenehmigung" beantragen, was das selbe wie eine "...Einbürgerung unter Hinnahme..." ist, nur eben andersrum...

Ich argumentierte damals, dass ich die Schule in Deutschland besuchte, ein Konto in Deutschland habe (zwar leer, aber immerhin Durchgedreht ), Verwandte in Deutschland habe; und dass ich die belgische Staatsangehörigkeit hauptsächlich haben möchte, um mich in Belgien komplett heimisch fühlen zu können.

Das wurde genehmigt; dann müsste doch eine ähnliche Argumentation umgekehrt auch genehmigt werden?
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 23.02.2017 um 10:12:54
 
Mit dieser Argumentation allein wird man aktuell wohl kaum erfolgreich sein.

Eventuell hat man es damals mit EU-Staatsangehörigkeiten nicht so eng gesehen, aber wenn es um Drittstaatsangehörigkeiten geht reichen diese Gründe in der Regel nicht aus.
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